Gasverlust

Hallo,

angenommen bei einem Gaszähleraustausch wird festgestellt, dass die Leitung undicht ist und Gas ausströmt.

Laut Auskunft des Monteurs wird der Vermieter seitens der Stadtwerke darüber informiert.

Muss der Mieter im Rahmen seiner Mitteilungsflichten den Vermieter vorsorglich zusätzlich auf den Mangel hinweisen?

Gäbe es irgendetwas besonderes zu beachten?

Danke vorab TM

Hallo,

Gäbe es irgendetwas besonderes zu beachten?

Das Rauchen und offenes Feuer vermeiden!
Gruß

Hallo,

Das Rauchen und offenes Feuer vermeiden!

nein das muss man nicht. Aber das war auch nicht die Frage.

Weißt du zufällig, ob man als Mieter seiner mitteilungspflicht nachkommen muss?

Hallo,

Nicht auf die Firma verlassen,sondern in Eigeninitiative Vermieter sofort informieren.
Ausströmendes Gas ist nicht lustig.das merkt man aber erst,wenn einem die Bude um die Ohren fliegt.

Hoffentlich ohne Knall

Gruß