Gastronomie und Kassenbuch

Hallo an alle

Gibt es eine Möglichkeit, die tägliche Gastro-Kassenabrechnung bzw ein Kassenbuch per EDV zu führen, das auch einer Steuerprüfung standhält? Normalerweise muß ja täglich eine schriftliche Kassenbestandsrechnung geführt werden. Wenn man ein elektronisches Kassenbuch führt, könnte ja der nachträgliche Manipulationsvorwurf kommen. Muß man also per Hand jeden Tag das Kassenbuch führen oder gibt es da einen zuverlässigen EDV-Ausweg, den das Finanzamt toleriert?

Im Voraus danke für alle fachkundigen Antworten.

Gruß,
LeoLo

Servus,

wenn „elektronisches Kassenbuch“ soviel wie die Arbeit mit einer (in der Gastronomie u.a. deswegen üblichen, weil man Spesenritter ohne Registrierkassenbelege aus der Kundschaft streichen darf) Registrierkasse bedeutet:

Da gibt es keine nachträgliche Manipulationsmöglichkeit, die keine Spuren hinterlässt. Das Problem vieler Gastwirte ist eher umgekehrt, dass ein Betriebsprüfer aus ihrer Kasse Speicher auslesen kann, von denen sie bis zu diesem Zeitpunkt überhaupt nichts wussten.

Falls übrigens der Gastronom seinen Gewinn gem. § 4 Abs 3 EStG ermittelt, muss er überhaupt kein Kassenbuch führen. Wenn er aber freiwillig eines führt, muss das auch allen Ansprüchen der GoB genügen. Das mindeste, was hier einem Überschussrechner zu empfehlen ist, ist, dass er zuallererst in seinen Aufzeichnungen das Konto „Kasse“ umbenennt (z.B. in „Bargeldbewegungen“), und alle Forumlare (Papier oder elektronisch) wegwirft bzw. löscht, auf denen „Kassenbericht“ oder sowas ähnliches steht.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo

und alle Forumlare (Papier oder
elektronisch) wegwirft bzw. löscht, auf denen „Kassenbericht“
oder sowas ähnliches steht.

Das ist fast unmöglich.

MfG Frank

Hallo

Gibt es eine Möglichkeit, die tägliche Gastro-Kassenabrechnung
bzw ein Kassenbuch per EDV zu führen, das auch einer
Steuerprüfung standhält?

Fast jede Registrierkasse beinhaltet ein elektronisches Kassenbuch.

Normalerweise muß ja täglich eine
schriftliche Kassenbestandsrechnung geführt werden.

Das ist der Tages-Finanzbericht den die Kasse ausgibt.

Wenn man
ein elektronisches Kassenbuch führt, könnte ja der
nachträgliche Manipulationsvorwurf kommen.

Nein, das ist bei eletronischen Kassenbüchern ausgeschlossen. Vorsicht, ich meine damit nicht die Exelliste vom Nachbarn, die er betrügerisch so genannt hat!

Muß man also per
Hand jeden Tag das Kassenbuch führen oder gibt es da einen
zuverlässigen EDV-Ausweg, den das Finanzamt toleriert?

Ja, Registrierkasse oder eletronisches Kassenbuch.

MfG Frank

Hallo.
Ist man bei der Nutzung einer elektronischen Registrierkasse gebunden eine Kasse mit Kassenbuchfunktion zu benutzen oder in seiner Entscheidung frei.
MfG

Hallo

Ist man bei der Nutzung einer elektronischen Registrierkasse
gebunden eine Kasse mit Kassenbuchfunktion zu benutzen oder in
seiner Entscheidung frei.

Fast jede Registrierkasse beinhaltet ein elektronisches Kassenbuch.
Das ist den wenigsten jedoch bekannt. Erschreckend viele schreiben zusätzlich ein handschriftliches Kassenbuch obwohl ihre Kasse das übernehmen könnte.

Die Möglichkeiten der Kasse nicht zu nutzen ist also eher die Regel als die Ausnahme.

MfG Fraank