Gasversorgung stilllegen

Vor 5 Jahren habe ich mir beim Bau unseres Eigenheimes die Gasversorgung durch die Stadtwerke ins Haus legen lassen. Dieser Gasanschluss war bei den damaligen Erschließungskosten des Grundstückes im Preis bereits beinhaltet, d. h. diese Kosten mussten beim Kauf des Grundstückes bezahlt werden.

Unser Haus verfügt über eine Wärmepumpe welche mit Strom betrieben wird, d.h. das ich den damals verlegten Gasanschluss bis heute nicht „in Betrieb“ nehmen musste, also ich bis heute keine Verwendung dafür hatte. Jedes Jahr zahle ich hierfür eine sog. Überprüfungsgebühr dieses Anschlusses.

Jetzt nach 5 Jahre schreiben mich die Stadtwerke an, das dieser Gasanschluss aus Sicherheitsgründen stillgelegt werden muss, wenn ich nicht sofort den Anschluss nutze, also auch über die Stadtwerke Gas abnehme.

Aus meiner Nachbarschaft kenne ich einige die auch damals sich den Gasanschluss ins Haus gelegt haben, weil die Kosten bei Erschließung bereits aufs Grundstück miteingerechnet wurden. Dort is bislang nie etwas gewesen von wegen Stilllegung etc…#

ich frage mich jetzt, ob die Stadtwerke tatsächlich aus „Sicherheitsrechtlichen“ Gründen das Recht haben, mir den Gasanschluss vor der Grundstücksgrenze abzudrehen. Das Ausheben von Pflaster etc. soll dann ich komplett übernehmen. Da ja auch ich seit 5 Jahren kein Gas abnehme…??? Das ganze ist natürlich mit großen Kosten verbunden. Vielen Dank für eure Hilfe und Rat.

Hi msgogus,

ein Blick ins Gesetz, schützt vor dummen Geschwätz. :smile:

Ich weiß ja nicht wo du wohnst, aber ich denke es wird eine kommunale Satzung geben, in welcher dieser Fall geregelt ist. Von daher solltest du dort einmal reinschauen. Vielleicht ist in dem Anschreiben schon etwas benannt?!

Zur Not musst du einen Brief aufsetzen und deinen Gasversorger nach der Rechtsgrundlage fragen. Danach kannst du dann weiterforschen und prüfen…

Viele Grüße

hallo,…
ich bin in einer 45.000 gemeinde wohnhaft. die kommunale Satzung sagt mir schon etwas, war mir aber nicht sicher ob diese auch für Stadtwerke (Gasversorgung) greift. jetzt werd ich mich aber in jedem fall darüber informieren!
das anschreiben ist sehr allgemein gehalten, es heißt dort auch nur das aus sicherheitstechnischen Gründen ein „langjähriger“ ungenutzter Gasanschluss vom Netz zu trennen ist und man sich deshalb jetzt mit mir über Lösungsvorschläge einigen möchte. Ich möchte daher in solch ein Gespräch nicht unvorbereitet hinein gehen.
Ja klar, die Rechtsgrundlage werd ich mir definitiv schriftlich geben lassen.
vielen Dank für die Hilfe

hallo, ich muss sagen dass ich davon überhaupt keine ahnung habe, aber für mich hört sich das auch äußerst fragwürdig an… wie gesagt ich kann dir aber leider nicht helfen…grüße