wie mir der Schornsteinfegermeister bei der letzten Wartung gesagt hat, muss ich das Wasser der Gastherme auffüllen lassen. Nun frage ich mich ob die Kosten der Vermieter trägt oder ob ich dies bezahlen muss?
Wenn Letzteres der Fall ist, muss ich meinen Vermieter dennoch darüber in Kenntniss setzen?
Wasser nachfüllen an der Heizungsanlage gehört zu den Dingen die der Betreiber der Anlage normalerweise selbst macht. Wenn man nicht weiß wie, lässt man sich das einmal zeigen und gut ist.
Der Schornsteinfeger macht KEINE Wartung !
Das macht ein Heizungsfachmann nach Auftrag des Vermieters jährlich.
Und der würde dann natürlich auch auffüllen,das gehört dazuebenso die Kontrolle warum Wasser fehlt. Denn das kann auch auf einen Fehler hinweisen,regulär geht nur sehr wenig Wasser(Druck) verloren.
Als Mieter hat man in aller Regel nichts mit der Heizung zu tun,man zahlt sicherlich anteilige Wartungskosten über die Nebenkosten,aber veranlassen muss es der Vermieter.
Schau in Deinen Mietvertrag.