Ein pflichtbewusster Installateur montiert so ein Gaswächter
beim erneuern eines Heizgerätes.
Du meinst wohl einen Gas-Strömungswächter. Der wird allerdings erst unmittelbar nach dem Gaszähler in der Verbraucherleitung eingebaut.
Seit etlichen Jahren ist so ein Teil Pflicht und muss zwingend bei der geringsten Änderung an der Gasanlage nachgerüstet werden. Die Montage eines anderen fest angeschlossenen Gasverbrauchers ist so eine Änderung. Es gibt bei einer Änderung keinen Bestandschutz mehr und die Gasanlage muss ggf. den aktuellen Vorschriften entsprechend nachgebessert werden.
Ein Installateur, der dies nicht tut, riskiert seine Gaskonzession und wandert im Fall eines dadurch „verursachten“ Schadens u.U. sogar hinter Gitter.
So ein Stömungswächter begrenzt den Gasdurchsatz auf die maximal erforderliche Verbrauchsmenge (zuzügl. eines geringen Zuschlags) der angeschlossenen Geräte.
Ein aktiv gewordener Strömungswächter lässt sich erst nach Verschliesen des (entsprechend grossen) Lecks vom Installateuer wieder in Betrieb setzen.