In der Wohnung ist seit Einzug eine Gastherme mit Warmwasserboiller zur alleinigen Nutzung insterliert. Jetzt soll die Nachbarwohnung (die bislang mit Kohleofen geheitzt wurde) mit geheizt werden. Ist so etwas Erlaubt und muss man dem Zustimmen? Und wie soll das mit der Abrechnung funktionieren?Die Nachbarwohnung soll einen eigenen Zähler bekommen und nur das Zahlen was an Gas verbraucht wird, aber was ist mit den anderen Kosten wie Pilotflamme ,Strom und wie sieht es mit einer genauen Abrechnung aus , bleiben diese Kosten nur an einer Mietpartei hängen ?
Hi, wenn schon d. Gastherme geteilt wird, dann zahlt jeder seinen Gasverbrauch laut Zähler u. die Kosten, die nur für d. ursprüngliche Therme anfallen werden durch beide Parteien geteilt.
Denn mit welchem Recht sollte der urpsrüngliche Thermennutzer dann allein für d. Kosten aufkommen sollen?
MfG ramses90.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Wie will der Vermieter denn die Kosten berechnen ? Stromverbrauch und Gasverbrauch für die Pilotflamme laufen auf den Zähler des Mieters der die Gastherme hat. Da kann man die genauen Kosten doch gar nicht genau ermitteln? Einen seperraten Zähler für diesen Mieter gibt es nicht, nur der Nachbar bekommt einen neuen Zähler und dieser Wert soll dann vom Hauptzähler abgezogen werden.
MfG Robert
Hi, dann kann das der VM nicht so handhaben, wenn sich diese Kosten nicht heraus rechnen lassen.
MfG ramses90
Grundsätzlich kann der vermieter an seinem Eigentum natürlich enstsprechende Umbaumaßnahmen durchführen. Eine Heizung für mehrere Wohnungen ist ja absolut üblich.
Andererseits dürfte es nicht üblich sein, dass einer der Mieter für seinen Nachbarn gegenüber dem Gasversorger in Vorleistung treten muss.
Diesen Vertrag sollte dann wohl der Vermieter abschließen. Ähnlich mit dem Strom für die Gastherme, kommt an nen eigenen Zähler und der vermieter muss sich halt ein plausibles Abrechnungssystem einfallen lassen, wo ist das Problem?
LG, der Kater
Hi, dann kann das der VM nicht so handhaben, wenn sich diese
Kosten nicht heraus rechnen lassen.
MfG ramses90
Hallo,
Grundsätzlich kann der vermieter an seinem Eigentum natürlich
enstsprechende Umbaumaßnahmen durchführen. Eine Heizung für
mehrere Wohnungen ist ja absolut üblich.
Ja.
Aber es ist eine heftige, nachträgliche Änderung der Mietwohnung, die zu weniger Komfort und Selbstbestimmung des Mieters führt.
Ob die Kosten hinterher tatsächlich so gerecht aufgeteilt werden wie bisher ist in keiner Weise gesichert, eher ist das Gegenteil der Fall. Es gibt keine Therme, die man an zwei Gaszähler anschließen könnte, es kann also ausschließlich die Wasserentnahme gemessen werden. Und da wird nicht umsonst die Wohnfläche etc. berücksichtigt - die Messung ist prinzipiell ungenau.
Ob die Therme für zwei Wohnungen überhaupt ausreicht, darf man ebenfalls mindestens in Frage stellen. Im strengen Winter frieren dann eben beide Mietparteien gemeinsam?
Und was passiert, wenn morgens der Nachbar zuerst duscht und der Speicher damit erstmal leer ist, sollte man auch überlegen.
Die Therme wird mit Sicherheit auch öfter anspringen als bisher und damit den Mieter vielleicht mit Geräuschen belästigen.
Ich sehe da ganz heftige Probleme und würde mich dringend beim Mieterbund informieren. Das Recht auf eine dauerhafte Mietminderung sehe ich als durchaus wahrscheinlich an, denn die vermietete Wohnung verschlechtert sich in erheblichem Maße gegenüber dem bisherigen Zustand.
Gruß
loderunner (ianal)
Hi,
,
Grundsätzlich kann der vermieter an seinem Eigentum natürlich
enstsprechende Umbaumaßnahmen durchführen.
Schön, das das Eigentum hier noch nicht enteignet wurde 
Eine Heizung für
mehrere Wohnungen ist ja absolut üblich.
Hmm, nennt sich dann auch Sammel- oder Zentralheizung.
Ja.
Aber es ist eine heftige, nachträgliche Änderung der
Mietwohnung,
Tja, wenn im MV steht, das eine Heizung zur Verfügung gestellt wird,
ändert sich die Vertagslage nicht.
die zu weniger Komfort
Was sit denn an einer GEH komfortabel? Der Erhöhte Einzelabnehmerpreis, der ca. 25% über dem Normalpreis liegt?
und Selbstbestimmung des
Mieters führt.
Heizen kann der M ja weiterhin wie es beliebt.
Ob die Kosten hinterher tatsächlich so gerecht aufgeteilt
werden wie bisher ist in keiner Weise gesichert,
Sicher ist ersteinmal das die Grundkosten und Heiznebenkosten an die angeschossenen M aufgeteilt werden. Deshalb wird es hier auf alle Fälle viel billiger für den M.
eher ist das
Gegenteil der Fall.
Sehe ich entschieden anders. Selbst der Gaspreis könnte noch billier werden bei Mengenabnahme!
Es gibt keine Therme, die man an zwei
Gaszähler anschließen könnte,
Technisch doch möglich, aber sicher nicht sinnvoll.
es kann also ausschließlich die
Wasserentnahme gemessen werden. Und da wird nicht umsonst die
Wohnfläche etc. berücksichtigt
Stimmt nicht! Per Wärmezähler für das Heizwasser kann gut gemessen werden.
- die Messung ist prinzipiell
ungenau.
Ja wie Zähler so ungenau (Toleranz) sind, das sind aber Gaszähler auch.
Ob die Therme für zwei Wohnungen überhaupt ausreicht, darf man
ebenfalls mindestens in Frage stellen.
Die kW Leistung der Therme ist bekannt. Daraus kann ein Fachmann errechnen ob die Heizleistung für die Wohnquadratmeter ausreichtend sind.
Im strengen Winter
frieren dann eben beide Mietparteien gemeinsam?
??? Wenn es nicht ausreicht gibt es immer noch Heizlüfter.
Und was passiert, wenn morgens der Nachbar zuerst duscht und
der Speicher damit erstmal leer ist,
Wird denn überhaupt das Warmwasser über die Therme bereitgestellt.
sollte man auch
überlegen.
Die Thermen heißen Thermen, weil sie wie ein Durchlauferhitzer funktionieren und demzufolge einen sehr kleinen Speicher haben. Ansonsten würden sie Brenner haißen.
Die Therme wird mit Sicherheit auch öfter anspringen als
bisher und damit den Mieter vielleicht mit Geräuschen
belästigen.
Gut, das kann so sein, es sei denn es soll einen neuen Standort geben.
Stört denn das Geräusch?
Ich sehe da ganz heftige Probleme
Ich sehe, das es für den M wesentlich billiger wird.
und würde mich dringend beim
Mieterbund informieren.
Informieren ist immer gut.
Das Recht auf eine dauerhafte
Mietminderung sehe ich als durchaus wahrscheinlich an,
Kommt daruf an, was im MV steht.
denn
die vermietete Wohnung verschlechtert sich in erheblichem Maße
gegenüber dem bisherigen Zustand.
Was wensentlich ist kann so gar nicht hier beurteilt werden. Der vermehrten Heizzeit stehen so imho ca. 30% Ersparnis gegenüber.
vlg MC
PS: Herr l, bislang schätzte ich die Beiträge von l…
Doch wird man hier den Eindruck von Voreingenommenheit und Unwissen bei heizanlagen nicht los.