Gasleitung wird nach Zähler geteilt

Wie werden den Heizkosten abgerechnet, wenn zwar der Gasverbrauch gemesen wird, es aber zwischen Zähler und Heizung eine Ableitung gibt, von der ebenfalls Gas für andere Zwecke als Heizung (z. B. gewerblich als Bunzenbrenner) verwendet wird? Nach Heizkostenverteilern kann es ja nicht mehr funktionieren.

Aus der gewerblichen Verwendung ergibt sich meines Erachtens ein weiteres Problem. Wird das Gas z. B. an den Gewerbebetrieb geliefert und berechnet, so kann der die MWSt. ja als Vorsteuer geltend machen. Darf er dann die Kosten für Gas inkl. MWSt. als Betreibskosten gegenüber den Mietern abrechnen oder nur netto?

Wie werden den Heizkosten abgerechnet, wenn zwar der
Gasverbrauch gemesen wird, es aber zwischen Zähler und Heizung
eine Ableitung gibt, von der ebenfalls Gas für andere Zwecke
als Heizung (z. B. gewerblich als Bunzenbrenner) verwendet
wird? Nach Heizkostenverteilern kann es ja nicht mehr
funktionieren.

Die für gewerbliche Zwecke verwendete Gasmenge muss dann halt über einen Gas-Unterzähler ermittelt werden.

Aus der gewerblichen Verwendung ergibt sich meines Erachtens
ein weiteres Problem. Wird das Gas z. B. an den Gewerbebetrieb
geliefert und berechnet, so kann der die MWSt. ja als
Vorsteuer geltend machen. Darf er dann die Kosten für Gas
inkl. MWSt. als Betreibskosten gegenüber den Mietern abrechnen
oder nur netto?

Die Vorsteuer kann nur für den Verbrauchsanteil abgezogen werden, der auch tatsächlich für gewerbliche Zwecke verbraucht wird. Daher ist der auf die Mieter/für Wohnraumzwecke entfallende Anteil ganz normal (inkl. Mwst.) zu berechnen.

Wie werden den Heizkosten abgerechnet, wenn zwar der
Gasverbrauch gemesen wird, es aber zwischen Zähler und Heizung
eine Ableitung gibt

Die für gewerbliche Zwecke verwendete Gasmenge muss dann halt
über einen Gas-Unterzähler ermittelt werden.

Was aber, wenn kein Unterzähler vorhanden ist? Würfeln?

Darf er dann die Kosten für Gas
inkl. MWSt. als Betreibskosten gegenüber den Mietern abrechnen
oder nur netto?

Die Vorsteuer kann nur für den Verbrauchsanteil abgezogen
werden, der auch tatsächlich für gewerbliche Zwecke verbraucht
wird. Daher ist der auf die Mieter/für Wohnraumzwecke
entfallende Anteil ganz normal (inkl. Mwst.) zu berechnen.

Hierfür müßte dann aber doch der gewerbliche Nutzer eine Rechnung erstellen, in der er die MWSt. ausweist. Eine Kopie der Orginal-Gas-Rechnung kann doch in so einem Fall nicht als Berechnungsgrundlage dienen. Man kann das ganze ja noch mehr verkomplizieren, wenn jetzt der gewerblich Nutzer gar nicht der formale Vermieter ist (z. B. Vermieter ist der Eigentümer des Gewerbebetriebs, Rechnungen gehen aber an den Gewerbebetrieb)