Baden-Württemberg: Eine Gaststätte wurde um 1970 in einem Wohngebiet gebaut, offenbar ohne daß Park- oder Stellplätze ausgewiesen wurden. Heute hat man dies bemerkt oder bemerken wollen. Die für Wohnungen vorgeschriebene Stellplatzanzahl war damals 2 und ist inzwischen auf 1 reduziert. Vorschrift für Gaststättenparkplatzanzahl ist mir nicht bekannt.
Kann die Gemeinde dies heute heilen?
z.Bsp. Indem sie den Eigentümer zwingt einen Parkbereich aus öffentlicher Fläche zu kaufen!
Indem sie eine entsprechende Auflage erteilt!
Indem sie eine Nutzungsuntersagung erläßt!
Glaube nicht, dass die Gemeinde heute eine Handhabe dagegen hat. Wenn es entweder beim Bau oder nachträglich eine Genehmigung für das Gebäude in dieser baulichen Form und mit Nutzung als Gaststätte gab, ist es offiziell genehmigt. Wenn die Gemeinde damals gepennt und nicht auf die Parkplatzausstattung geachtet hat, ist das ihr Problem.
Juristisch wäre etwas möglich, wenn das Gebäude nicht oder nicht in dieser Form genehmigt, aber trotzdem gebaut wurde. Wenn sich die Gemeinde allerdings 30 Jahre lang nicht gerührt hat, obwohl das Problem bekannt war, dann kann sie imho nicht viel machen. Den Gaststättenbetrieb dürfte sie auf keinen Fall untersagen können. Höchstens wäre eine Auflage möglich, nachträglich Parkplätze zur Verfügung zu stellen.