Halle an alle!
Mir gehört ein Bistro in München. Davor befindet sich zwischen Gehweg und Lokal eine Fläche, bei welcher es sich um Gemeinschaftseigentum handelt. Diese Fläche wurde seit über 25 Jahren als „Biergarten“ genutzt. Auch die Erlaubnis vom Kreisverwaltungsreferat ist vorhanden.
Es besteht leider keine Sondernutzung.
Nun verboten die Eigentümer bei einer Versammlung diese Nutzung, wir (4 Läden) dürfen nicht mal mehr Tische und Stühle dort hin stellen.
Die Begründung hierfür war, dass die Einwohner durch das Verhalten der Gäste vor dem Lokal bei einer früheren Pächterin belästigt wurden.
Wir Eigentümer kümmerten uns darum und nun sind neue Pächter auf den Lokalen, welche sich um Ruhe kümmern und die Auflagen strikt einhalten.
Darf ich nicht als Eigentümer mein Eigentum nutzen, auch wenn es Gemeinschaftseigentum ist gehört mir ein Teil.
Aber pflegen und erhalten soll ich es.
Ist dieses Verbot rechtens?
Hallo,
habt ihr das schriftlich, dass ihr diese Fläche benutzen dürft? Ansonsten, da es sich um Gemeinschaftseigentum handelt, bestimmen die Eigentümer gemeinschaftlich, wie oder ob diese Fläche als Biergarten genutzt werden darf. Ich denke, da die jetzigen Pächter der Lokale sich um Einhaltung der Ruhezeiten kümmern, seit ihr trotzdem auf das Wohlwollen der Gemeinschaft angewiesen. Wenn ihnen aber ein Teil dies Gemeinschaftseigentum gehört, würde ich auch nur einen Teil, nämlich meinen, pflegen und erhalten. Ich offe, Ihnen hiermit etwas geholfen zu haben, ansonsten würde ich vielleicht mal rechtliche Einkünfte einholen.
Viel Glück