Vor 5 Jahren habe ich mir beim Bau unseres Eigenheimes die Gasversorgung durch die Stadtwerke ins Haus legen lassen. Dieser Gasanschluss war bei den damaligen Erschließungskosten des Grundstückes im Preis bereits beinhaltet, d. h. diese Kosten mussten beim Kauf des Grundstückes bezahlt werden.
Unser Haus verfügt über eine Wärmepumpe welche mit Strom betrieben wird, d.h. das ich den damals verlegten Gasanschluss bis heute nicht „in Betrieb“ nehmen musste, also ich bis heute keine Verwendung dafür hatte. Jedes Jahr zahle ich hierfür eine sog. Überprüfungsgebühr dieses Anschlusses.
Jetzt nach 5 Jahre schreiben mich die Stadtwerke an, das dieser Gasanschluss aus Sicherheitsgründen stillgelegt werden muss, wenn ich nicht sofort den Anschluss nutze, also auch über die Stadtwerke Gas abnehme.
Aus meiner Nachbarschaft kenne ich einige die auch damals sich den Gasanschluss ins Haus gelegt haben, weil die Kosten bei Erschließung bereits aufs Grundstück miteingerechnet wurden. Dort is bislang nie etwas gewesen von wegen Stilllegung etc…#
ich frage mich jetzt, ob die Stadtwerke tatsächlich aus „Sicherheitsrechtlichen“ Gründen das Recht haben, mir den Gasanschluss vor der Grundstücksgrenze abzudrehen. Das Ausheben von Pflaster etc. soll dann ich komplett übernehmen. Da ja auch ich seit 5 Jahren kein Gas abnehme…??? Das ganze ist natürlich mit großen Kosten verbunden. Vielen Dank für eure Hilfe und Rat.