Gassigehen als Ehrenamt?

Hallo,

ich und mein Mann gehen seit einigen Wochen 2-3 mal in der Woche mit Tierheimhunden Gassi. Das Tierheim leigt ca. 30 Autominuten von unserem Wohnort entfernt, was natürlich die Benzinkosten nicht gerade niedrig hält.

Nun wäre meine Frage:
Gilt Gassigehen als ehrenamtliche Tätigkeit?

Ehrenatmliche Tätigkeit kann man doch von der Steuer absetzen, oder? Würde das in diesem Fall auch gehen?

Könnte ich quasi einen Teil der Kraftstoffsteuer zurückerhalten??

Kenne mich da leider gar nicht aus. Kann mir da jemand helfen??

Grüße

hallo,

ein „ehrenamt“ setzt voraus, daß man ein „amt“ bekleidet. gassi gehen (so ehrenwert das vorgehen auch ist) ist aber kein „amt“. daher auch keine ehrenamtlichkeit.
zur definition „ehrenamt“ gibt es etliche links über google; hier ist dann auch erläutert, was gegeben sein muß, damit ein amt als „ehrenamt“ gelten kann. bsp.:

>unbesoldetes, meist nur gegen Aufwandsentschädigung ausgeübtes öffentliches Amt, verbunden mit beamtenähnlichen Rechten und Pflichten, z.B. Amt des Schöffen, Handelsrichters, Gemeinderats etc.
Desgleichen im gesellschaftlichen Bereich, z.B. Funktionsübernahme durch nicht hauptamtlich beschäftigte Mitglieder in den Kontroll-, Beratungs- und Entscheidungsorganen von Genossenschaften, Verbänden, Vereinen, wobei darin keine öffentliche Amtsfunktion liegt.

>Das Ehrenamt ist eine meist freiwillige, am Gemeinwohl orientierte, unbezahlte, selbst- oder mitbestimmte Aktivität oder Arbeit in einer entsprechenden Organisation. In Deutschland betätigen sich zur Zeit etwa 23 Millionen Menschen ehrenamtlich. Ein solches verantwortliches „Amt“ kann mittels Wahl oder Beauftragung vergeben werden. Das Spektrum reicht von sozialen Bereichen, über Vereine, kirchliche und karitative Institutionen, Gemeinden- und Stadtteilinitiativen bis hin zu Entwicklungshilfeprojekten. Finden sich in bestimmten Bereichen, wie bei Wahlhelfern und Schöffen nicht genügend Freiwillige, ist eine Verpflichtung per Gesetz möglich.

saludos, borito

Hallo,
Gassi gehen oder um die Häuser ziehen gilt nicht als Ehrenamt im Sinne der Steuergesetzgebung!
Entscheidend ist, daß das Tierheim eine Bescheinigung aussstellen muss, worüber??.
Mit diesem Schrieb ist Absetzbarkeit möglich.
Entscheidend ist was das Tierheim schreibt?
Gruss Hermann