Gastherme für 2 Mietparteien

Hallo,

habe mal eine dringende Frage und hoffe Ihr könnt mir helfen. Ich wohne im 3. Stock eines Mehrfamilienhauses. Die Nachbarin aus der Nebenwohnung ist ausgezogen und die Wohnung soll renoviert werden. Jetzt kam der Vermieter auf die Idee, die andere Wohnung mit an meine Gastherme anzuschließen. Angeblich würde die andere Wohnung einen eigenen Zähler bekommen aber bin da skeptisch. Kann ich das eigentlich auch verhindern oder verneinen? Da ich das eigentlich nicht möchte. Wenn was schief geht, zahlen ich für den anderen Mieter das Gas mit oder wie? Danke schon mal für eure Hilfe… LG Susanne

Hallo!

Sollte das wirklich so geplant sein ?
Das ist m.E. technisch und rechtlich nicht möglich.

Gastherme = man ist selbst Kunde des Gasversorgers,zahlt Monatsvorauszahlungen und bekommt deshalb auch keine Heizkostenabrechnung !

Würde man an eine leistungsfähige Therme die 2. Wohnung mit anschließen,wie soll man sich das praktisch vorstellen.
Mieter 1 ist Versorger auch für Mieter 2 und Mieter 2 zahl Vorauszahlungen an Mieter 1,der zahlt davon höhere Vorauszahlungen an den Gasversorger ?

Und beide rechnen intern ab, nach Messgeräten, die man in beiden Wohnungen anbringt)oder nur in der neuen Wohnung).

Wenn sich da Mieter 1 darauf einlassen würde, dem wäre nicht mehr zu helfen !
Mietrechtlich ist das nicht durchsetzbar, man kann es abweisen.

Es ginge nur so:
Vermieter ist der neue Gaskunde. Beide Wohnungen bekommen Messgeräte(Wämemengenzähler). Beide Mieter bekommen so reguläre Heizkostenabrechnungen vom Vermieter. Zahlen Vorauszahlungen an den Vermieter.

mfG
duck313

Wenn ein Vermieter das so machen will ,kann man es nicht verhindern. Aber wenn er es macht ,Hat der Vermieter nach der Heizkostenverordnung abzurechnen und somit muss die Therme dann auf Ihn angemeldet werden ,es müssen an die Heizkörper die Mess einheiten angebracht werden um abrechnen zu können und er muss das risiko tragen.

Wenn im Mietvertrag drin steht das Sie die Heizung selber bezahlen ,Keine Heizungsabrechnung ,müssen Sie es nicht zulassen das eine Anderer mit an Ihre Therme kommt,

Er müsste ja mit Ihnen dann den Mietvertrag ändern und auch die Umbauarbeiten anmelden die in Ihrer Wohnung stattfinden, alleine Dieses muss er 3 Monate voraus machen .

Weiter wäre es eine einseitige Vertragsänderung die Sie nicht zulassen müssen.