Gaststätte für Hochzeitsfeier mieten

Hallo alle zusammen,

da wir unsere anstehende Hochzeit in einer Gaststätte feiern wollten, haben wir uns eine ausgesucht, in der die Miete, Service und die Dekoration im Preis der Speisen und Getränke inbegriffen ist. So haben wir einen Vertrag zugeschickt bekommen, in dem wir den Termin, die Gästezahl und die Uhrzeit bestätigen sollten.
Soweit ist es auch alles schön und gut, aber man gewährt uns keine Auskunft in schriftlicher Form, was es an Speisen und Getränken gibt und was es pro Person kosten würde, bis wir den Vertrag nicht unterschrieben haben.
Im Vertrag sind keine Kosten vermerkt, die vorgestreckt werden müssen, nur im Fall einer Stornierung müssten wir eine gehörige Summe für „nutzlose Aufwendungen“ zahlen.
Persönlich beschleicht mich das Gefühl, dass wir damit „die Katze im Sack“ kaufen, auch wenn die besagte Gasstätte gute Bewertungen hat.
Hat jemand Erfahrungen mit solchen Verträgen?

Vielen Dank im Voraus

Hallo,

nicht euer Ernst? Ihr sollt einen Vertrag unterschreiben ohne zu wissen für was konkret und was es kosten soll?
Nie und nimmer würde ich das.

Und obwohl ich das derzeit grassierende Hochzeitsbrimboriumsfieber nicht gut finde, denke ich, dass man gerade bei diesem Fest doch ein Minimum an Mitspracherecht haben sollte.
Die Dekoration ist doch etwas persönliches und ich wollte da schon vorher so ungefähr sehen, wie es werden wird. Oder ist es so ein Plastikladen, wo es bei jeder Hochzeit gleich aussieht?

Was ist, wenn ihr Vegetarier (oder irgendjemand anders mit einer bestimmten Speisevorschrift) einladet und das Menü ist total ungeeignet? Was, wenn es Kalbsbries geben soll und die Braut findet das absolut „bäh“? Was, wenn ihr mit dem Preis über den Tisch gezogen werdet oder er so aus dem Rahmen fällt, dass ihr es euch gar nicht leisten könnt.

Aber das sind nur Überlegungen speziell zur Hochzeit. Ganz generell würde ich nie einen Vertrag unterschreiben, bei dem ich weder den Preis kenne noch die Dienstleistungen genau aufgelistet sind. Ich lese aber gerade, ihr bekommt die Auskunft nicht in „schriftlicher Form“ - d.h. es hat durchaus ein ausführliches Gespräch über Preis und Leistung gegeben?

Grüße
Siboniwe

Laßt es bleiben. Bei allen Hochzeiten, mit denen ich bis dato zu tun hatte, wurde vorab besprochen was es zu essen geben soll, welche Leistungen zu erbringen sind und so weiter und so fort.

Ja, es wird ein persönliches Gespräch geben, wir sollen dazu persönlich antreten und es wird dann besprochen, was es geben kann und was es wohl kosten wird.
Nur wird dieses Gespräch erst dann stattfinden, wenn der Vertrag unterschrieben ist, das heißt: ohne Zusage, keine Auskunft.
Damit ergeben sich für uns 2 Probleme: wenn wir uns nicht einig über die Auswahl oder den Preis (oder auch beides) werden, sind wird gezwungen den Vertrag zu kündigen. Damit können sie uns theoretisch die „nutzlosen Aufwendungen“ in Rechnung stellen.
Telefonisch hab ich in Erfahrung gebracht, was diese nutzlosen Aufwendungen sind, nämlich dass sie die Halle nach unsere Absage nicht mehr vermieten können, damit keinen Umsatz haben. Wenn wir das rechtzeitig täten und sie jemand anderen finden würden, wären wir aus dem Schneider, nur haben wir das nicht schriftlich und da wir nicht nachvollziehen können, ob sie nach unserer Absage jemand finden können und wie lange das dauern kann, können sie uns quasi für nix die Kosten in Rechnung stellen.
Zudem kommt, dass wir die Feier aus familiären Gründen nicht in der Nähe unseres Wohnsitzes austragen können. Wir müssen uns damit beide Urlaub nehmen um wenigstens zu erfahren, was sie an Speisen und Getränken anbieten. Das weiß der Gastgeber und kommt uns trotzdem nicht entgegen.

Wir, genauer meine Eltern, haben früher selbst einen Landgasthof betrieben und u.a. auch Hochzeiten angenommen.
Ich würde abraten, da eine vertragliche Bindung einzugehen. Es steht nirgends, was man seitens des Gasthauses unter „Service“ und Deko" versteht. Vielleicht stehen da als „Deko“ ein paar gammlige Primeln?!
Bei uns wurde früher auf die Saalmiete sogar verzichtet, wenn ein gewisses Kontingent an Essen gebucht wurde. Was jeweils zubereitet und angeboten werden sollte, wurde stets mit dem Brautpaar abgestimmt. Dementsprechend wurde von uns eingekauft und vorbereitet.

Natürlich kann man auch vereinbaren, dass „a la carte“ bestellt werden darf. Aber abgesehen davon, dass einem die Kosten davonlaufen, würde das jede Küche überfordern.

Meist wurde bestellt, was die meisten gern essen: SchniPoSa, „nackete“ Bratwürste mit Kartoffelsalat, Hochzeitssuppe, Schweinebraten mit Spätzle o.ä.

Bitte nicht diese Katze im Sack kaufen. Das ist unseriös.

Warum schreibt Ihr denen nicht vor, was es zu essen gibt? Es wär’ ja noch schöner, wenn man zu essen und zu bezahlen hat, was der Wirt gerade für angesagt hält!!
Helen, das ist unseriös. Ich empfehle Dir, Dich woanders hinzuwenden.

Geht woanders hin.

Alles Gute zur Hochzeit!

Grüße
Siboniwe

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Meine Güte, ihr seid freie Menschen in einem freien Land! Sucht euch ein Restaurant, dass ohne Vorbedingungen klar nennt, zu welchem Preis welche Angebote erbracht werden !

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Hallo,
Nein. Solche Erfahrungen habe ich nicht gemacht , weil ich derartige Verträge niemals eingehen würde.
Als zahlender Kunde darf man Wünsche äussern und es wird konkret über Geld geredet.
Mao

Moin,
wurde schon mehrfach gesagt: Finger weg. Von welchen Bewertungen sprichst du? Von den gekauften im 100er-Pack von Bewertungsagenturen die dann irgendwo im Internet landen oder von persönlich bekannten, vertrauenswürdigen Freunden?

VG
J~

Hallo,

das muss aber wirklich schon eine Weile her sein. Men Sohn arbeitet in einem Restaurant, das auch Catering macht, und er erzählt, dass fast jede Hochzeitsfeierlichkeit Shrimpscocktail oder Garnelen-Irgendwas braucht. Mit Schnitzel und Bratwürsten kann man heute keine Braut mehr hinterm Schleier vorlocken. :grin: :fried_shrimp::champagne::clinking_glasses:

Grüße Siboniwe

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Also ich kann mich erinnern, dass bei meinem Sohn auch zuerst die allgemeine Reservierung der Gaststätte kam, und die detaillierte Planung zum Essen und deren Preisfestsetzung erst später durchgeführt wurde (da sich der Preis dann auch erst aus den ausgewählten Speisen ergab).

So ungewöhnlich scheint es also doch nicht zu sein…

Beatrix

Da ist irgendwas sehr unseriös!!! Du kannst doch einen Vertrag nur unterschreiben indem alles geregelt ist. Wenn du den Vertrag so wie oben beschrieben unterzeichnest, kann der Wirt doch den Preis bestimmen (z.B. als Schnapszahl mal 300€ pro Person und als Hauptspeise vielleicht Pfannkuchen mit Pilzfüllung , ha, ha ) und du mußt das dann bezahlen oder eben diese Nutzlose Aufwendungszahlung.
Ich war selbst mal Gastwirt und habe in so einem Fall ein Angebot gemacht mit einer kleineren Karte mit z.B. 3 Speisen wo für jeden was dabei ist. Dazu noch ein veganes Gericht. Ein kompetenter Gastwirt kann auch hochrechnen was ungefähr an Getränken konsumiert wird. Zusammen mit einer netten Deko, also nicht nur Plastikblumen u.ä., kommt dann der Preis zustande.
Das muß alles in dem Vertrag stehen, natürlich gehört eine Stornierungsklausel auch dazu.
Obigen Vertrag niemals unterschreiben, du redest ja schon selbst von dieser ominösen Katze. :imp:
Gruß Karl-Heinz

Na Du offenbar nicht !
meine Güte, Studentin lese ich, das kann ja nur Geisteswissenschaften gewesen sein- etwas lebensfremd wie immer. Und dein zukünftiger Partner/in ?

Man bespricht mit dem Lokal alles vorher, Menü, Getränke, Dekoration, voraussichtlicher Termin und Gästezahl und Preis.
Erst dann schließt man den Vertrag mit der Gästezahl und Termin ab, beide Seiten kenne Preis und genaue Bedingungen.

Alles andere ist doch Mist, der Anfang für Ärger hinterher.

mfG
duck313

Moin,

ich tendiere auch zum Nichtbuchen.

Aber wenn es der Superort ist?

Vlt. ein Vorvertrag, ihr bekommt einen Zeitraum, z.B. zwei Wochen, in der der Raum für euch blockiert ist.

Wenn ihr nicht bucht, dann zahlt ihr eine Entschädigung.

Du schreibt aber auch nichts über die zeitliche Dimension.

Meine einzige Idee.

Alles Gute,

LG Volker

Lieber duck313, wenn ich Erfahrungen mit solchen Verträgen gehabt hätte, würde ich hier nach Rat fragen? Und nein, ich bin und war nie Geisteswissenschaftsstudentin, was hier allerdings auch nicht zur Debatte steht. Kritik an Unwissenheit zu äußern erstickt jede Tendenz nach Wissen zu streben. Das weiß man leider als Nachhilfelehrer zu gut. Hier Treffen 2 Lebensweisheiten zu:

  1. Wer nicht fragt, bleibt dumm.
  2. Es gibt keine dummen Fragen, es gibt nur dumme Antworten.

Ich bedanke mich trotzdem für deinen 2ten Absatz, der hätte mir als Kommentar gereicht, denn ich muss, da ich in näherem Bekannten- und Verwandtenkreis keinen zu diesem Thema konsultieren konnte, mich auf die Erfahrung Fremder verlassen.

Leider sind die Bewertungen alle nicht von mir bekannten Personen, somit ist die Gefahr gegeben, dass diese gekauft sind. Dementsprechend sind die natürlich auch mit Vorsicht zu genießen.

Wie hat die allgemeine Reservierung ausgesehen? War in dem „Reservierungsvertrag“ auch eine Frist angegeben, in der man ohne anfallende Kosten vom Vertrag zurücktreten konnte? Und hattet ihr die Möglichkeit sich vor der Reservierung nach den möglichen Speisen zu erkundigen?

M.f.G.
Helen

Die Feier soll im April nächsten Jahres stattfinden. Aber im Vertrag steht keine genaue Zeitangabe, ab wann im Falle einer Stornierung die Klausel mit den nutzlosen Anwendungen greifen würde.

Wird immer unseriöser. Laß bloß die Finger davon!

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