Hallo,
meine Tochter ist ein ein Haus (BJ 50er Jahre) eingezogen. In einigen Wohnungen sind noch sehr alte Warmwasser-Gasthermen installiert (aus dieser Zeit?), die keine Zündsicherung für die Pilotflamme haben. Nachbarn berichten, dass gelegentlich die Flamme von Zugluft ausgeblasen wird und dann das Gas einfach weiter ausströmt(!).
„Es ist aber bisher noch nichts passiert, wir haben es immer gleich bemerkt, weil dann das Wasser nicht warm wurde.“ - beruhigt mich wenig…
Kenn hier jemand die rechtiliche Situation? Haben diese Zeitbomben Bestandschutz (Schleswig-Holstein) oder müssen sie vom Vermieter ausgetauscht werden? (Bitte Rechtsgrundlage nennen).
Vielen Dank und Grüße
Rai