Gasleitung undicht / Gasabrechnung sehr hoch

Ein Mieter erhält die Schlussabrechnung vom Gaslieferanten und muss eine Hohe Summe nachzahlen. Die monatlichen Zahlungen waren aber auch schon recht hoch. Zwei Monate vor der Schlussrechnung stellte sich aber raus das die Gasleitung undicht war und Gas hinter dem Zähler ausgetreten ist.

Marode Gasleitungen sind nicht des Mieters „schuld“. Kann der Mieter nun in Bezug auf die Schlussrechnung des Gasversorgers an den Vermieter herantreten?

Moin
der m³ Gas kostet 1,20 €
Wieviel Gas ist denn ausgetreten, dass wenigstens das Porto für den Brief rauskommt? Wieso hast du noch ein Dach über dem Kopf, wieso lebst du noch und wieso hat man von deinem Ort nichts in den Nachrichtensendungen im Fernsehen gehört?

vnA

Hallo!

Zwei Monate vor der
Schlussrechnung stellte sich aber raus das die Gasleitung
undicht war und Gas hinter dem Zähler ausgetreten ist.

Warum hat der Mieter das nicht bemerkt? Ein Gasleck macht sich durch den Geruch eigentlich sofort bemerkbar …

Also, ich als Vermieter würde jeden juristischen Hebel in Bewegung setzen, um den Mieter aus dem Haus zu bekommen.

Gruß,
Max

Nun, stellen wir uns einmal vor das Haus ist ein Mehrfamilienhaus mit 4 Etagen und die Gasleitungen kommen im Keller an. So ist es schon mal verständlich das der Mieter nicht unbedingt feststellt das dort Gas austritt.
Und nun gehen wir noch davon aus das es nur durch viel viel Glück vor Weihnachten nicht in den Nachrichten stand das ein Mietshaus mit 16 Wohnparteien eine Gasexplosion hatte.

Stellt Euch vor es ist 3 Tage vor Heiligabend und bei einem anderen Mieter wird ein neuer Stromzähler, ebenfalls im Keller, eingebaut und man stellt Gasgeruch fest. Der Gaslieferant sperrt die Leitungen und die Leitung des Mieters von dem ich hier rede war so undicht das dafür ein extra Unternehmen kommen musste um am Heiligabend die Leitung vom Keller bis in die 4te Etage mit Kunststoff auszuschäumen.

Die Gasleitung des Mieters war nicht die einzige undichte Leitung aber die bei der am meisten Gas ausgetreten ist. Über welchen Zeitraum hinweg ist keinem klar.

Kann man denn nun an den Vermieter herantreten?

Hallo!

Nun, stellen wir uns einmal vor das Haus ist ein
Mehrfamilienhaus mit 4 Etagen und die Gasleitungen kommen im
Keller an.

Ok, das war die Information, die gefehlt hat. In diesem Fall würde ich niprüfen, ob der Vermieter die Rohre fahrlässig hat vergammeln lassen - und danach hört es sich an. Ich bezweifle, das hier eine regelmäßige Leitungsprüfung durchgeführt wurde.

Kann man denn nun an den Vermieter herantreten?

Ich würde da nicht nur heran- sondern hereintreten. Und zwar dorthin, wo’s wehtut. :smile: Ganz ehrlich: Den Vermieter „bloß“ für das verlorene Gas verantwortlich zu machen, scheint mir etwas zu billig. Aber ob es da noch mehr Möglichkeiten gibt, weiß sicher ein Anwalt besser.

Gruß,
Max

Hallo!

Moin,

Ok, das war die Information, die gefehlt hat. In diesem Fall
würde ich niprüfen, ob der Vermieter die Rohre fahrlässig hat
vergammeln lassen - und danach hört es sich an. Ich bezweifle,
das hier eine regelmäßige Leitungsprüfung durchgeführt wurde.

Welche regelmäßige Leitungsprüfung? Wer hat denn den Stuss erzählt, dass so etwas erforderlich ist? Alle die hier mitlesen und „Leitungsprüfung“ auf ihrer Betriebskostenabrechnung stehen haben mögen sich bitte melden (die können dann zum Anwalt gehen)

Kann man denn nun an den Vermieter herantreten?

Ich würde da nicht nur heran- sondern hereintreten. Und zwar
dorthin, wo’s wehtut. :smile: Ganz ehrlich: Den Vermieter „bloß“
für das verlorene Gas verantwortlich zu machen, scheint mir
etwas zu billig. Aber ob es da noch mehr Möglichkeiten gibt,
weiß sicher ein Anwalt besser.

Genau, in den Knast mit dem Kerl, sofort einsperren, foltern, Kopf abhacken …
Dass wir hier erst einmal wissen von welchen Mengen wir bei Gasgeruch sprechen:
Erdgas besteht zum größten Teil aus Methan und ist ein grundsätzlich geruchfreies Gas. Doch um es für uns Menschen wahrnehmbar zu machen, wird von den Energieversorgern ein Duftstoff beigemischt: bei diesem so genanntem Odoriermittel handelt es sich um Tetrahydrothiophen (THT). Der Geruch von THT ist stark knoblauchartig bis hin zum Geruch von faulen Eiern. Bereits eine Konzentration von nur 0,001 Partikel pro Million (ppm) ist riechbar. Somit werden Menschen schon bei geringen Mengen ausströmenden Gases gewarnt.
Diese Information kommt von einer Feuerwehrseite found bei google. Ich gehe davon aus, dass hier das Problem nicht verharmlost wird:
http://www.feuerwehr-wilsdruff.de/cms/index.php?opti…
Dass ein Schaden an der Gasleitung umgehend beseitigt wird ist selbstverständlich. Die Reparaturkosten waren sicherlich auch erheblich (mit Feiertagszuschlag). Der böse Vermieter hätte auch das Gas einfach abstellen lassen können …

Gruß,
Max

vnA

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auch keinen Gruß

Nun, stellen wir uns einmal vor das Haus ist ein
Mehrfamilienhaus mit 4 Etagen und die Gasleitungen kommen im
Keller an.

Insgesamt also 17 Leitungen, s. u?

So ist es schon mal verständlich das der Mieter
nicht unbedingt feststellt das dort Gas austritt.

Zumal die M den Keller wohl selten betreten.

Stellt Euch vor es ist 3 Tage vor Heiligabend und bei einem
anderen Mieter wird ein neuer Stromzähler, ebenfalls im
Keller, eingebaut und man stellt Gasgeruch fest.

Warum hat „man“ diesen Gasgeruch nicht sofort u. a. an den VM gemeldet, wie es die Pflicht gewesen wäre?

Der
Gaslieferant sperrt die Leitungen und die Leitung des Mieters
von dem ich hier rede war so undicht das dafür ein extra
Unternehmen kommen musste um am Heiligabend die Leitung vom
Keller bis in die 4te Etage mit Kunststoff auszuschäumen.

Das Gasunternehmen beauftrage also die Firma. IdR beautragt der Eigentümer der Leitungen die Handwerker.

Die Konstelation, den Gaszähler mit Stromzähler in der Nähe im Keller zu installieren und die Wohnungen durch einzelne Stränge zu versorgen, ist ungewöhnlich.

Kann man denn nun an den Vermieter herantreten?

Der VM kann zunächst prüfen, wem die Leitungen gehören. Weiterhin ist der Betreiber der Leitungen der M. Eine Aufsichtspflicht könnte daraus auch abgeleitet werden.

Der VM ist zuständig die Beanstandungen des M zu bearbeiten bzw. jemanden dafür zu beauftragen.

auch keinen GRuß

Hallo!

Welche regelmäßige Leitungsprüfung? Wer hat denn den Stuss
erzählt, dass so etwas erforderlich ist?

Nun, WIE er es macht ist egal - aber der Vermieter ist meiner Meinung nach für den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage erforderlich. Ob der Vermieter diese Pflicht ähnlich wie das Schneeräumen auf den Mieter abwälzen kann, ist rechtlich mE nicht eindeutig geklärt.

Die Stadtwerke München, bei denen ich einen Gasanschluß habe, empfehlen in einer Infobroschüre, etwa alle zehn jahre die Rohre prüfen zu lassen, vor allem an nicht einsehbasren Stellen. Auch alle Gasinstallateure, die ich kenne, empfehlen das - aber die wollen sich wahrscheinlich alle nur bereichern. :smile:

Wenn eine Anlage derart verlottert ist, das gleich an mehreren Stellen Gas austritt, vermute ich mal, daß da seit Erbauung des Hauses niemand mehr einen Blick draufgeworfen hat. :smile:

Dass wir hier erst einmal wissen von welchen Mengen wir bei
Gasgeruch sprechen:

Wenn sich das bereits im Verbrauch niederschlägt, muss es wohl mehr als nur eine Spur gewesen sein.

Gruß,
Max
Gruß,
Max

Hallo!

Moin,

Nun, WIE er es macht ist egal - aber der Vermieter ist meiner
Meinung nach für den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage
erforderlich.

Du meinst sicherlich ‚verantwortlich‘ und da hast du sicherlich recht.

Ob der Vermieter diese Pflicht ähnlich wie das
Schneeräumen auf den Mieter abwälzen kann, ist rechtlich mE
nicht eindeutig geklärt.

Nochmal zum mitschreiben: Es gibt keine Pflicht die Gasrohre prüfen zu lassen.

Die Stadtwerke München, bei denen ich einen Gasanschluß habe,
empfehlen in einer Infobroschüre, etwa alle zehn jahre die
Rohre prüfen zu lassen, vor allem an nicht einsehbasren
Stellen. Auch alle Gasinstallateure, die ich kenne, empfehlen
das - aber die wollen sich wahrscheinlich alle nur bereichern.

-)

Und wenn man dabei bedenkt, dass aufgrund des Eichrechtes die Gasuhren alle 8 Jahre ausgetauscht werden müssen, und dass bei einem dafür erforderlichen Austausch der Uhren die Dichtigkeit der Anlage durch Abdrücken geprüft werden muss, dann fragt man sich welchen Sinn so manche Broschüre macht. auf die Empfehlung der Gasinstallateure gehe ich jetzt mal nicht weiter ein … :wink:

Wenn eine Anlage derart verlottert ist, das gleich an mehreren
Stellen Gas austritt, vermute ich mal, daß da seit Erbauung
des Hauses niemand mehr einen Blick draufgeworfen hat. :smile:

Aufgrund der Eichpflicht der Zähler ist dies doch sehr unwahrscheinlich.

Wenn sich das bereits im Verbrauch niederschlägt, muss es wohl
mehr als nur eine Spur gewesen sein.

Ja nun, der UP hat von einer 'hohen Summe’in der Schlussrechnung gesprochen. Dass sich das durch die riesigen Lecks in der Gasleitung begründen lässt und nicht durch persönlichen Mehrverbrauch bzw. Kostensteigerung des Gases, liegt für manche auf der Hand, … für manche allerdings nicht.

Gruß,
Max
Gruß,
Max

Gruß
vnA

Hallo,

bevor man in so einem Fall die Pferde scheu macht, sollte man mal genauer schauen:

  • welche Menge Gas wurde verbraucht (nicht die Kosten) und wie sieht das im Verhältnis zu den Vorjahren aus
  • war der Januar 2009 mit in der Abrechnung (es war einer der kältesten Januare seit Jahren, wohingegen die 2 vorhergehenden Winter der wärmste und der viertwärmste seit Aufzeichnung waren)
  • wurde der Abschlag schon den gestiegenen Gaspreisen (teilweise bis über 20%) angepasst

etc.

Gruß, Niels

Hallo zusammen,

nun dieses Haus ist so an die 40 Jahre alt und nicht sehr gepflegt. Die Wohnung liegt wie gesagt im 4ten Stock und darüber ist fast komplett ein Flachdach. Aufgrund der Jahre die dieses Haus bereits auf dem „Buckel“ hat können wir schon mal davon ausgehen das die Isolierung wirklich schlecht ist.
Ausserdem rede ich hier von einer alleinstehenden Mieterin die wirklich von jedem zu hören bekommt das 112,00 Euro Gas für eine alleinstehende Person sehr hoch ist. Nun interessiert mich ob es möglich ist das Gas schon einige Zeit ausgetreten ist und sich das auf der Abrechnung bemerkbar macht und ob die Mieterin an den Vermieter herantreten kann um von ihm einen Teil der Schlussrechnung erstattet zu bekommen.
Hätte der Vermieter das Gas einfach nur abstellen lassen über die Weihnachtsfeiertage hätte die Mieterin sicherlich auch die Miete gekürzt was ja dann im Prinzip wieder auf dasselbe gekommen wäre.

Lieben Gruss,
Bianka

Bei Tageslicht betrachtet
Hallo,

die Explosionsgrenze (exakt UEG) von Erdgas liegt bei 3,8 bis 4,0 Prozent. Dies bedeutet, das bei einem Kellerraum mit rund 30 m³ ein Gasanteil von etwas mehr als einem Kubikmeter ausreicht, um eine Explosion (!) herbeizuführen. Ist die Konzentration geringer, gibt es keine Explosion, aber brennen kann es trotzdem (Stichwort: Zundfunke).

Desweiteren werden dem Gas zusätzlich Geruchsaromen beigesetzt, welche auf Deutsch gesagt stinken.

Ich bezweifle, dass soviel Gas ausgetreten ist, das diese Mengen sich kostenmässig bemerkbar machen, ohne das die beiden oben benannten Faktoren nicht zum Tragen kommen.

Christian

Quatsch
Hallo,

Hätte der Vermieter das Gas einfach nur abstellen lassen über
die Weihnachtsfeiertage hätte die Mieterin sicherlich auch die
Miete gekürzt was ja dann im Prinzip wieder auf dasselbe
gekommen wäre.

Es gibt Notdienste rund um die Uhr. Bei Gas kommen die Damen und Herren nicht schnell sondern sofort!

Bei Gasgeruch hat man sogar ein Zutrittrecht zu Wohnungen ohne einer richterliche Zustimmung.

Christian

Hallo,

Ausserdem rede ich hier von einer alleinstehenden Mieterin die
wirklich von jedem zu hören bekommt das 112,00 Euro Gas für
eine alleinstehende Person sehr hoch ist.

Du kannst hier reden, wie Du willst, aber kein Leck, dass einen heftig erhöhten Gasverbrauch zur Folge hätte, bleibt über Tage oder gar Wochen hinweg unbemerkt. Das ist schlicht nicht möglich, Zähler im Keller hin oder her. Wohin sollte das Gas denn unbemerkt verschwinden? Rechne Dir doch mal aus, wie viele Kubikmeter da entfleucht sein müssten!
Gruß
loderunner

Hi,

Rechne Dir doch mal aus, wie
viele Kubikmeter da entfleucht sein müssten!

…und nehme dies mal ca. 7,2 c/m³, echt große Menge… :wink:

vlg MC

Hallo!

Nochmal zum mitschreiben: Es gibt keine Pflicht die Gasrohre
prüfen zu lassen.

Nochmal zum Mitlesen: Das habe ich auch in keinem Postimng geschrieben.

Ich habe explizit geschrieben, daß´es egal ist, WIE der Vermieter dieser Pflicht nachkommt, Fachleute aber eine regelmäßige Prüfung empfehlen.

Des weiteren habe ich geschrieben, daß ich es für fraglich halte, ob der Vermieter die Verantwortung auf den Mieter abwälzen kann.

Und wenn man dabei bedenkt, dass aufgrund des Eichrechtes die
Gasuhren alle 8 Jahre ausgetauscht werden müssen …

Hmmm … unsere Gasuhr ist jetzt 15 Jahre alt.

Gruß,
Max

o.t.: UEG
Hi,

bevor sich hier jemand eine falsche Definition merkt (die falsche Vorstellung von einem Kennwert bekommt), erlaube ich mir Dich zu korrigieren:

die Explosionsgrenze (exakt UEG) von Erdgas liegt bei 3,8 bis
4,0 Prozent. Dies bedeutet, das bei einem Kellerraum mit rund
30 m³ ein Gasanteil von etwas mehr als einem Kubikmeter
ausreicht, um eine Explosion (!) herbeizuführen. Ist die
Konzentration geringer, gibt es keine Explosion, aber brennen
kann es trotzdem (Stichwort: Zundfunke).

Die „untere Explosionsgrenze“ ist die Konzentration eines brennbaren Gases in Luft, bei der sich nach dem Zünden eine von der Zündquelle unabhängige Flamme gerade nicht mehr selbstständig fortpflanzt. Auf Deutsch: bleibt die Konzentration eines Gases unterhalb der UEG, ist ein selbstständiges Brennen nicht möglich. Aber auch nach Überschreiten der UEG findet noch keine Explosion (in dem Sinne, was sich ein Normalbürger darunter vorstellt) statt sondern eine eher lahme Verbrennung des Gemisches.
Für eine „richtige“ Explosion muß das Mischungsverhältnis von Gas und Sauerstoff dem stöchiometrischen (optimale Gemisch für die Verbrennung) schon sehr viel näher kommen.

In der Praxis ist allerdings aus unterschiedlichen Gründen schon bei 20% UEG (also bei einer gemessenen Gaskonzentration von einem fünftel der UEG) Alarm angesagt - ein Wohnhaus würde ich da schon räumen lassen.

Gruß Stefan

Sicherheitsdatenblatt
Hallo,

das Sicherheitsdatenblatt zu Erdgas sagt aber eine mögliche Explosion bei 4 % voraus.

Was die Verbrennung betrifft, hinkt Deine Ausführung, denn dann müsste jedes Gasfeuerzeug nicht funktionieren.

Chr.

Hi,

das Sicherheitsdatenblatt zu Erdgas sagt aber eine mögliche
Explosion bei 4 % voraus.

Naja, das Sicherheitsdatenblatt gibt es nicht. Zudem muß man sich klarmachen, welches Ziel ein SDB verfolgt und wer es für wen verfasst. Und falsch ist diese Aussage ja nicht (jetzt auszuführen, warum das nicht meinen vorherigen Aussagen widerspricht, dauert mir zu lange) aber sie verfolgt eben den Zweck vor möglichen Gefahren zu warnen.
Ein SDB ist eben kein Lehrbuch sondern ein Merkblatt für den Anwender, der selten Chemiker ist (oder sonst vertiefte Kenntnisse hat). Und in den Formulierungen der SDB ist der Hersteller/Verkäufer des Produkts sehr frei (ich weiß wovon ich spreche, ich habe einige Jahre lang die Kapitel Brandschutz und Erste Hilfe für meinen Arbeitgeber verfaßt), wenn man wissen will was eine Kennzahl wirklich aussagt, muß man sich die Definition und die Ermittlung der Kennzahl zu Gemüte ziehen. Was der normale Anwender zu lesen bekommt, sind die daraus hergeleiteten Verhaltensregeln, die ihrerseits das Ergebnis von viel Gehirnschmalz und langjähriger Erfahrung sind.

Was die Verbrennung betrifft, hinkt Deine Ausführung, denn
dann müsste jedes Gasfeuerzeug nicht funktionieren.

Wieso das so sein sollte, mußt Du mir jetzt aber erklären. Meinst Du etwa meine Aussage, daß unterhalb der UEG ein Brennen nicht möglich ist (was einfach eine Tatsache ist)?

Gruß Stefan