Gasverbrauch/ Gastarif

Hallo,
mal angenommen, man bezieht erstmalig Gas für ein Einfamilienhaus. Normale Abrechnungsperiode des Lieferanten : März bis März. Erste Rechnung des Kunden:
Nov. – März. Im Januar fand eine Gaspreiserhöhung statt, was dem Kunden nicht mitgeteilt wurde. Eine Zwischenablesung im Dezember fand auch nicht statt. Der anteilige Gasverbrauch von Nov. – Dez. und von Jan. – März wurde vom Lieferanten also geschätzt. Der Umrechnungsfaktor von cbm auf Kilowatt ist auch enorm hoch.
Der Kunde ruft beim Lieferanten an und bittet um Erklärung, wie man auf den hohen Umrechnungsfaktor kommt und wie die anteilige Verbrauchsschätzung zustande kommt. Der Lieferant erklärt, beide Zahlen basieren auf komplizierte Rechnungen, die mit Außentemperaturen, Wetteramt usw. zu hätten, was für den Kunden nur schwer zu verstehen wäre. Der Kunde gibt also auf weiter nachzufragen und leistet mit dem Vermerk – unter Vorbehalt – eine Nachzahlung.

  1. Wenn selbst eine Verbraucherzentrale nur den Umrechnungsfaktor von cbm auf Kilotwatt auf Richtigkeit schätzen kann, wo kann der Kunde sich dann noch schlau machen, ob der Faktor stimmt ?
  2. Stimmt die Aussage des Lieferanten, das der geschätzte Gasverbrauch auf komplizierte Rechnung beruht ?

Angenommen der Kunde zahlt nun ab März seinen Gastarif brav weiter. Nun erfährt er zufällig, das sich ab Oktober erneut der Tarif erhöhen soll. Um nicht nochmal am Ende der Abrechnungsperiode einer anteiligen Schätzung unterliegen zu müssen, gibt er nun den anteiligen Zwischenstand beim Lieferanten durch. Er äußert sich aber nicht zu der Gaspreiserhöhung. Der Kunde denkt weiter, das erst im nächsten März komplett abgerechnet wird. Jedoch erhält er nach Angabe des Zwischenstandes nun eine schriftliche Bestätigung des Lieferanten über den gemeldeten Gasverbrauch und die Erklärung, das er demnächst eine Zwischengasabrechnung bekäme für den Verbrauch von März – Sept.

  1. Hat der Kunde automatisch durch Erhalt dieser Rechnung den neuen Gastarif ab Oktober anerkannt. ?

Vielen lieben Dank
Birgit

Hallo Birgit,

1.die „Verbrauchs-Schätzung“ durch „Hochrechnen“ ist leider eine bei
allen Gas-Versorgern geübte Praxis

2.Der „Umrechnungsfaktor“ für Verbrauchte Kubikmeter in Kw/h
ist eine von der Gasart abhängige feste „Umrechnungsgröße“.
Der „Brennwert“ von Erdgas kann je nach „Gasbeschaffenheit“ zwischen
8,4 kWh/m³ bis 13,1 kWh/m³ schwanken.Daher sind die Gasversorger
verpflichtet,in ihrem Versorgungsnetz eine geeichte Meßapparatur zu
unterhalten und dem Kunden jeweils für den Kompletten
Abrechnungszeitraum mitzuteilen,welches „Erdgas“ zum Einsatz kommt.
(z.B. hier bei uns „Erdgas Gruppe H mit 11,5 Kw/h pro m3“ ).

mfg

Frank