Gasthermen und Raumtermostaten

Guten Tag,
wir haben seit zwei Jahren eine neue Gastherme Ferroli
DOMITOP C 18/24 ELND von unserer Genossenschaft einge-
baut bekommen. Was ich bemängele ist,dass kein Raum-
termostat eingebaut wurde sodass ich im Winter morgens
und abends die Temperatur hoch bzw.runter fahren muß.
Ist es Emussionstechnisch überhaupt zulässig das ohne
ein Raumtermostat die Beheitzung der Wohnung vorgenom-
men werden kann?
mfG
Hubert Arndt (hubert.arndt(at)web.de)

Guten Tag,

Hallo Hubert!

wir haben seit zwei Jahren eine neue Gastherme Ferroli
DOMITOP C 18/24 ELND von unserer Genossenschaft einge-
baut bekommen. Was ich bemängele ist,dass kein Raum-
termostat eingebaut wurde sodass ich im Winter morgens
und abends die Temperatur hoch bzw.runter fahren muß.

Lass doch die Therme auf einer Einstellung und regele mit den Heizkörperthermostaten. Bei Verwendung eines Raumthermostaten hast du ja auch immer nur einen Referenzraum (meist Wohnzimmer), der zur Vorlaufsteuerung benutzt wird - nützt dir also auch nur wenig, wenn du dich gerne in der Küche aufhältst oder du einen Kamin im Wohnzimmer hast, der dem Raumthermostaten vorgaukelt, dass alle Räume 26°C haben und dieser daraufhin den Heizbetrieb der Therme komplett einstellt…

Ist es Emussionstechnisch überhaupt zulässig das ohne
ein Raumtermostat die Beheitzung der Wohnung vorgenom-
men werden kann?

Ich kenne jetzt auch nicht die gesamte Immisionsschutzverordnung in der aktuellen Fassung auswendig (z.B. hier nachzulesen: http://www.bmu.de/luftreinhaltung/downloads/doc/3961… ), aber mein letzter Stand war, dass Räume mit mehr als 8m² Fläche über Heizkörperthermostate verfügen müssen und die Anlage an sich über eine witterungsgeführte oder zumindest über eine zeitgeführte Regelung verfügen müssen, die z.B. eine automatische Nachtabsenkung gewährleisten kann - ob man die dann nutzt, steht ja auf einem ganz anderen Blatt ;o) (wie gesagt, ich gebe keine Gewähr für Aktualität!).

Vielleicht äußert sich ja noch jemand, der die Gesetzeslage besser drauf hat als ich *hoff*

mfG
Hubert Arndt (hubert.arndt(at)web.de)

MfG zurück und viel Spaß beim Gesetze-Durchblättern,
Olli