Gasleitung vom Versorger verlegen - Bäume weg?

Hallo,
der Besitzer eines in 2. Reihe liegenden Grundstücks ( A ) soll einen Gasanschluss bekommen. Der „normale“ Weg scheint nicht gangbar, weil der Besitzer des dienenden Grundstücks ( B ) der Zufahrt die Dienstbarkeit (Geh-und Fahrrecht) nicht auch für die Gasleitung gültig sieht.
Um dem Hinterlieger den Gasanschluss zu ermöglichen, möchte der Besitzer eines Grundstücks ( C ), das auch zwischen A und der Gasleitung in der Straße liegt, die Leitung dulden. Der Versorger meint, er kann die Leitung nur mitten durch das Grundstück legen, weil am Rand drei Bäume stehen.
An einem Baum käme man vielleicht gerade so vorbei, an zwei nahe an der Grenze stehenden Bäumen (Grenzbäume im Einverständnis mit einem weiteren Nachbarn D, an den die Seite des Grundstücks grenzt, wo die Leitung sinnvoll liegen würde - nicht Thema hier, ob die aus anderen Gründen so bleiben sollen) nicht.
Um möglichst wenig vom Grundstück C zu beeinträchtigen, soll die Leitung aber wenn, dann an der Grenze (zu D) lang liegen. Der Boden ist nahezu fels- und gesteinsfreier Lehm-Sandboden, sehr einfach zu buddeln.

  1. Müssen die Bäume wirklich weg? Der zweite, eine etwa 12 Jahre alte Fichte, noch ca. 20-25cm Durchmesser, die wegen ihrer Größe in etwa 5 Jahren sowieso wegkäme, ist die als Flachwurzler wirklich „gefährlich“? Der dritte „Baum“ ist ein Busch, ein Holunder, aber auch schon mit 20cm Stamm, weil älter und recht umfangreich, aber erstens kein Baum, sondern Busch, und als solcher auch Flachwurzler.
  2. Muss aus technischer Sicht wirklich die ganze Länge ein tiefer breiter Graben ausgehoben werden, um die Leitung zu verlegen, wie weit kann man „schießen“, ohne die Oberfläche zu zerstören - wohlgemerkt, ein Boden, in dem man ohne Brachialwerkzeug nur mit einer Schaufelvon Hand ein Wurzelloch für einen 2m großen Baum buddeln kann? Wie weit kann man in so einem Fall zwischen den „Sichtschächten“ „schießen“? - Unter der Straße war das zwischen dem Abzweig und dem Hausabzweig ein Haus weiter mindestens drei Meter problemlos machbar. (Der Versorger hätte es gerne einfach und möchte sich einen breiten Graben über die ganze Länge zu buddeln „offenhalten“, imho braucht er das nicht)
  3. Wieviel Meter Breite muss der gutmütige Mensch C von seinem Grundstück als Dienstbarkeit an den Energieversorger abgeben (der im ersten Vorschlag bei etwa 20m Länge etwa 60m² im wahrsten Sinne des Wortes querbeet beanspruchen wollte… (die Entschädigung ist bei Grundstückspreisen über 600€/m² dann die nächste Frage, der Energieversorger sieht sich nicht zuständig, er will zwar die Dienstbarkeit, aber verlgegt die Leitung zu A nicht, wenn die ihn etwas kostet.)
  4. In welchem Breich darf man anschließend nachher keine Bäume mehr pflanzen? (Das Bauen ist ja durch die Grunddienstbarkeit anschließend ausgeschlossen)
    Danke und Grüße ynot

Zunächst einmal ist ein Notleitungsrecht analog dem Notwegerecht in der Rechtsprechung und Literatur anerkannt, auch wenn es nicht ausdrücklich im Gesetz steht. D.h. man könnte voraussichtlich die Duldung der Leitungsführung entlang des bestehenden Notwegerechts notfalls gerichtlich durchsetzen. Ein anwaltliches Schreiben mit Darstellung der Rechtslage reicht aber auch oft aus, wenn jemand daraus spätestens nach eigener anwaltlicher Beratung erkennen kann, dass er nicht viel Chancen hat.

Was die Verlegung angeht, so ist die Nutzung des entsprechenden Verfahrens natürlich nicht nur eine technische, sondern auch eine Kostenfrage. D.h. eine offene Baustelle kommt in mehr oder weniger freiem Gelände regelmäßig billiger als eine HDD-Bohrung. Ob dafür ein paar Bäume fallen müssen, interessiert den Netzbetreiber in seinem Standardangebot nicht. D.h. man müsste ihm deutlich machen, dass man ein Angebot für eine HDD-Bohrung haben möchte und bereit ist die Mehrkosten zu tragen.

HDD-Bohrungen können inzwischen > 2km realisiert werden. Ich habe gerade ein Projekt mit einer Bohrung in der Größenordnung laufen. Das ist dann aber natürlich nicht mehr die kleine handliche Maschine auf dem Kleintransporter mehr, sondern da wird schon deutlich größeres Geschütz aufgefahren, unter Einsatz von Bentonit gebohrt, werden Schutzrohre vorverschweißt, der Ringraum verfüllt, … Und bei zu leichtem Obermaterial kommt es dann gerne auch mal zu Ausbläsern, also Stellen, an denen das Bentonit beim Bohren durch die Oberfläche bricht. Wie gesagt, Angebot geben lassen, dann sieht man was für welche Kosten machbar ist.

Die Regelungen für Überbau und Anpflanzungen über Leitungstrassen sind unterschiedlich. Das muss man mit dem jeweiligen Netzbetreiber klären. Daraus ergibt sich dann auch, welche Dienstbarkeiten er je nach Verlegung haben will. Ggf, kann man mit einer etwas tieferen Bohrgradiente Dinge stehen lassen, die bei flacherer Führung weg müssten.

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Moin Wiz,
und danke erstmal. Mir geht es nicht um die (primär rechtliche) Seite von A, ich sehe das auch nicht ausgereizt. Ich bin nicht in persona, aber auf Seiten von C und sehe die Genehmigung zur Verlegung über dieses unbeteiligte Grundstück zu erteilen als einen Beitrag zur guten Nachbarschaft. Allerdings unterstütze ich C darin, dass sowohl der Flurschaden, der Kollateralschaden (Bäume), als auch der Wertverlust beim Grundstück für die Gutmütigkeit nicht ad extremis ausgereizt werden muss.
Kann der Versorger seine Leitung auf 20m ohne weiteres in Lehm-Lößboden „schießen“ und das Stück tiefer gehen, damit die Flachwurzler stehen bleiben können? Um wieviel (über den Daumen) Mehraufwand geht es denn da? Im ersten Ansatz ist der Versorger natürlich am einfachsten Weg (für ihn) interessiert, auf alles andere muss man ihn auf gut badisch stupfen.
Grüße

Sag mal, wie ist dein Grundstück eigentlich mit Strom, Telefon, Wasser und Abwasser erreicht und angeschlossen worden ?
Warum muss Gas auf anderem Weg kommen ?

Moin
s.o. nicht meins…
Es soll vielleicht anders kommen, weil B die übliche nachbarschaftliche Stänkerei anzettelt und A ärgern will. A weiß nicht, dass er seine Leitung rel. problemlos dort durchsetzen könnte (der Versorger hat eventuell dort schon seine eingetragenen Rechte), und ahnt auch nicht, dass der Wert des bei C zur Verfügung gestellt werdenden Grundstücks um 30T€, der Wert der Grunddienstbarkeit daher um 5000€ sind, das könnte motivieren, B auf die Füße zu treten… aber wie oben erwähnt, bin ich C zur Seite, weder A, noch B, die beiden sind im hoffnungslosen nachbarschaftsmirschwätzenimmemitnand Modus, manmanman, es könnte auch einfacher sein ohne den Neid.

Um welche Not handelt es sich bei einem Gasanschluß?

Kommt drauf an, teilweise existieren in den Bundesländern ausdrückliche Regelungen zu Gas, teilweise steht in den Nutzungsverträgen der Netzbetreiber, dass die Kunden eine entsprechende Weiterverbindung zulassen müssen, … Kommt auch immer darauf an, was überhaupt an Heizungen zugelassen ist. Rechtsprechung ist da auch nicht ganz einheitlich. Ich wollte jetzt keinen Roman über die ganze Liste möglicher Rechtsgrundlagen schreiben. Daher nur „voraussichtlich“; wenn es Dir lieber ist auch „vielleicht“ oder „eher nicht“, … Ohne weitere Details ist das alles im Nebel gestochert.

Bei uns auch. Das Problem zeigte sich ein, zwei Jahre später: Der Asphaltbelag kam hoch, bildete eine Schwelle. Irgendwie verständlich, denn der Untergrund einer Straße ist stark verdichtet, das verdrängte Material kann nur nach oben ausweichen.

Die Universität Marburg hat vor 3 Jahren eine Starkstromleitung im Spülbohrverfahren durch einen mit altem Buchenwald bestandenen Berghang verlegt. Nach 100m wurde eine Zwischenstation angelegt, dann gings weiter. Ich bin kein Fachmann, habe das nur im Rahmen der Besprechungen im Naturschutzbeirat mitgekriegt. Aber die Alternative, Verlegung in offener Bauweise, war indiskutabel und plötzlich gings auch anders.
Udo Becker

Ich bin ganz gewiss ein Freund der Bäume, pflege alte Obstbäume, setze neue.

Einer ist ein wunderbarer großer Holunder, blüht und fruchtet jedes Jahr zuverlässig.

Aber meine Sympathie zu Fichten hält sich in Grenzen. Das ist ein Plantagenbaum für Bauholz, nichts für Insekten und Vögel. Okay, wenn die Fichtennadel-Schmierlaus u.a. Läuse aktiv sind, gibt’s etwas Honigtau für die Bienen, und wer ihn mit einem Tannenbaum verwexelt, schmückt ihn festlich.

Ich bin nicht der große technische Fachmensch für HDD-Bohrungen und erst recht nicht im kleinen Stil. Bei mir geht es um die ganz großen Bohrungen und speziell von meiner Seite um die vertragliche Gestaltung/kaufmännische Abwicklung, wobei man aber natürlich zwangsläufig auch in die technischen Dinge etwas rein kommt. Ich habe einen Ingenieur eines externen Büros, der die Dinge gut erklären kann und dies auch gerne tut.

20m sind grundsätzlich sicher kein Problem, wobei die Strecke für eine möglichst tiefe Bohrgradiente eher zu kurz als zu lang ist, denn Du bohrst dann eine „Badewanne“, deren Kopf- und Fußteil nur eine bestimmte Neigung haben kann. D.h. je tiefer es werden soll, um so mehr „Anlauf“ braucht die Geschichte um auf Tiefe und am anderen Ende wieder hoch zu kommen. Wenn der Oberboden sehr weich ist, dann muss man ggf. ein Führungsrohr für die ersten Meter setzen, um den Bohrer erst mal in eine ausreichend stabile Schicht zu bringen, so macht man es zumindest bei den großen Bohrungen.

Aber bei 20m muss man natürlich auch sehen, dass die Maschine eine gewisse Stand- und Arbeitsfläche braucht, und natürlich auch am Austritt ein Schacht erforderlich ist. Da muss man dann sehen, wieviel Fläche man tatsächlich durch so eine Maßnahme gegenüber offenen Grabenbauweise zusätzlich geschützt bekommt. D.h. in der Länge schafft man dann sicher nicht die vollen 20 Meter und sonstige temporäre Flächen werden anders liegen, aber in der Summe nicht unbedingt kleiner sein, und diese Methode macht auch Dreck. Und kostentechnisch ist eine so kurze Bohrung vermutlich auch eher ungünstig, weil die Bohrung selbst hier im Vergleich zur Mobilisierung/Aufbau der Maschine, … in keinem guten Verhältnis steht.

Ich würde einfach mal beim Versorger fragen, ob diese Möglichkeit besteht, wie die sich konkret in der gegebenen Situation darstellen würde (was sich tatsächlich an Vorteil ergeben würde), und was da ggf. an zusätzlichen Kosten zu tragen wäre.

Bist du der neue Roboter von wer-weiss-was.de, oder welchen Sinn hat deine Tätigkeit, Beiträge anderer 1:1 zu kopieren und als scheinbar deine auszugeben?

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