Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage:
Die jährliche Wartung der Gastherme in einer Mietwohnung läuft direkt über den Mieter (steht auch so im Mietvertrag, der Mieter bekommt die Rechnung von der Wartungsfirma), der Vermieter beauftragt aber eine Wartungsfirnma, die dann das ganze Mehrparteienhaus abarbeitet.
Das ist soweit ja auch ok, es ist letztendlich ja egal, ob man die Wartung direkt zahlt oder über die Nebenkosten.
Problem:
Was passiert, wenn man mitten im „Wartungsjahr“ auszieht? Angenommen die Wohnung wird zum 31.12.2008 gekündigt, im November findet aber noch die Wartung für das Intervall 11/2008 bis 11/2009 statt. Muss der Mieter die komplett zahlen? Wohl eher nicht, oder? ich würde da 2/12 Monaten anteilig berechnen, ist das richtig?
Gruß,
Christian