Gaststättengewerbe

Grüß Gott,
Fallbeispiel:

ich habe ein eigenes Haus und möchte daraus einen Gastronomie-Betrieb machen. Mit immer neuen dubiosen Auflagen wird die Genehmigung verzögert und verhindert.
Nun möchte ich das Anwesen für Parties und Veranstaltungen vermieten, das heißt, ich bin nicht mehr Gastronom, sondern nur Eigentümer der Immobilie. Für die Genehmigung ist der Veranstalter verantwortlich.
Getränke und Speisen gehen ebenfalls auf den Veranstalter.
Frage: Ist diese Vermietung rechtlich einwandfrei?
Welche Probleme könnten auftauchen?

Vielen Dank für jede Antwort und viele Grüße

Es ist einfach:

Man nur etwas als Gaststätte vermieten, was als Gaststätte genehmigt ist.

Alles andere ist vorher durch eine Nutzungsänderung anzuzeigen. Und die wird dier ja offensichtlich (noch nicht) genehmigt. also kannst du es durch diesen Trick nicht umgehen.

da ist kein Zusammenhang mit der Nutzung der örtlichen Festwiese als Gasstätte zum jährlichen Schützenfest.

gruss

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