hallo,
ein „ehrenamt“ setzt voraus, daß man ein „amt“ bekleidet. gassi gehen (so ehrenwert das vorgehen auch ist) ist aber kein „amt“. daher auch keine ehrenamtlichkeit.
zur definition „ehrenamt“ gibt es etliche links über google; hier ist dann auch erläutert, was gegeben sein muß, damit ein amt als „ehrenamt“ gelten kann. bsp.:
>unbesoldetes, meist nur gegen Aufwandsentschädigung ausgeübtes öffentliches Amt, verbunden mit beamtenähnlichen Rechten und Pflichten, z.B. Amt des Schöffen, Handelsrichters, Gemeinderats etc.
Desgleichen im gesellschaftlichen Bereich, z.B. Funktionsübernahme durch nicht hauptamtlich beschäftigte Mitglieder in den Kontroll-, Beratungs- und Entscheidungsorganen von Genossenschaften, Verbänden, Vereinen, wobei darin keine öffentliche Amtsfunktion liegt.
>Das Ehrenamt ist eine meist freiwillige, am Gemeinwohl orientierte, unbezahlte, selbst- oder mitbestimmte Aktivität oder Arbeit in einer entsprechenden Organisation. In Deutschland betätigen sich zur Zeit etwa 23 Millionen Menschen ehrenamtlich. Ein solches verantwortliches „Amt“ kann mittels Wahl oder Beauftragung vergeben werden. Das Spektrum reicht von sozialen Bereichen, über Vereine, kirchliche und karitative Institutionen, Gemeinden- und Stadtteilinitiativen bis hin zu Entwicklungshilfeprojekten. Finden sich in bestimmten Bereichen, wie bei Wahlhelfern und Schöffen nicht genügend Freiwillige, ist eine Verpflichtung per Gesetz möglich.
saludos, borito