Ich betreibe eine kleine bar. Der Inhaber ist verstorben die 2 Geschwister die das Lokal geerbt haben wollen nicht weiterverkaufen da sie dann auf den schulden sitzen bleiben. Kann man einen Kaufvertrag erstellen bei dem die zugehörigen Schulden inbegriffen sind ?
Wann darf die Bank (Gläubiger) das lokal versteigern ?
Kann ich direkt zur Bank gehen und das Lokal von der Bank kaufen ?
Wenn ich die Bank kontaktiere und beide Inhaber(Geschwister im Grundbuch) mit dem verkauf einverstanden sind, ist es eine Option diese Schulden in monatlichen Raten zu bedienen ? Wenn ja wird das wie eine normale Kreditaufnahme behandelt (Bonität/Schufa) oder sind die froh dass mal jmd. überhaupt was zahlt ?
Servus,
könnte man, wenn vorab das Einverständnis der finanzierenden Bank vorliegt - dann müsste allerdings die Ablösung des noch offenen Kredits mit allem Pipapo in den Kaufvertrag hineinoperiert werden, es enstünde dann eine Vermischung von ungefähr drei Verträgen, von denen nur einer überhaupt beurkundet werden muss.
Wenn die Eigentümer sich totstellen, so wie sie das jetzt offenbar tun, und den Kredit nicht weiter bedienen. Tut aber keine Bank besonders gerne, weil eine Menge Unmus daran hängt und nicht sehr viel rauskuckt. Je nachdem, wie viel da noch zu tilgen bleibt, eine lästige Aktion.
Grundsätzlich ja - wenn aber schon vorher Fehler bei der Bank gemacht worden sind und eine Zwangsversteigerung voraussichtlich unterm Strich weniger bringt, als von dem bestehenden Kredit noch zu tilgen ist, könnte das für den Kaufinteressenten ganz günstig sein.
Offenbar eine eher gemeinnützig oder sonstwie menschenfreundlich orientierte Bank, die überhaupt etwas (und wenn es nur die Immobilie ist) finanziert hat, was nach Gastronomie riecht. Von daher braucht der Kaufinteressent nicht von vornherein Angst vor dieser Bank zu haben, sondern kann einfach mal fragen, wie es denn mit einer künftigen Finanzierung ausschaut.
Sei es wie es wolle: Hingehen (aktuelle Kreditnehmer und Kaufinteressent, der sich eine Fortführung des Kredits auf seine Rechnung wünscht, gemeinsam) und darüber reden, ob und unter welchen Bedingungen die Bank diesem Deal zustimmt.
Von der Bank kann man nur etwas kaufen, was ihr gehört. Merkste was?
Das macht man mit Bankdarlehen normalerweise so, in der Tat. Eine Option ist das, wenn die Bank den Kaufinteressenten als neuen Kreditnehmer akzeptiert; ist wie gesagt eher schwierig im Gastgewerbe, aber das weißt Du ja selber. Wenn man die Eintragung einer Grundschuld auf sowas anbieten kann, ist es viel leichter möglich, ein Bankdarlehen zu bekommen, als wenn die angebotene Sicherheit sich auf sowas bezieht.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
die Geschwister haben das Erbe angetreten.
Sie besitzen nun eine Immobilie, deren Wert aber geringer ist als die mitgeerbten Schulden?
Also der Verkaufserlös würde nicht reichen, um die Schulden zu tilgen?
Habe ich das richtig verstanden?
Und was stellen die Erben sich alternativ vor? Reichen denen denn die Mieteinnahmen, um den Kredit weiter abzubezahlen?
Vielleicht denke ich ja zu kompliziert, aber:
Wenn die Immobilie einen Wert von 100.000€ hat, dem aber 120.000€ Restschulden gegenüber stehen, willst du dann wirklich sowohl die immobilie kaufen (also den Erben Geld geben) UND noch die Restschulden übnernehmen?
Servus,
er möchte als Teil des Kaufpreises statt Zahlung den Kredit ablösen.
Schöne Grüße
MM
Servus,
der Verpächter der Bar, die Ykt betreibt, ist verstorben. Der erzielbare Verkaufspreis ist offenbar niedriger als der Restwert des Kredits, für den die Bar (bzw. das Grundstück, in dem sie sich befindet) als Sicherheit verpfändet wurde.
Jetzt möchte Ykt den Kredit übernehmen und dafür im Gegenzug auch das Objekt erwerben, in dem seine Bar ist. Es kann schon Gründe geben, weshalb ihm das so viel wert ist.
Schöne Grüße
MM
Natürlich kannst Du direkt zur Bank gehen, und denen einen entsprechenden Deal vorschlagen.
Noch direkter, bevor Du das machst, solltest Du die Sache aber sehr, sehr sauber durchrechnen. Insbesondere solltest Du dabei auch Alternativen durchrechnen, die einen Umzug deiner Bar betreffen würden. Erst danach kannst Du dann zu einer fundierten Aussage kommen, bis zu genau welchem Betrag Du sinnvoller Weise bereit sein solltest, hier zu investieren (und dazu gehört selbstverständlich auch eine realistische Einschätzung der eigenen Bonität in Bezug auf eine Kreditaufnahme, denn nichts anderes ist die Übernahme des fremden Darlehens). Denn hier geht es ums Geschäft und nicht um romantische Vorstellungen!
D.h. es geht hier nicht primär darum, die Bar zu „irgendwelchen“ Konditionen am angestammten Platz weiter betreiben zu können, sondern darum, sich zu entscheiden, ob ein Umzug oder der Weiterbetrieb die wirtschaftlich beste Lösung ist.
Selbstverständlich wird die Bank zunächst einmal „kein Interesse“ an einer Lösung haben, bei der sie ggf. auch nur einen Cent verlieren soll. Aber das macht nichts! Du musst an deine Finanzen denken, und bist hier nicht der Bankenretter! Es liegt an Dir, der Bank klar zu machen, was sie ansonsten im Rahmen einer zwangsweisen Verwertung des Objektes verliert (was der Fall ist, wenn das Objekt übersichert ist), und dass es Dir nicht um Gefühlsduselei, sondern um ein knallhartes Geschäft geht, bei dem es für Dich auch Alternativen gibt. Natürlich muss dein Angebot insoweit „noch interessant sein“, und nicht hinter dem zurückfallen, was die Bank sonst erwirtschaften kann. Und um ganz am Schluss der Veranstaltung noch mal etwas Basar spielen zu können, muss auch noch etwas Reserve drin sein.
D.h. da musst Du Dich auf einige Runden mit der Bank gefasst machen, bei denen Du immer schön brav beim Pokerface und den gesetzten finanziellen Grenzen bleiben musst. Erst ganz, ganz, ganz am Ende kannst Du dann ggf. noch mal etwas drauf legen (aber dein Limit einhalten).
Wenn die Bank in Dir einen ernsthaften Interessenten sieht, ist sie auch dein Verbündeter in Richtung der Erben. Und sie kann dort natürlich viel mehr erreichen/Druck aufbauen, als Du es kannst. Das ist dein Vorteil in der Geschichte.
Ich habe solche Spiele schon für Mandanten erfolgreich gespielt. Das Ganze mündete dann in diversen Sunden mit den Kollegen auf Seiten der „noch Eigentümer“, der Bank, Steuerberatern, und einem Berg von Papier, der dann aus diversen Verträgen bestand, die alle schön in Abhängigkeit voneinander geschlossen wurden, und insbesondere auch jede Menge Klauseln in Bezug auf ein Scheitern des Gesamtkonstruktes beinhalteten. Am Ende waren dann aber alle glücklich. Die Bank und die bisherigen Eigentümer kamen mit einem blauen Auge aus einer Sache raus, die sonst ganz erheblichen finanziellen Schaden auf beiden Seiten verursacht hätte, die bisherigen Nutzer und neuen Eigentümer konnten da bleiben, wo sie waren, und hatten die Immobilien sogar recht günstig, insbesondere aber so erworben, dass sie die Finanzierung auch problemlos stemmen konnten.