Gastronomie und Gesetzlich Vorgeschriebene Regeln

Arbeitnehmer A ist bei Arbeitgeber S angestellt, und ist im Bankett sowie Restaurant Service tätig.
Arbeitnehmer A ist seit 5 Jahren in dem Unternehmen.
Arbeitnehmer A macht sich nun langsam Gedanken warum ihm Arbeitgeber S keinen Kellnernachtzuschlag (der ist glaube ich gesetzlich vorgeschrieben) zahlt, auch wenn Arbeitnehmer A zum Teil bis 03:00 Nachts arbeiten muss (Dienstbeginn 15:00).
Ist das Rechtens?

Ebenso bei Feiertagen, die Feiertage werden zwar gutgeschrieben, aber es gibt keinen Feiertagszuschlag (der glaube ich auch Gesetzlich vorgeschrieben ist) obwohl man den Feiertag gearbeitet hat!

Überstunden werden bei Arbeitgeber S einmal im Jahr (Februar) auf 0 gesetzt auch wenn man die Tage und Stunden bis dahin überhaupt nicht abbauen konnte! (Überstundenabbau kann nicht selber bestimmt werden, er wird entweder gegeben oder nicht).

Hallo Joachim,

steht ein hinweis

schöne grüße

Hallo! und Arbeitnehmer Mitglied in der Gewerkschaft / Arbeitgeberverband sind und ein Tarifvertrag existiert
2. Es ausdrücklich im Arbeitsvertrag festgehalten ist
3. Ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt ist (guckst Du hier http://www.bmas.bund.de/BMAS/Redaktion/Pdf/verzeichn…)

Eins von dreien reicht!

Da ich mir im Gastronomiebereich durchaus vorstellen kann, dass 3. zutrifft, musst Du nur noch den passenden Tarifvertrag im Volltext finden, damit Du erkennen kannst, ob Zuschläge irgendeiner Art vereinbart sind (bei der Gewerkschaft kein Problem - sofern man Mitglied ist / im Personalbüro muss so was ausliegen / viele gibbet im Internet, musste halt suchen)

Gesetzlich geregelt ist da nichts!

Zu den Überstunden: Gibt es eine Vereinbarung dazu?
Wenn ja: Was steht drin?

Existiert ein Betriebsrat? Dann könnte nämlich auch eine Betriebsvereinbarung (auch zu den Zuschlägen) greifen.

LG
Guido

off topic?
Huhu!

rechts -------->

steht ein hinweis

Was steht denn da?

Ich sehe nur:
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naja - noch etwas weiter rechts steht eine Kaffeetasse und ein Glas mit Mineralwasser, aber das kannst Du nicht gemeint haben, oder?

LG
Guido

hallochen,

danke für die lesehilfe, aber das war doch nicht nööööööööööötig :smile:
ich dachte mir schon das es zu verwirrungen kommen könnte.

LG
babs

Hallo [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Joachim,

Nächstes Problem für Mitarbeiter XYZ ist der Spiesrutenlauf
der dann anfangen würde wenn er direkt nach solchen Unterlagen
fragen würde!

Ja aus der Ferne kann das aber keiner für XYZ klären.

Mitarbeiter XYZ versteht leider sehr wenig von diesen Dingen,

Und genau deshalb hat Guido gezielte Fragen gestellt. Z.B. nach dem Tarifvertrag (blieb unbeantwortet). Betriebsvereinbarungen? (wegen Spießrutenlauf nicht „verfügbar“). Arbeitsvertrag?

fühlt sich jedoch über den Tisch gezogen, da es diese
Förderungen sprich Nachtzuschlag, Überstunden und
Feiertagszuschläge in anderen Gastronomie-Betrieben gibt.

Vielleicht stehen sie XYZ ja auch zu - theoretisch … aber das werden wir wohl nie erfahren …

MfG