Gastherme ZSR 8

Hallo zusammen,
Meine Frage: Ist es nötig, das jedes Jahr ein Überwachungselektrodenersatz( so steht es in der Rechnung) in der Therme ersetzt werden muss?

Es ist nämlich so, dass wir mit dem Vermieter vor Gericht gezogen sind, unter anderem auch wegen anderer Ungereimtheiten in der Nebenkostenabrechnung.
Wir haben in allen Punkten Recht bekommen, endgültige Urtelsverkündung Ende Mai. Nun hat der Ra des Vermieters sich nach der Verhandlung schriftlich an das Gericht gewand, dass die Kosten der Wartung gerechtfertigt sind( muss dazu sagen, dass im Jahre 2005 die Wartung von einer naderen FA durchgeführt worden sind, Kosten 220,17 Euro, ab 2006 nahm er sich eine andere FA, die für die Jahre 2006 und 2007 eine Rechnung einmal über 571,76 Euro und 586,55 Euro präsentierte und jedesmal ein Überwachungselektrodensatz erneuert wurde. Wir wohnen in einem Sechsfamilienhaus, erbaut 1997, also diese Summe durch sechs geteilt.
Ist dies nötig?
Rechnung 2007
6 Stck. Wartung Gastherme x 56 Euro 336 Euro
6 Stck. Überwachungselektrodenersatz x 26,15 Euro 156,90Euro

Plus MwSt. 586,55

Das Gleiche auch 2006–auch Elektrodensatz

Hallo,
der Preis für die Wartung ist OK.Überwachungselektroden werden bei Bedarf ausgetauscht und die ( Abnutzung ) kann man messen .Außerdem darf nur die Wartung weiter berechnet werden,dass heißt Material zahlt der Vermieter,das sollte aber dein Rechtsanwalt wissen.

Nun ja, wir haben keinen Anwalt, war alles im Alleingang, da die Gebühr immer nach der Jahresmiete berechnet wird und die wäre ziemlich hoch gewesen wenn wir verloren hätten und unsere Rechtschutz haben wir nach der Nkabrechnung 2006 abgeschlossen.
Aber danke für den Tip, denn nach Durchstöbern von anderen Rechtforen soll Verschleißmaterial vom Mieter bezahlt werden. Aber dennoch kann ich mir nicht vorstellen, dass es nötig ist 2 Jahre hintereinander Elektroden zu erneuern

Hallo,

Aber dennoch kann ich mir nicht vorstellen, dass es nötig ist
2 Jahre hintereinander Elektroden zu erneuern

Ob das tatsächlich nötig ist, kann nur der Fachmann sprich die
Mitarbeiter der Wartungs-Fa. vor Ort beurteilen.
Daß Teile, welche eigentlich länger halten, auch mal kurzfristig
kaputtgehen oder verschleißen ist ja nichts außergewöhnliches.

Da eine unlautere Absicht der Fa. zu unterstellen, dürfte sehr
schwer fallen, zumal die ausgetauschten Teile sicher längst irgendwo
im Schrott gelandet sind.
Gruß Uwi

Erst einmal danke für die Antworten, habe aber ein Urteil gefunden, welches mir weiterhelfen könnte.

Sel