habe da eine Frage bzgl. einer Gaststättenkonzession:
Nehmen wir mal an ich habe eine Gaststätte und mein Bruder möchte diese Gaststätte kaufen, kann mein Bruder mit meiner vorhandenen Konzession den Betrieb weiter führen oder muss er eine neue Konzession erlangen?
Das war’s auch schon, ich hoffe ihr könnt mir helfen!
Habe dazu nichts gefunden!
Hier kann man ruhigen Gewissens antworten, ohne Angst vor FAQ:1129, denn hättest Du eine Gaststätte, so wüßtest Du wohl über die Basics Bescheid. Natürlich ist die Gaststättenerlaubnis personengebunden, denn es sind ja nicht die Häuser, die Kindern Alkohol geben, Sparkästchen plündern oder Hinterzimmer-Bordells betreiben, sondern die Menschen. Also müssen die Menschen, die eine Gaststätte betreiben wollen, auch auf ihre Zuverlässigkeit geprüft werden.
Verständlich, dass Du zur Frage, ob es ein Gesetz für Gaststätten gibt, nicht fündig geworden bist. Kurioserweise hat man dieses nämlich „Gaststättengesetz“ genannt…