Hallo, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Möchte meine Tochter an eine andere Schule anmelden per Gastschulantrag. Begründung: ich werde wieder anfangen zu arbeiten und meine Mutter, welche in dem Landkreis der „Gastschule“ wohnt, soll die Betreuung der Tochter übernehmen. Nun habe ich aber noch keine Arbeitsstelle.
a) habe ich trotzdem die Chance, meine Tochter bereits umzumelden damit ich bei meinem berufl. Einstieg bereits die Betreuung geregelt habe und meine Tochter nicht mitten im Schuljahr wechseln muss?
b) ist man verpflichtet, sofern man Wiederaufnahme beruflicher Tätigkeit angibt, die Firma, in der man arbeitet, anzugeben?
Kann ein Schulleiter den Wechsel ablehnen, wenn ich vor möglichem Arbeitsbeginn die Betreuung meines Kindes auf diese Art und Weise geregelt haben möchte?