Gasverbrauch einer Mietpartei kontrolle d.d. VM

Man angenommen - in einem 3 Familienhaus gibt es 3 Gaszähler und jede Partei hat Ihren eigenen Heizkessel und rechne mit dem Gasanbieter selbstständig ab… Dürfte ein Vermieter die Gasverbräuche feststellen um:

  1. Festzustellen ob eine angemessene Beheizung erfolgt
  2. Die Gasverbräuche festzustellen, um einen Energiepass erstellen zu lassen.
  3. zu beurteilen wieviele Betriebsstunden die Kessel gelaufen hätten.

ein Mieter verweigere die Kenntnisnahme - in dem er den Gaszähler abdeckt mit der Hand - er wäre Rentner und praktisch immer „an Bord“

Könnte ein Vermieter die Feststellung der Verbräuche erzwingen wenn ja wie.

Danke.

Hallo!

Man angenommen - in einem 3 Familienhaus gibt es 3 Gaszähler
und jede Partei hat Ihren eigenen Heizkessel und rechne mit
dem Gasanbieter selbstständig ab… Dürfte ein Vermieter die
Gasverbräuche feststellen um:

  1. Festzustellen ob eine angemessene Beheizung erfolgt

Nein,jedenfalls nicht ohne Anhaltspunkt für ein vertragswidriges Heizverhalten,wenn also bereits Bauschäden aufgetreten sind.
Einen Kontrollbesuch(auf Bauschäden,Zustand der Wohnung) nach Voranmeldung muss der Mieter schon gestatten.

  1. Die Gasverbräuche festzustellen, um einen Energiepass
    erstellen zu lassen.

das wäre schon einsichtiger,aber auch hier sehe ich keine Rechtsgrundlage.
Es gibt zwar den simplen(nichtssagenden!) verbrauchsabhängigen Energieausweis aber sinnvoll ist eigentlich nur der bedarfsabhängige.
Den kann ein Sachverständiger aus den Bauakten und Ortsbesichtigung erstellen.

  1. zu beurteilen wieviele Betriebsstunden die Kessel gelaufen
    hätten.

Auch das ist schon einsichtiger,weil Thermen Vermietereigentum sind. Nur dazu gibts Betriebsstundenzähler,entweder im Gerät schon vorhanden oder separat angebracht. Viel informativer als der Gasverbrauch.
Da Vermieter wohl auch die Jahreswartung veranlasst,könnte der Techniker dabei die gewünschten Daten ablesen.

ein Mieter verweigere die Kenntnisnahme - in dem er den
Gaszähler abdeckt mit der Hand - er wäre Rentner und praktisch
immer „an Bord“

Das verstehe ich nicht ! Was ist gemeint,wo ist der Zusammenhang zu den 3 Fragen ?

Gaszähler sind in Wohnungen untergebracht? Oder in einem gemeinsamen Kellerraum untergebracht ?
Na,im Keller kann doch der Vermieter ran ohne zu fragen.

mfG
duck313

Hinsichtlich des Auskunftanspruchs des Vermieters zur Erstellung des Energiebedarfsausweises war tatsächlich schonmal ein Urteil nötig:
http://www.sykosch.de/index.php?id=04000000&newsid=1226
Ob aber der reine Verbrauch dem TE weiterhilft?
Wie sollen wir uns denn den tatsächlichen Grund des Vermieters vorstellen?
Warum hätte er gern die Verbrauchsdaten?

Es gibt zwar den simplen( nichtssagenden! ) verbrauchsabhängigen Energieausweis aber sinnvoll ist eigentlich nur der bedarfsabhängige. Den kann ein Sachverständiger aus den Bauakten und Ortsbesichtigung erstellen.

Da bin ich nun ganz anderer Meinung
Der Energiebedarfsausweis wird

  • beim Neubau vor Bauausführung lediglich nach geplanter Ausführung erstellt
    > eine Kontrolle, ob auch tatsächlich wie geplant gebaut wurde findet nicht statt und ist auch nicht vorgesehen
  • beim Altbau nach Ortseinsicht und Angaben des Eigentümers erstellt
    > leider kann sich i.d.R. niemand mehr daran erinnern, welches Material in welcher Stärke vor x Jahren verbaut wurde (wenn er es denn jemals wusste)
    > die tatsächlich verwendeten Materialien und die jeweilige Aufbaustärke könnten nur mittels zerstörerischer Maßnahmen ermittelt werden (d.h. Aufschneiden der Wand/Kernbohrung - natürlich macht das niemand nur für den Energiebedarfsausweis)

Die Fehlerquellen bei Datenerfassung, Dateneingabe und Datenverarbeitung (Softwarefehler!!!) sind beim Energiebedarfsausweis immens höher als beim Energieverbrauchsausweis. Außerdem kann beim Bedarfsausweis an etlichen „Knöpfchen“ gedreht werden, die das Ergebnis in die eine oder andere Richtung verschieben (z.B. dürfen fehlende Angaben durch Annahmen/Erfahrungswerte ersetzt werden!!!).
In meinem Umkreis bekommt man den Energiebedarfsausweis überwiegend von sogenannten „Energieberatern“, die oft bautechnisch recht ahnungslos sind. Der größte Teil der mir bekannten Architekten/Architekturbüros lehnt es dagegen ab, derart fehlerträchtige „Berechnungen“ zu erstellen (m.E.: diejenigen, die mit ihrem eigentlichen, erlernten Tätigkeitsbereich genug ausgelastet sind). Natürlich könnten genauere Bestandsaufnahme/Beschaffenheitsuntersuchung (korrekte Übertragung und fehlerfreier Software vorausgesetzt) auch genauere Ergebnisse liefern - aber das ist nicht vorgeschrieben und auch kaum bezahlbar!

Ich gestehe zu: für beide Arten des Energieausweises gibt es Für und Wider.
Auf einer öffentlich zugänglichen Seite ist das hier recht gut beschrieben
http://www.zuhause.de/energieausweis-vor-einfuehrung…
(wer sich damit befassen mag)

Sorry - aber das Thema bringt mich in Rage :wink:

Zum Ausgleich hier eine Schwachstelle der Energieverbrauchsausweis-Software:
3-Familien-Wohnhaus, Baujahr 1994, vermietet (die Bauausführung dürfte etwa heutigen Anforderungen entsprechen -also weitaus besser als nach WSchV 1995 vorgeschrieben)
Resultat des Energieverbrauchsausweises (2008 erstellt):
87,9 kWh/(m²/Jahr) - also ~MFH-Neubau entsprechend EneV
Empfehlung: Dach wärmedämmen, Außenwände wärmedämmen
> weil die Frage „haben Sie nachträgliche Wärmedämmmassnahmen vorgenommen?“ wahrheitsgemäß mit Nein beantwortet wurde!!!

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