Gaststättenübernahme/Steuerschuld

Moin,

es ist angedacht eine Kneipe zu übernehmen. Die Übernahme soll fließend von statten gehen und der Name soll bestehen bleiben.
Frage: müssen bei diesem Vorraussetzungen Steuerschulden mit übernommen werden ? Wo kann man Auskunft einholen (Finanzamt wird sich in schweigen hüllen und der Vorbesitzer wird wohl keine sichere Quelle sein).

M.f.G.
Thomas

(Finanzamt wird sich in schweigen hüllen

Wie kommst Du darauf ?

und der Vorbesitzer wird wohl keine sichere Quelle sein).

Ich würde den Übernahmevertrag so gestalten, dass der Vorbesitzer vor Auskunftsfreude überquillt.

Hi !

Frage: müssen bei diesem Vorraussetzungen Steuerschulden mit
übernommen werden?

Müssen: Nein, Dürfen: Ja.
Es kommt halt auf die vertragliche Gestalltung an. Man kann hier „vollständig in alle Rechte und Pflichten“ inklusive der privaten Steuerschulden des Vorgängers eintreten oder man erwirbt nur „das Inventar wie gesehen“ zuzüglich vorhandene Ware. Zwischen diesen beiden Extremen ist vieles möglich. Hier sollte für den Vertrag, in dem neben den reinen Fragen der Vermögensübertragung auch Fragen des Arbeitsrechts (§ 613a BGB) zu klären sein werden, VOR der Unterschrift ein Anwalt und/oder Steuerberater konsultiert werden.

BARUL76

Hi !

Frage: müssen bei diesem Vorraussetzungen Steuerschulden mit
übernommen werden?

Müssen: Nein, Dürfen: Ja.

Aber Achtung-uU haftet der Betriebsübernehmer für alte Steuerschulden der Gaststätte (NICHT private Steuerschulden des Verkäufers!) nach § 75 AO!

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