gaststätten pachterhöhung

Es wurde eine Gaststätte von einem Siedlungsverein gepachtet. Jetzt hat der Verein eine Änderung der Pacht gesendet, und zwar wurde aus wirtschaftlichen Gründen die Pacht um 150 Euro erhöht.
Darf der Verein das einfach so. Denn die Umsätze sind so niedrig, das kaum die vorhergehende Pacht aufgebracht wurde.
Danke

freie marktwirtschaft
Grußlos

ja.
Es gibt ja wohl einen Pachtvertrag. Wenn da kein Pachterhöhungsverbot drinsteht, ist das rechtens.

Was steht denn nun dazu im Vertrag???
Grußlos

Hallo!

Wie was, wenn da nix drinnen steht? Dann gilt: pacta sunt servanda!

Gruß
Tom

Hallo!

Wie was, wenn da nix drinnen steht? Dann gilt: pacta sunt
servanda!

Ja genau, das sehe ich auch so.
Aber es gilt halt für beide Seiten.
Einer verpachtet gegen Entgelt was er festsetzen darf, wenn nichts anderes geregelt ist,der Andere pachtet und löhnt.
No prob.

Wobei ich persönlich nicht glauben kann, dass ein Pachtvertrag nichts über die Pacht regelt.

Rumburak

es steht eine Pachterhöhung von 300 auf 370 drin,aber weiter nichts, ob sie erhöht wird
danke

Hallo!

Ja genau, das sehe ich auch so.

Du hast aber etwas anderes geschrieben oder aber es liegt irgendein Missverständnis vor.

Gruß
Tom

Hallo!

Da komm ich jetzt nicht mit.

Gruß
Tom

Hallo!

Da komm ich jetzt nicht mit.

Siehst Du, genau das meinte ich.
Der UP hat den Vertrag, weiss was drin steht und fragt aber uns danach, was der Pächter nun darf oder nicht.

Da hätte er und doch gleich umfassender informieren können.

Was ich meinte war: Wenn der Vertrag das nicht regelt, ist es dem Verpächter freigestellt die Pacht anzupassen.
Wir haben in Deutschland ja die Vertragsfreiheit.Möglicherweise sind die Nebenkosten in der Pacht enthalten. Das alles wissen WIR nicht.
Deswegen meine Rückfrage.

Pacta sunt servanta. Gilt für beide Seiten.

Rumburak

Hallo!

Was ich meinte war: Wenn der Vertrag das nicht regelt, ist es
dem Verpächter freigestellt die Pacht anzupassen.

Nein das ist falsch, nur wenn der Vertrag das regelt, kann er die Pacht anpassen.

Gruß
Tom

Hallo!

Nein das ist falsch, nur wenn der Vertrag das regelt, kann er
die Pacht anpassen.

Das ist Bullshit.
Du kennst doch den Vertrag garnicht.

Rumburak

Hallo!

Erst lesen, dann verstehen, dann schreiben… wäre sinnvoller als Unsinn um sich umherzuschleudern.

Gruß
Tom

Erst lesen, dann verstehen, dann schreiben… wäre sinnvoller
als Unsinn um sich umherzuschleudern.

Mir musst Du das nicht erkären.
Rumburak

Hallo,

Erst lesen, dann verstehen, dann schreiben… wäre sinnvoller
als Unsinn um sich umherzuschleudern.

Mir musst Du das nicht erkären.

Doch. Du hast jetzt sc hoin zweimal behauptet, man könne die Pacht erhöhen, wenn nichts anderes (oder eben: gar nichts darüber) im Vertrag steht. Es ist aber genau umgekehrt: wenn nichts von einer möglichen Erhöhung im Vertrag steht, kann man sie eben nicht erhöhen.
Gruß
loderunner (ianal)

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