'Gast'-Krankenversicherung

Guten Morgen!
Weiß jemand ob es eine Art „Gast“-Krankenversicherung für im Ausland lebende Deutsche gibt? Ich lebe in England und bin hier auch quasi krankenversichert (ist hier automatisch und ohne direkte Beiträge).

Jedoch vermisse ich den deutschen Gesundheitsdienst sehr und würde gerne ab und zu in Deutschland zum Arzt gehen, wenn ich bei meinen Eltern zu Gast bin. Gibt es da einen günstigen Beitrag der sowas erlaubt (natürlich mit 'ner Obergrenze oder sowas in der Art) oder muss ich dann den normalen monatlichen Beitrag (d.h. Arbeitnehmer und Arbeitgeberbeitrag, da ich ja nicht in Deutschland arbeite) bezahlen?

Hoffe das macht Sinn.

Danke
Jars

Hallo,
es besteht Versicherungsschutz doch eine Absicherung im Rahmen Sozialversicherungsabkommen. Siehe:
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/UrlaubDeutschl…
Gruß J.K.

Danke für die schnelle Antwort!

Aber ich darf ja mit der EU-Versicherung nur im Notfall zum Arzt gehen. Aber zum Beispiel zum Hautarzt oder Frauenarzt kann ich ja nicht wirklich gehen, da es kein „Notfall“ ist.

Also muss ich ja irgendwas direkt zahlen, damit eine deutsche Krankenkasse für mich zuständig ist und damit ich eine KK-Karte bekomme, mit der ich zum Arzt gehen kann.

Danke
Janine

Hallo Janine,

die einfachste Möglichkeit: bezahl es selbst! Eine normale Vorsorgeuntersuchung ist gar nicht so teuer.

Viele Grüße,
Andreas

Guten Morgen!

Guten Abend,

Weiß jemand ob es eine Art „Gast“-Krankenversicherung für im
Ausland lebende Deutsche gibt?

von der gesetzlichen Krankenversicherung aus gesehen: Nein!

… oder muss ich dann den normalen monatlichen
Beitrag (d.h. Arbeitnehmer und Arbeitgeberbeitrag, da ich ja
nicht in Deutschland arbeite) bezahlen?

Auch das ist nicht möglich, da Du m.E. keine Möglichkeit hast, eine freiwillige Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse abzuschließen.

Der Wohnsitz im Ausland ohne Beschäftigung in Deutschland schließt meines Wissens eine gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland aus, auch wenn Du deutsche Staatsangehörige bist.

Wie es nun mit einer möglichen privaten Krankenversicherung aussieht, kann ich nicht beurteilen.

Danke
Jars

Bitte! Servus,
Robert

Hallo,
in den EU-Staaten ist die Notfall-Regelung vor einigen Jahren geändert worden. Bei EU-Staaten kann man alle notwendigen Leistungen in Anspruch nehmen. Bedingung: man darf nicht wegen dr Behandlung ins Ausland gereist (beim Arzt ist eine entsprechende Erklärung zu unterschreiben).
Wenn es tatsächlich eine geplante Behandlung ist, vor der Reise ein E112 beim NHS in England beantragen. Ob das dort dann großzügig (oder nicht) beurteilt wird, kann ich nicht sagen.

http://www.know-insurance.co.uk/travel/info_advice/e…

Gruß
RHW