Gaslieferung - zwei Vertragsarten

Hall,

da verlangt ein örtlicher Gasversorger, dass mnan ein neues Vertagsformular unterschreibt, in dem man sich dazu verpflichtet, ein jahr lang von ihm Gas abzunehmen und sich dies um jeweils ein Jahr verlängert, falls man nicht sechs Wochen vor Ablauf kündigt.

Will man das nicht unterschreiben, bietet er eine angeblich gesetzlich vorgeschriebene „Grundversorgung“ an. Dann hat man einmonatige Kündigungsfrist, muss aber 0,3 ct. je kWh mnehr bezahlen.

Ist das rechtens?

Grüße
Carsten

Ja - natürlich owT
… so is das mit längeren Verträgen oftmals.