Gastherme: Wartung anteilig bei Auszug?

Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage:

Die jährliche Wartung der Gastherme in einer Mietwohnung läuft direkt über den Mieter (steht auch so im Mietvertrag, der Mieter bekommt die Rechnung von der Wartungsfirma), der Vermieter beauftragt aber eine Wartungsfirnma, die dann das ganze Mehrparteienhaus abarbeitet.

Das ist soweit ja auch ok, es ist letztendlich ja egal, ob man die Wartung direkt zahlt oder über die Nebenkosten.

Problem:
Was passiert, wenn man mitten im „Wartungsjahr“ auszieht? Angenommen die Wohnung wird zum 31.12.2008 gekündigt, im November findet aber noch die Wartung für das Intervall 11/2008 bis 11/2009 statt. Muss der Mieter die komplett zahlen? Wohl eher nicht, oder? ich würde da 2/12 Monaten anteilig berechnen, ist das richtig?

Gruß,
Christian

Hallo Christian,

Problem:
Was passiert, wenn man mitten im „Wartungsjahr“ auszieht?
Angenommen die Wohnung wird zum 31.12.2008 gekündigt, im
November findet aber noch die Wartung für das Intervall
11/2008 bis 11/2009 statt.

ich hätte jetzt ganz dumm ingenieurmäßg geglaubt, dass man ein Gerät wartet, NACHDEM es in Gebrauch war. Sonst müsste jedes Neugerät ja sofort zur Wartung, bevor man es in Betrieb nehmen kann.

Gruß, Karin

Hallo,

hier würde man eine anteilige Abrechnung erstellen, die sich aus der Nutzungsdauer ergibt; also 1/6 bzw 2/12.

Grüße

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo ihr,

Problem:
Was passiert, wenn man mitten im „Wartungsjahr“ auszieht?
Angenommen die Wohnung wird zum 31.12.2008 gekündigt, im
November findet aber noch die Wartung für das Intervall
11/2008 bis 11/2009 statt.

ich hätte jetzt ganz dumm ingenieurmäßg geglaubt, dass man ein
Gerät wartet, NACHDEM es in Gebrauch war. Sonst müsste jedes
Neugerät ja sofort zur Wartung, bevor man es in Betrieb nehmen
kann.

Komischer Intervall; bei uns z.B. findet die Wartung nach der großen Heizungsperiode so ca. Ende März/Anfang April statt (kurz bevor der Schornsteinfeger kommt und die Überprüfung/Immissionsmessung vornimmt). Macht man die Wartung lange davor, dann kann es vorkommen, dass die Werte nicht stimmen (z.B. Kohlenmonoxid) und der Schornsteinfeger die Therme im Gefahrfall stillegen lässt. Und vor allem ist man für die ganzen Kosten zuständig, wenn man auszieht zahlt ja im nächsten Jahr der neue Mieter.

Gruss Sid

Hm, ich bin davon ausgegangen, dass man VOR der Heizperiode wartet, danach zum Sommer hin wäre das ja eher sinnlos. Die Wartung soll ja den reibungslosen Betrieb für die nächsten 12 Monate garantieren - und nicht zeigen, ob das Gerät die letzten 12 Monate gut gearbeitet hat :smile:

Gruß,
Christian

Hi

Hm, ich bin davon ausgegangen, dass man VOR der Heizperiode
wartet, danach zum Sommer hin wäre das ja eher sinnlos.

Wäre sinnvoll, doch kann die Wartung eimal im Jahr erfolgen, soweit dies vereinbart wurde, egal wann.

Die
Wartung soll ja den reibungslosen Betrieb für die nächsten 12
Monate garantieren - und nicht zeigen, ob das Gerät die
letzten 12 Monate gut gearbeitet hat :smile:

Wäre echt super, wenn die das könnte:smile:)

mfg MC

Hallo Christian,

Hm, ich bin davon ausgegangen, dass man VOR der Heizperiode
wartet,

das hieße im Extremfall bei einer neuen Therme: Wartung vor der ersen Inbetriebnahme.

danach zum Sommer hin wäre das ja eher sinnlos. Die
Wartung soll ja den reibungslosen Betrieb für die nächsten 12
Monate garantieren - und nicht zeigen, ob das Gerät die
letzten 12 Monate gut gearbeitet hat :smile:

Gerade wenn Du auf 12 Monate abhebst: Die Wartung soll Ablagerungen/Abnutzungen der vergangenen Heizperiode beseitigen. Wieso sollte das NACH einer Heizperiode sinnlos sein.

Außerdem wäre die Thermenwartung ein sattes Saisongeschäft, wenn nicht beide Varianten möglich wären. Auf jeden Fall gehe ich davon aus, dass ein Mieter nicht von der Zahlung einer Thermenwartung schon alleine aufgrund des Zeitpunktes befreit ist.

Gruß, Karin