Hallo!
Mal angenommen eine Frau die im 5.Monat schwanger ist, wird ohne Vorwarnung ins Büro gerufen und für Untragbar befunden(aus angeblichen verschiedenen Gründen die haltlos sind) und mit sofortiger Wirkung bis zum Mutterschutz bezahlt freigestellt!
Bekommt somit aber keine Überstunden etc. mehr bezahlt und soll wohl nachher,also nach dem erziehungsurlaub auch nicht mehr auftauchen!
Was sollte, würde, könnte man machen?
Gruss
jupp
Hallo.
Mal angenommen eine Frau die im 5.Monat schwanger ist, wird ohne
Vorwarnung ins Büro gerufen und für Untragbar befunden(aus
angeblichen verschiedenen Gründen die haltlos sind) und mit
sofortiger Wirkung bis zum Mutterschutz bezahlt freigestellt!
Man müsste schon etwas über die „verschiedenen Vorwürfe“ wissen, die da erhoben werden. Auf jeden Fall ist hier anwaltliche Hilfe dringend anzuraten (wenn es sich um einen größeren Laden mit BR handelt, natürlich auch diesen mit ins Boot nehmen). Wichtig : Schriftlich (per Anwalt) hieb- und stichfest klarstellen, dass weiterhin die Arbeitskraft nachhaltig angeboten wird. Nichts unterschreiben, was über eine reine Kenntnisnahme hinausgeht (nicht, dass da eine Aufhebung im Einvernehmen durch die Hintertür getrappst kommt).
Bekommt somit aber keine Überstunden etc. mehr bezahlt
Dürfte sich um unzulässige Benachteiligung handeln. Ich bin aber nicht fit in Mutterschutzangelegenheiten …
und soll wohl nachher,also nach dem erziehungsurlaub auch nicht
mehr auftauchen!
Unbedingt per Anwalt klären lassen. Private Rechtsschutzversicherung oder Gewerkschaftsmitgliedschaft vorhanden?
Wichtig : Es ist nicht Aufgabe der Arbeitnehmerin, die erhobenen Vorwürfe zu entkräften - der Arbeitgeber muss die erhobenen Vorwürfe beweisen. Das weiß der Anwalt aber auch.
Also - zunächst schriftlich (noch heute schreiben!) mitteilen, dass man weiterhin die eigene Arbeitskraft anbietet. Gleich morgen dann Termin beim Anwalt (ggf. mit Vermittlung BR/Gewerkschaft) und das weitere Vorgehen absprechen. Zunächst inhaltlich keine Stellung nehmen, nur klarstellen, dass diese Aktion nicht hingenommen wird.
Das wäre meine Empfehlung.
Gruß Eillicht zu Vensre
Hallo,
ergänzend wäre dazu zu sagen, dass gerade im Gaststättengewerbe
der Arbeitgeber selbst ein individuelles Beschäftigungsverbot
aussprechen kann - ob das im geschilderten Fall allerdings zutrifft
wage ich zu bezweifeln.
Gruss
Czauderna