Gastherme für 2 Mietparteien

Hallo,

habe mal eine dringende Frage und hoffe Ihr könnt mir helfen. Ich wohne im 3. Stock eines Mehrfamilienhauses. Die Nachbarin aus der Nebenwohnung ist ausgezogen und die Wohnung soll renoviert werden. Jetzt kam der Vermieter auf die Idee, die andere Wohnung mit an meine Gastherme anzuschließen. Angeblich würde die andere Wohnung einen eigenen Zähler bekommen aber bin da skeptisch. Kann ich das eigentlich auch verhindern oder verneinen? Da ich das eigentlich nicht möchte. Wenn was schief geht, zahle ich für den anderen Mieter das Gas mit oder wie? Danke schon mal für eure Hilfe… LG Susanne

Hallo,

ich sehe da kein Problem für sie, wenn durch den Gasversorger richtig angeschlossen wird.

Es kommt darauf an, wo ihr Zähler ist. Wenn vor ihrem Zähler durch einen Abzweig mit geeichter Uhr angeschlossen werden kann, können sie davon ausgehen, dass die Abrechnung korrekt ist.

Sollte nach ihrem Zähler angeschlossen werden müssen, sollte der vorhandene Zähler entfernt und das Gas durch ein T-Stück und zwei nachfolgende geeichte Zähler verteilt werden. Und diese Eichung muss regelmäßig durchgeführt werden, bzw. die Zähler gegen eine neu geeichte ausgetauscht werden.

Wenn der Vermieter ohne ungerechtfertigten Aufwand keine andere Möglichkeit hat, die andere Wohnung mit Gas zu versorgen, werden sie das Anschließen bei ihnen dulden müssen. Aber aufpassen, dass es richtig gemacht wird! Evtl. durch einen Fachmann kontrollieren
lassen.

Grüße von
Helmut

Das ist schon skuril!
Mir scheint dabei nur eine Lösung ausgewogen:
Der VM übernimmt Ihren Zähler, läßt die Heizkörper mit Ablesegeräten ausstatten und macht alljährlich eine (aufwändige) Heizkostenabrechnung.
Es bleibt die Benachteiligung durch die Therme (nur) in Ihrer Wohnung.

Hallo verehrte Userin,
Hinweise vorab:
Korrespondenz mit Dritten etc. generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen !
Meine Infos sind keine Rechtsberatung !

Da ich den Inhalt Ihres Miet-Vertrages nicht kenne, kann ich Ihnen auch keine konkreten Auskünfte geben.

Sie sollten sich mit Rechtsfragen an den örtlichen bzw. regionalen Mieter-Verein oder an einen Fachanwalt wenden. Über den Anwalt können Sie als evtl. Geringverdienerin einen Beratungshilfeschei beim Amtsgericht beantragen.
MfG USKO

Hallo,

die Abrechnung erfolgt verbrauchsabhängig und das muss der Vermieter weiterhin gewährleisten. Zudem hängen dort auch Watungskosten dran, die dann die weitere Mietpartei mit zu tragen hätte.

Ob das grundsätzlich rechtens ist, würde ich beim Mieterverein erfragen, da dies schon eine bauliche Veränderung, bzw. nachteilige Vertragsänderung darstellen könnte.

Ich würde mir das schriftlich geben lassen, das der Verbrauch korrekt erfasst wird und dementsprechend abgerechnet wird.

Als Mieter muss man im Nachinein nicht akzeptieren, das Verteilerschlüssel geändert werden = also Etagenheizung, die allein genutzt wird, auf Umschlüssel Quadratmeter/Personen mit anderen Wohnungen. Aus einer Etagenhzeizung wird ja praktisch eine Zentralheizung und das bedeutet eine vertragliche Änderung, wenn ich nicht irre.

Hier würde ich aber raten fachlichen Rat zu suchen.

Ohne schriftliche Zusage, würde ich dem keinesfalls zustimmen. Zustimmung würde ich auch vorerst verweigern, wenn der Gasverbrauch nicht mit dem Vermieter, sondern mit dem Versorger abgerechnet wird und dies vorab mit diesem klären.

Grüße
tina

wenn mehrere wohnungen an eine gastherme angeschlossen sind müssen an die heizkörper zähler installiert werden die kosten verursachen in der art das eine abrechnungsfirma beauftragt wird die man als mieter bezahlen muss ebenso sind dies meistens leihgeräte die auch kosten verursachen die der mieter trägt.
auf der anderen seite werden natürlich auch die warungskosten für die gastherme auf die nutzer dieser umgelegt. ob die kosten sich ausgleichen kommt darauf an wie hoch die wartung ist und welche kosten dann durch das installieren der messgeräte an den heizkörpern + abrechnung auf einen zukommt.
wenn im mietvertrag steht das man eine eigene gastherme hat dann kann der vermieter das nicht so einfach ändern.
über eine rückmeldung würde ich mich freuen
viele grüße margret

Fast jeder Mieter in diesem Land teilt sich seine Heizungsanlage mit anderen…

Hallo,

diesen würde ich nicht zustimmen und Ihr Vermieter benötigt Ihre Zustimmung.

Da er dies aber möchte, würde ich als Argument folgendes bringen:
Angenommen Sie sind in Urlaub und in der Nachbarswohnung gibt es kein Warmwasser. Dann müsste überprüft werden ob es an der Gastherme liegt und dies kann nicht erfolgen…

So in der Art…

Lieben Gruß

mitredenwill

Ciao Susanne,

klingt erst mal kompliziert und ungewöhnlich.

Gründe für so eine Entschiedungen kanns freilich schon geben: zB kann in der anderen Wohung kein Schornstein sein, oder der Schornsteinfeger gestattet nicht den Anschluss einer weiteren Therme.

Versuch durch diplomatisches Geschick die Beweggründe deines Vermieters zu ergründen.

Für was wird die Therme genutzt und wie wird sie betrieben? Strom oder Gas? Warmwasser und/oder Heizung?

Wenn du den Gasschlussanschluss auf deinen Namen angemeldet hast, dann müsstetst du ja die Verbrauchskosten bei deinem Nachbarn eintreiben. Das würde ich grundsätzlich nicht mitmachen.

Solltes du das Gas von deinem Vermieter beziehen, wäre das a) ungewöhnlich und du kannst meines Erachtens grundsätzlich nur darauf bestehen, dass er explizitet den Verbrauch abgerechnet. Wie handhabt ihr das derzeit?

Wie immer empfehle ich: sprech mit deinem Vermeiter offen. Viell war es nur ein erster (dummer) Gedanke von ihm. Nichts wird so heiss gegessen wie es gekocht wird!

Viel Erfolg und diplomatisches Geschick!
cumar

Ich würde einfach nochmal mit dem Vermieter sprechen. Es würde schon mehr Sinn machen, jeder Partei eine eigene Gastherme zur Verfügung zu stellen, der Kostenaufwand dürfte sich im Rahmen halten. Verhindern kann man es allerdings nicht, wenn jede Partei einen eigenen Zähler hat.

Also erst mal klingt das jetzt ganz okay, wenn Dein Vermieter da ein Zähler installiert.

ich frag mich nur gerade, wie denn vorher in der Nachbarwohnung geheizt wurde? Das irritiert mich. Wieso will der Vermieter jetzt an Ihre Gastherme ran, wo er doch renoviert?
Gibt es in der anderen Wohnung keine Therme? ///
Wegen Ihrer Sorgen bzgl. „was schief gehen“: Abgerechnet wird immer über den jeweiligen Zähler. Egal ob Wasser, Strom, Ölheizung, etc. Egal, wieviele Mietparteien da dran hängen. Die Therme ist Eigentum ihres Vermieters. Rechtlich entscheidet er über die Form der Heizmöglichkeit… Wenn er jetzt die zweite Wohnung an Ihre Therme hängen will, gibt es meiner Meinung nach da auch keine rechtliche Möglichkeit, dies zu verhindern. Ich würde allerdings bei dem Gasversorger anrufen und mich dort erkundigen, ob diese Idee des Vermieters technisch so sinnvoll ist. Insbesondere auch um die Handhabung. Wenn nämlich die Heizungen in der Nachbarwohnung nicht richtig funktionieren/entlüftet werden müssen/Wasserdruck fehlt" die Therme ausfällt, dann sind dann sofort 2 Wohnungen betroffen. Es muß dann hin und her abgesprochen werden und das ist alles sehr lästig für alle Beteiligten, auch den Vermieter.

Darüber würde ich mit dem Vermieter reden. Das ist ihm bestimmt nicht bewußt.

Hallo,

ich wäre da auch skeptisch, da der Zähler doch den Gasverbrauch messen soll und der findet in der Therme statt. Wenn sie also wegen der Nachbarwohnung läuft, dann nützt ein Zähler dahinter nichts. Im Zweifel wird dann nach qm oder Personenzahl geteilt. Man kann natürlich auch in beiden Wohnungen an den Heizkörpern Messeinrichtungen anbringen. Sind nach meinen Erfahrungen aber ungenau.

Egal wie, die Sache birgt Streitpotential.