Hallo!
Moin,
Nun, WIE er es macht ist egal - aber der Vermieter ist meiner
Meinung nach für den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage
erforderlich.
Du meinst sicherlich ‚verantwortlich‘ und da hast du sicherlich recht.
Ob der Vermieter diese Pflicht ähnlich wie das
Schneeräumen auf den Mieter abwälzen kann, ist rechtlich mE
nicht eindeutig geklärt.
Nochmal zum mitschreiben: Es gibt keine Pflicht die Gasrohre prüfen zu lassen.
Die Stadtwerke München, bei denen ich einen Gasanschluß habe,
empfehlen in einer Infobroschüre, etwa alle zehn jahre die
Rohre prüfen zu lassen, vor allem an nicht einsehbasren
Stellen. Auch alle Gasinstallateure, die ich kenne, empfehlen
das - aber die wollen sich wahrscheinlich alle nur bereichern.
-)
Und wenn man dabei bedenkt, dass aufgrund des Eichrechtes die Gasuhren alle 8 Jahre ausgetauscht werden müssen, und dass bei einem dafür erforderlichen Austausch der Uhren die Dichtigkeit der Anlage durch Abdrücken geprüft werden muss, dann fragt man sich welchen Sinn so manche Broschüre macht. auf die Empfehlung der Gasinstallateure gehe ich jetzt mal nicht weiter ein … 
Wenn eine Anlage derart verlottert ist, das gleich an mehreren
Stellen Gas austritt, vermute ich mal, daß da seit Erbauung
des Hauses niemand mehr einen Blick draufgeworfen hat. 
Aufgrund der Eichpflicht der Zähler ist dies doch sehr unwahrscheinlich.
Wenn sich das bereits im Verbrauch niederschlägt, muss es wohl
mehr als nur eine Spur gewesen sein.
Ja nun, der UP hat von einer 'hohen Summe’in der Schlussrechnung gesprochen. Dass sich das durch die riesigen Lecks in der Gasleitung begründen lässt und nicht durch persönlichen Mehrverbrauch bzw. Kostensteigerung des Gases, liegt für manche auf der Hand, … für manche allerdings nicht.
Gruß,
Max
Gruß,
Max
Gruß
vnA