Gastherme des Stockwerks in einer 1-Zimmerwohnung

Guten Tag,
beim Einzug vor 2 Monaten wurde vom Vermieter verschwiegen, dass
die Gastherme in einer 1-Zimmerwohnung für das gesamte Stockwerk
ist. Zu diesem Zeitpunkt war es auch noch warm und die Heizung
ausgeschaltet, somit war die Therme auch nur laut, wenn jemand warmes
Wasser eingeschaltet hat. Doch seitdem
die Heizung angeschaltet ist, kracht und rauscht die Therme
durchgängig und alle 3 Minuten geht die Flamme an. Die Mieterin kann schon seit mehreren Tagen nachts keine Auge zutun und ihr Vermieter meinte dazu nur, sie solle sich Ohropax zulegen???
SIe hat normalerweise wirklich einen tiefen, guten Schlaf und ist
auch nicht besonders empfindlich, aber die Therme ist wirklich viel
zu laut, zum Schlafen.
Was hat sie für Rechte in diesem Fall, kann sie was einklagen? Darf
der Vermieter die Therme vom ganzen Stockwerk in ein Zimmer legen? Ist er verpflichtet, dass sie leise genug zum Schlafen ist? und könnte man eventuell, weil er das mit der Therme
verschwiegen hat, früher aus dem Mietvertrag raus? (einer mit
einer 3-Monate-Kündigungsfrist).
Danke für die Hilfe.
Lieben Gruß
voltata

Hallo
abgesehen davon, dass dies wohl ausreichend Grund für mind. 50% Mietminderung darstellt, weiß ich nicht, was die Mieterin hindert, das Ding auszuschalten?
Ferner muss ich mich doch fragen, wie und ob eine 1Zi-Wohnung denn ausreichend mit Sauerstoff versorgt wird, um hier die Heizung einer ganzen Etage zu ermöglichen. Schon allein aus reiner Vorsicht, gehört das Ding aus diesem Grund nachts außer Betrieb gesetzt. Wenn dann im Mietvertrag hierüber keine Regelungen getroffen sind, dürfte es auf einmal der Vermieter sein, der hier ein Problem hat.

LG, der Kater