Gastschulantrag

Hallo, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Möchte meine Tochter an eine andere Schule anmelden per Gastschulantrag. Begründung: ich werde wieder anfangen zu arbeiten und meine Mutter, welche in dem Landkreis der „Gastschule“ wohnt, soll die Betreuung der Tochter übernehmen. Nun habe ich aber noch keine Arbeitsstelle.

a) habe ich trotzdem die Chance, meine Tochter bereits umzumelden damit ich bei meinem berufl. Einstieg bereits die Betreuung geregelt habe und meine Tochter nicht mitten im Schuljahr wechseln muss?

b) ist man verpflichtet, sofern man Wiederaufnahme beruflicher Tätigkeit angibt, die Firma, in der man arbeitet, anzugeben?

Kann ein Schulleiter den Wechsel ablehnen, wenn ich vor möglichem Arbeitsbeginn die Betreuung meines Kindes auf diese Art und Weise geregelt haben möchte?

also die einfachste mögl ist, wenn die gastschule der aufnahme zustimmt, dann kannste irgendwas schreiben,das ist dann so gut wie egal…

wenn die schule nicht will…dann ist a) zu überlegen, ob du deine tochter wirklich an der schule haben willst… und wenn du trotzdem dein kind dort hingeben willst, dann ist das einfachste sie dort im sprengel anzumelden…
hier bei solltest du b) überlegen, ob es nicht negative folgen auf deine finanzielle situation hat…

c) würde ich vermeiden im schuljahr zu wechseln…
d) kannst du versuchen, ob der gastschullandkreis/die schule selbst , ein ich will die betreuung gesichert haben, einfach akzeptieren…

also nur schreiben, zur sicherung der nachmittagsbetreuung möchtest du als alleinerziehende deine tochter in der nähe ihrer oma anmelden…

und damit gar nie nicht schreiben, ob du schon arbeit hast oder nicht…
geht die schule erstmal nix an…

aber ohne ummeldung dürfen sie ablehnen!!!

ich persönlich möchte mein kind aber auch nicht an einer schule haben, die mein kind nicht wirklich will…

so ich hoffe es half etwas…
lg
rakkaus

Ich würde einfach in der Schule nachfragen, mit der Begründung der Betreuung etc. Nicht nur einfach wortlos anmelden, sondern das (kurze - auch telefonische) persönliche Gespräch suchen (oder einen Brief dazu schreiben), damit die Gründe klar sind (die kann man so detailliert auf den meisten Formularen nicht angeben).

aber ohne ummeldung dürfen sie ablehnen!!!

Schrei doch bitte nicht so (bitte…)
Und wenn die Schule aus allen Nähten platzt und absolut nicht mehr kann, werden sie vielleicht auch nach Ummeldung ablehnen…

ich persönlich möchte mein kind aber auch nicht an einer
schule haben, die mein kind nicht wirklich will…

Die Schule sucht sich die Kinder nicht aus (sie kennt das Kind ja auch noch gar nicht, da ist nichts Persönliches bei). Wenn sie Kinder ablehnt, dann z.B. deshalb, weil die Klassen bereits voll sind, sie keinen Platz mehr haben, irgendwelche anderen organisatorischen oder finanziellen oder wie auch immer gearteten Gründe vorliegen. Aber grundlos (oder nach „Nasenfaktor“) wird niemand abgelehnt. An einer Schule sind mehrere hundert Schüler, wenn die Schule bei jedem sortieren würde nach „Mag ich…“ — „Mag ich nicht…“ wäre das viel Arbeit.
(Und angenommen, man erreicht durch viel Betteln, dass in dem bereits überfüllten Klassenzimmer der Lehrertisch noch zum Schülertisch wird - weil sonst keiner mehr reinpasst - würden die Lehrer trotzdem nicht gegen das zuletzt gekommene Kind sein, sondern sich (wie vorher auch) über die miserable (räumliche) Ausstattung der Schule aufregen - so wie die Eltern und Schüler auch. Schließlich war die Situation im übervollen Klassenzimmer offensichtlich vorher auch schon miserabel.)

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Hallo,

also die einfachste mögl ist, wenn die gastschule der aufnahme
zustimmt, dann kannste irgendwas schreiben,das ist dann so gut
wie egal…

Das stimmt so nicht. Die abgebende Schule hat durchaus auch was zu sagen. Wenn durch eine Schülerin weniger die Klassenstärke in Frage gestellt wird (29 Kinder = 2 Klassen, 28 Kinder = 1 Klasse) dann kann sich die abgebende Schule ziemlich effektiv wehren. Da aber nicht klar ist, um welches Bundesland es sich handelt, mache ich diese Aussage unter Vorbehalt (es gilt mit Sicherheit für Hessen).

also nur schreiben, zur sicherung der nachmittagsbetreuung
möchtest du als alleinerziehende deine tochter in der nähe
ihrer oma anmelden…

Ja.

und damit gar nie nicht schreiben, ob du schon arbeit hast
oder nicht…
geht die schule erstmal nix an…

Richtig. Beruf / Arbeitsstelle wird in der Schule nicht offiziell abgefragt.

aber ohne ummeldung dürfen sie ablehnen!!!

Danke. Endlich werde ich dieses Zitat los (von Pratchett):
Mehr als drei Ausrufezeichen sind das sichere Zeichen eines labilen Gemüts. :wink:

Gruß
Elke

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Hallo,

Die Schule sucht sich die Kinder nicht aus (sie kennt das Kind
ja auch noch gar nicht, da ist nichts Persönliches bei). Wenn
sie Kinder ablehnt, dann z.B. deshalb, weil die Klassen
bereits voll sind, sie keinen Platz mehr haben,

Zumindest in Hessen kann eine Grund schule ein Kind, dass im Einzugsbereich der Schule wohnt, gar nicht ablehnen. Wenn es wirklich Probleme wegen Klassenstärke etc. gibt, könnte der Schulleiter versuchen, zusammen mit den Eltern eine Alternativlösung zu finden, aber direkt ablehnen ist dann nicht möglich.

Gruß
Elke