Gaststätte für Hochzeitsfeier mieten

Leider kann ich zum konkreten Vertrag nichts sagen, da die ganze Planung das Hochzeitspaar alleine gemacht hat.
Ich kann im Moment leider auch nicht nachfragen, weil sie sich gerade 3 Wochen in Kanada (auf ihrer Hochzeitsreise) in der Wildnis befinden.
Es gab auf jeden Fall „Buffetvorschläge mit Preisangaben“ als Muster - sie haben dann aber eine eigene Zusammenstellung gewählt.
Sie waren auch mehrfach zu den Vorabsprachen vor Ort.

Ich finde es jetzt tat sächlich nicht schlimm, dass man erst mal die Reservierung festmacht und danach die Details bespricht, aus denen sich dann erst der Preis ergibt.

Ich würde an Eurer Stelle einfach mal nachfragen:

  1. auf welche Summe sich die Stornierungskosten belaufen
  2. Welche üblichen Speisen ihr Hochzeitsbuffet so beinhaltet und zu welchem Preis im Durchschnitt (oder auch von - bis - Spanne), evtl. kann man auch aus der normalen Speisekarte die Richtung entnehmen, ob z.B. eher „preiswert-deftig“ oder „teuer-elegant“.

LG Beatrix

Hallo,

man erwartet eine verbindliche Reservierung (so nenne ich den Vertrag jetzt einfach mal), die entweder zu nicht benannten Kosten bei Durchführung oder aber zu der Zahlung einer „gehörigen Summe“ bei Stornierung führt?

Rein rechtlich:
Es ist ein kombinierter Vertrag, zum einem ein Werklieferungsvertrag (Herstellung und Lieferung von Dekoration, Speisen und Getränken), dann ein Mietvertrag.

Beim Werklieferungsvertrag gilt, dass dieser wie ein Kaufvertrag zu behandeln ist.
Kaufverträge ohne Einigung über den Preis und über den Kaufgegenstand nichtig.

https://www.iurastudent.de/content/§-433-vertragstypische-pflichten-beim-kaufvertrag

Man findet in dem Zusammenhang den juristischen Begriff der essentialia negotii (notwendige Vertragsinhalte).

Ich empfehle aber trotzdem: Nicht unterschreiben, auch wenn man im (jahrelangen) Rechtsstreit am Ende obsiegen würde.

Nur bei einer in diesem Vor-Vetrag aufzunehmenden Regelung, dass der Vor-Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist absolut kostenfrei stornierbar ist, hielte ich das für ein angemessenes Verhalten.

Ich schon, wenn man sich so gar kein Bild davon im Vorfeld machen kann, was der Laden unter einer Hochzeit versteht. Jedes etwa bessere Etablissement besitzt für solche Veranstaltungen eine Bankett-Mappe, in der es diverse Vorschläge gibt, was man für welchen Preis machen kann, inkl. Bildern von Dingen, die man schon mal gemacht hat. Damit entstehen dem Haus auch keinerlei größere Kosten sich im Vorfeld mit den Veranstaltern abzustimmen, außer einer Stunde Zeit, mal gemeinsam durch die Mappe zu gehen, und ein paar grundsätzliche Festlegungen zu treffen. Das Risiko, dass ein Veranstalter dann sagt, dass er sich die Sache ganz anders vorgestellt hat, oder ihm das Verhältnis von Preis und Leistung nicht gefällt, ihm Dinge fehlen, … und er deshalb die Sache anderweitig ausführen lassen möchte, muss ein Unternehmer immer tragen!

So rein rechtlich würde ich übrigens sagen, dass ein „Vertrag“ ohne eine zumindest mitteprächtige Detaillierung der Leistungen und Preise gar kein Vertrag ist, weil es an den essentialia negotii, also den wesentlichen Leistungsmerkmalen fehlt. Und damit wäre ein solcher „Vertrag“ dann auch in Bezug auf Stornoregelungen nicht durchsetzbar. Aber man kann sich den Stress mit einem so unseriös agierenden Unternehmer natürlich auch gleich sparen, in dem man den Kontakt abbricht, und sich gleich an ein seriöses Haus wendet.

Ich bedanke mich herzlich bei allen für die tatkräftige Hilfe, wir werden den Vertrag nicht eingehen.

Ist nicht gerade das Merkmal eines Vertrages eine „übereinstimmenden Willenserklärungen“? :wink: Wie soll denn hier was übereinstimmen, wenn die „Willenserklärungen“ gar keinen Inhalt hat? :smile:

VG
J~