Gasrechnung nach Trennung

Angenommen : Ein Ehepaar wohnt zusammen in einem Haus. Der Besitzer des Hauses ist der Ehemann, die Frau hat lediglich Wohnrecht. Nun trennen sie sich und der Ehemann zieht aus. Muss nun die Ehefrau ab da an das Gas bezahlen (und auch die Schulden davon durch versäumte Zahlungen) oder weiterhin der Ehemann?

Die Ehefrau sollte sich einen Anwalt nehmen und dies alles mit ihm besprechen.
Wenn hier finanzielle Mittel fehlen, kann man auch eine Prozeßkostenhilfe beantragen.

http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/zp1a.pdf

Denn da werden sicherlich noch weitere Fragen folgen, die bei einer Trennung (Scheidung) üblich sind, wie z.B. Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Unterhalt.

http://www.fachanwaeltin-schoen-familienrecht.de/sch…

Gruß Merger

Hallo!

Wer ist Vertragspartner des Gasversorgers ? Ehemann

Also zahlt er auch weiter und alle aufgelaufenen Altschulden. Er müsste Vertrag kündigen, dort weiter wohnende Ehefrau meldet Gasversorgung neu auf sich an. Fertig.

MfG
duck313

Muss nun die Ehefrau ab da an das Gas bezahlen (und auch die Schulden davon durch versäumte Zahlungen) oder weiterhin der Ehemann?

Ab dem Auzug des Ehemannes verbraucht die Frau das Gas wohl alleine. Deswegen ist es nur recht und billig, dass sie das Gas auch bezahlt. Die rückständigen Beträge sollten beide anteilig tragen, wenn beide im Haus gewohnt haben.

hi

der, der aus der Wohnung ausgezogen ist, zahlt solange weiter mit für die Verbrauchskosten (Strom, Gas), bis er dem Versorger bzw. dem Gas-/Stromlieferanten mitgeteilt hat, daß er ausgezogen ist

Landgericht Oldenburg (LG) ZK, Urteil v. 5.10.2005 - 5 S 590/04

Gruss

Schuldner des Versorgers ist der, der Vertrag geschlossen hat. Da sieht man auf der letzten Rechnung nach, auf wessen Namen die Verbrauchsstelle läuft.

Bei „Eheleute Müller“ kann sich der Versorger an beide, jeweils in voller Höhe, halten (Mahnbescheid). Auf die im Innenverhältnis getroffene Kostenbeteiligung oder wer tatsächlich verbrauchte, käme es dem Energielieferanten nicht an, wenn er mahnt oder sperrt :open_mouth:

G imager761

Hey da der Man der Hausbesitzer ist und auch bestimmt den Vertrag mit dem Energieversorger hat ist seine Frau eine unentgeltlich wohnende Mieterin.  Also muß sie sich um nichts kümmern.  Aber sie sollte sich anwaltlich beraten lassen.

Wer den Vertrag mit dem Energieversorger hat, zahlt.
Der Besitzer kann das Haus an siene Frau vermieten, sich abmelden und die Frau als Mieterin anmelden, die dann wie üblich, die mieterrelevanten Betriebskosten zu zahlen hat. Ansonsten siehe Antwort Georg.
Alles Gute Karla

Danke für Eure Hilfe! :smile: Die Angelegenheit betrifft nicht mich persönlich, ich werde alle Antworten weiterleiten. Danke! :smile:

Ich schliesse mich der Meinung an, dass der Mann das Gas ummelden muss, wenn er den Vertrag mit dem Netzbetreiber hat. Und auch die Nachzahlung leisten muss.
Der Mann kann mit gutem Willen der Frau vielleicht etwas Geld zurück bekommen. Möglicherweise sieht sie ein, das es nicht richtig ist. Gespräche sind oft sehr hilfreich.