Gastank ablassen

Hi,

ich lese gerade in der MZ (der Artikel ist aber nicht online :frowning: )
Da hat ein Hauseigentümer am Silvesterabend seinen Propangastank abgelassen.
Das ganze in einem Wohngebiet nahe einem Chemieunternehmen.
Feuerwehr kam mit 3 Autos. Polizei war auch Vor Ort…

Was könnte den denn so erwarten?
(OK, den Feuerwehreinsatz nach Gebührenordnung, ist ja klar)

Ermittlungsverfahren?
Wenn ja, was? Auf welcher Grundlage? Mögliches Strafmaß?

Grüßle

Winni

*der liebend gerne auch wüßte, was mit dem Brand im Weltkulturerbe wird

Hi,

ich lese gerade in der MZ (der Artikel ist aber nicht online

-( )

Da hat ein Hauseigentümer am Silvesterabend seinen
Propangastank abgelassen.
Das ganze in einem Wohngebiet nahe einem Chemieunternehmen.
Feuerwehr kam mit 3 Autos. Polizei war auch Vor Ort…

Was könnte den denn so erwarten?
(OK, den Feuerwehreinsatz nach Gebührenordnung, ist ja klar)

Ermittlungsverfahren?

§ 306f Herbeiführen einer Brandgefahr

(1) Wer fremde

  1. feuergefährdete Betriebe oder Anlagen,

  2. Anlagen oder Betriebe der Land- oder Ernährungswirtschaft, in denen sich deren Erzeugnisse befinden,

  3. Wälder, Heiden oder Moore oder

  4. bestellte Felder oder leicht entzündliche Erzeugnisse der Landwirtschaft, die auf Feldern lagern,

durch Rauchen, durch offenes Feuer oder Licht, durch Wegwerfen brennender oder glimmender Gegenstände oder in sonstiger Weise in Brandgefahr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine in Absatz 1 Nr. 1 bis 4 bezeichnete Sache in Brandgefahr bringt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt oder in den Fällen des Absatzes 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Jakob

Wenn ja, was? Auf welcher Grundlage? Mögliches Strafmaß?

Grüßle

Winni

*der liebend gerne auch wüßte, was mit dem Brand im
Weltkulturerbe wird

Hi,
ausserdem dürfte er in nächster Zeit ggf. eine gesalzene Rechnung der Feuerwehr bekommen, vor allem wenn der Tank vorsätzlich abgelassen wurde.

A.

Hallo Winni,

ausser der bereits genannten Norm kämen uU auch eine oder mehrere
Straftaten gemäß der §§ 324 ff. StGB in Betracht. Einfach mal
spaßeshalber durchlesen.
Ausserdem könnten öffentlich-rechtliche Normen betreffend das Thema
Gastanks & Co. sowohl Strafen als auch Ordnungswidrigkeiten
eingreifen. Ist aber nu wirklich nich´ mein Gebiet…

Gruß - Jaschiii

*der liebend gerne auch wüßte, was mit dem Brand im
Weltkulturerbe wird

*derliebendgernwüsste,wasgemeintist*

Hi,

*der liebend gerne auch wüßte, was mit dem Brand im
Weltkulturerbe wird

*derliebendgernwüsste,wasgemeintist*

Reicht das?

http://news.google.de/news?sourceid=navclient&hl=de&…

Grüßle

Winni