Gastrobetrieb angemeldet ohne Firmierung

Hallo zusammen,

angenommen ein Gastrobetrieb meldet sein Gewerbe an. Es ist keine Firmierung wie oHG, GmbH, KG etc. vorhanden.

Was ist rechtlich gesehen dann?

Gruß

Hallo,

angenommen ein Gastrobetrieb meldet sein Gewerbe an. Es ist
keine Firmierung wie oHG, GmbH, KG etc. vorhanden.

dann handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit um einen Einzelkaufmann, was in Deutschland die häufigste Rechtsform ist.

Gruß
C.

Hallo

angenommen ein Gastrobetrieb meldet sein Gewerbe an. Es ist
keine Firmierung wie oHG, GmbH, KG etc. vorhanden.

dann handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit um einen
Einzelkaufmann, was in Deutschland die häufigste Rechtsform
ist.

*hüstel*
Einzel_unternehmen_

http://de.wikipedia.org/wiki/Einzelunternehmen_%28De…

MfG Frank

Hallo,

*hüstel*
Einzel_unternehmen_

ein anderes Wort, die gleiche Rechtsform. Spätestens seit der Einführung des e.K. habe ich es mir weitgehend abgewöhnt, von einem Einzelunternehmen zu sprechen, denn es ergibt keinen Sinn, wenn durch Eintragung aus einem Einzelunternehmen ein eingetragener Kaufmann wird. Darüber hinaus ist Unternehmen/Unternehmung eher ein Begriff aus der Betriebswirtschaft. HGB & Konsorten bieten nur Definitionen für Kaufmann, Firma und Gesellschaft, aber nicht für Unternehmen (wohl aber für Unternehmer, aber das ist wieder ein anderes Gebiet).

Gruß
C.

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Herzlichen Dank!
Danke für Eure Antworten!

Hallo,

dann handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit um einen
Einzelkaufmann, was in Deutschland die häufigste Rechtsform
ist.

*hüstel*
Einzel_unternehmen_

noch ein Nachtrag aus dem KWG:
(1) Kreditinstitute, die eine Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 benötigen, dürfen nicht in der Rechtsform des Einzelkaufmanns betrieben werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__2b.html

Hevorhebung von mir.

Gruß
C.