wir haben ein Haus (Ferienhaus) angeboten bekommen.
Beheizt wir es mit Gasöfen die an Gasflaschen angeschlossen sind.
Müssen diese vom Schornsteinfeger (oder sonstwem) regelmäßig geprüft, abgenommen, gewartet ect. werden?
Meiner Kenntnis nach nicht die Flaschen,denn das sind Pfandflaschen,die getauscht werden leer gegen gefüllt.
Dadurch bekommt man immer andere und der Flüssiggasdienst kümmert sich um die Sicherheitsanforderungen der Flaschen.
Es könnte sein,man kann Uraltflaschen alter Norm nicht mehr tauschen,dann muß man sie leer entsorgen(meist Sondermüll,obwohl sie leer und bei abgenommenem Ventil auch keine Gefahr darstellen).
Was Du machen solltest,ist ein Sicherheitscheck der Gasarmaturen und Schläuche auf Dichtigkeit usw. Das bieten alle Firmen aus der Gas-und Sanitärbranche an,auch die Gasanbieter können das vermitteln.
Gasöfen werden vom Schornie geprüft, Zuluft und Raumluftverbund . Sind es Öfen die vom „Baumarkt“ kommen ( ´Gasflasche im Ofen - Katalytofen) ohne Schornsteinanschluß sind diese in Räumen die für dauerhaften Aufenthalt für Menschen sind nicht erlaubt —Verboten.
Hi, schau Dir mal nen Wohnwagen an. Dann wirste feststellen, dass die entweder an der Seit 4eckige, lammellenförmige, Blech- oder Plasteteile angebracht oder, dass auf dem Dach ´n kleiner Schornstein installiert ist.
Die müssen alle 2 Jahre zur Gasprüfung, ohne die gibt´s keinen TÜV.
MfG ramses90
Tja,…
soweit mirbekannt gibt es keine Kehrpflicht unter 15 kW Heizleistung…
Aber - wenn mal etwas passiert machen sie sich ewig Vorwürfe.
Auch wir haben ien Wochenendhaus, vermutlich ohne Kaminkehrer. Heizung erfolgt mittels Holzofen. Der Ofen ist absolut unfachmännisch eingebaut.
Keine Vernünftige Platte drunter, Abstände zu brennbaren Materialien werden nicht eingehalten…
Im Sommer lass ich mal den Kaminkehrer kommen.