Hallo,
angenommen, ein Gastwirt gibt eine Zusage (mündlich), eine Hochzeitsfeier auszurichten (Saal, Buffet, Ausschank). Er sagt, man solle sich zwei Monate später (also 4 Monate vor der Feier) wegen der Menüauswahl nochmal melden.
Nun hat er die Absprache vergessen, die Notitz verlegt, und mittlerweile eine andere Gesellschaft an diesem Termin gebucht und sagt dem ursprünglichen Bucher mit ein paar warmen Worten des Bedauerns ab, gibt seine Schuld aber zu. Der anderen Gesellschaft wären aber bereits Menüvorschläge zugesandt worden.
Welche Rechte könnten die Geprellten in so einem hypothetischen Fall geltend machen? Schadenersatz für bereits gebuchte Musiker, eine Kutsche, gedruckte Einladungen, etc.?
Sollte man sich in so einem Fall bei der zuständigen Handelskammer beschweren?
Peace,
Kevin.