Gaststätte-Darf Vermieter einfach kündigen?

Hallo,

ein Freund von mir hat vor einem Jahr einen Vertrag als Mieter einer Gaststätte unterschrieben.

In dem Vertrag erklärte er sich bereit die Renovierung der Gaststätte auf eigene Kosten durchzuführen, außerdem keinen Brauereivertrag einzugehen (der Vermieter hatte wohl schon eine) und auch keine Spielautomatenaufsteller miteinzubeziehen.

Bis jetzt gab er rund 20000 Euro für die Renovierung aus. Leider hat er die letzten 4 Monatsmietraten nicht an den Vermieter zahlen können da ihm langsam das Geld ausging. Der Vermieter wechselte auch schon bereits vor zwei Monaten das Schloss der Gaststätte aus sodaß mein Freund keinen Zugang mehr zu der Gaststätte hatte.

Mein Freund hat keine Rechtschutzversicherung und der Gerichtstermin ist in zwei Wochen. Bis jetzt konnte er das Lokal logischerweise nicht eröffnen und wenigstens etwas Umsatz machen um die Mietschulden zu tilgen.

Ich denke daß der Vermieter meinen Freund hinters Licht geführt hat: Erst ließ er ihn die Renovierung machen, jetzt wirft er ihn raus und holt sich dann jemand der keine Renovierung mehr machen muß und vielleicht „besser paßt“.

Habt ihr vielleicht einen Rat? Einen Anwalt kann sich mein Freund nicht mehr leisten. Er muß sich praktisch selbst vertreten.
Ein anderer Bekannter von mir kann ihn evt. noch zum Gericht begleiten, ist aber auch rechtlich nicht so erfahren.

Liebe Grüße,

Ralf

Hallo,

ein Freund von mir hat vor einem Jahr einen Vertrag als Mieter
einer Gaststätte unterschrieben.

In dem Vertrag erklärte er sich bereit die Renovierung der
Gaststätte auf eigene Kosten durchzuführen,

ohne Verrechnung mit der Miete??? sauber!

außerdem keinen
Brauereivertrag einzugehen (der Vermieter hatte wohl schon
eine) und auch keine Spielautomatenaufsteller
miteinzubeziehen.

mhh kann man machen, muss man nicht, aber wenns so vereinbart wurde, bitte

Bis jetzt gab er rund 20000 Euro für die Renovierung aus.
Leider hat er die letzten 4 Monatsmietraten nicht an den
Vermieter zahlen können da ihm langsam das Geld ausging. Der
Vermieter wechselte auch schon bereits vor zwei Monaten das
Schloss der Gaststätte aus sodaß mein Freund keinen Zugang
mehr zu der Gaststätte hatte.

Der Vermieter macht von seinem Pfandrecht gebrauch.

Mein Freund hat keine Rechtschutzversicherung und der
Gerichtstermin ist in zwei Wochen. Bis jetzt konnte er das
Lokal logischerweise nicht eröffnen und wenigstens etwas
Umsatz machen um die Mietschulden zu tilgen.

klaro

Ich denke daß der Vermieter meinen Freund hinters Licht
geführt hat: Erst ließ er ihn die Renovierung machen, jetzt
wirft er ihn raus und holt sich dann jemand der keine
Renovierung mehr machen muß und vielleicht „besser paßt“.

Wird so sein, ist aber nicht zu beweisen, außer der Vermieter gibt es beim Gerichtstermin zu.

Habt ihr vielleicht einen Rat? Einen Anwalt kann sich mein
Freund nicht mehr leisten. Er muß sich praktisch selbst
vertreten.
Ein anderer Bekannter von mir kann ihn evt. noch zum Gericht
begleiten, ist aber auch rechtlich nicht so erfahren.

Schwierig. Bedauerlicherweise muss man sagen, dass, wenn der Bekannte das Lokal mietete und auf eigene Kosten zusätzlich renovierte, beides vertraglich vereinbart wurde, er selber schuld ist! Wirklich leider. Aber im gewerblichen Mietrecht gelten andere Spielregeln als im Wohnungsmietrecht.

Zwar könnte der Bekannte auf auf Irreführung oder unangemessene Benachteiligung abstellen, aber Vertrag ist hier Vertrag. Solange das nicht sittenwidrig ist, und danach sieht es nicht aus, ist das rechtlich zulässig. Vielleicht wollte der Vermieter das so haben, vielleicht auch nicht. Der Bekannte hätte ja rechtzeitig eröffnen können und dann wärs gelaufen… er hätte auch rechtzeitig eröffnen können und es wäre nicht gelaufen… usw.
Letzlich bleibt dem vermieter nicht anzulasten, außer das der seine vereinbarte Miete haben will und auch zugesprochen bekommen wird. D.h. der bekannte geht jetzt auch noch mit Schulden raus.

Sorry für die Offenheit, aber hier muss man dem Bekannten leider anlasten, dass er sich das hätte besser vorher überlegen sollen.

Liebe Grüße,

Ralf

Na ich weiß nicht so recht.
Mit meinen begrenzten juristischen Kenntnissen würde mir zumindest die Kündigung des Mietverhältnisses fehlen. Der Mieter konnte die ihm vertraglich zugesicherte Nutzung nicht mehr durchführen, was auch zur Zahlungsunfähigkeit führen muss. Wenn der Vermieter nicht gekündigt hat, sondern nur das Schloss ausgetauscht hat, denke ich, dass es hier noch Möglichkeiten geben wird. Aber ohne Anwalt?
Zumindest würde ich es drauf ankommen lassen. Und die Renovierung darf der Vermieter wahrscheinlich auch bezahlen, wenn der Richter ähnlich denkt.
Soll er sich doch das Geld für den Anwalt irgendwo borgen.
Hat der Vermieter aber ordnungsgemäß gekündigt, sehe ich auch etwas schwarz

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Leider hat er die letzten 4 Monatsmietraten nicht an den
Vermieter zahlen können da ihm langsam das Geld ausging. Der

Damit hat er gegen seine vertraglichen Pflichten verstossen, das sieht nicht gut aus. Mieterschutz gibt es im gewerblichen Bereich nicht.

Ich denke daß der Vermieter meinen Freund hinters Licht
geführt hat:

Ich vermute eher, dass die Kalkulation des Freundes zu knapp war. Wenn das Eigenkapital nicht einmal ausreicht, um über einige Monate die Miete zu decken (neben der Renovierung), sind fundamentale kaufmännische Fehler begangen worden.

Na ich weiß nicht so recht.
Mit meinen begrenzten juristischen Kenntnissen würde mir
zumindest die Kündigung des Mietverhältnisses fehlen. Der
Mieter konnte die ihm vertraglich zugesicherte Nutzung nicht
mehr durchführen, was auch zur Zahlungsunfähigkeit führen
muss. Wenn der Vermieter nicht gekündigt hat, sondern nur das
Schloss ausgetauscht hat, denke ich, dass es hier noch
Möglichkeiten geben wird. Aber ohne Anwalt?
Zumindest würde ich es drauf ankommen lassen. Und die
Renovierung darf der Vermieter wahrscheinlich auch bezahlen,
wenn der Richter ähnlich denkt.
Soll er sich doch das Geld für den Anwalt irgendwo borgen.
Hat der Vermieter aber ordnungsgemäß gekündigt, sehe ich auch
etwas schwarz

ja, sorry. ich bin davon ausgegangen, das Vermieter wegen Mietrückstände die Kündigung aussprach und dann das Schloss änderte.

Das vermute ich auch, aber wir wissen es nicht. Hat er nicht gekündigt, besteht der Vertrag noch. Sperrt er den Mieter also aus, könnte sich die Richtung des Problems vielleicht auch zum Vermieter wenden.
Mal sehen …

ja, sorry. ich bin davon ausgegangen, das Vermieter wegen
Mietrückstände die Kündigung aussprach und dann das Schloss
änderte.

Hallo

Leute, die sich keinen Anwalt leisten können, finden günstige Hilfe beim Mieterbund bzw. gibt es Prozesskostenhilfe. Hier sollte man mal beim Amtsgericht nachfragen.

Gruß

Ist denn der Mieterbund auch für gewerbliche Mietverträge zu sprechen?

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Ist denn der Mieterbund auch für gewerbliche Mietverträge zu
sprechen?

Soviel mir bekannt ist, ja.