Gasversorgung umstellen?

Hallo zum 31.01.2017 laufen Gas- und Stromvertrag bei mir aus.
Sollte man schon jetzt, oder erst im Januar neue Anbieter suchen?

Danke für Rat!

Verträge laufen üblicherweise nicht aus, Du musst sie zu dem Termin kündigen, rechtzeitig vorher. Beachte die Fristen, sonst verlängert es sich doch automatisch um 1 Jahr zu den dann geltenden Bedingungen.

Suche bereits jetzt neue Anbieter. Du kannst wählen, ob Du selbst kündigst oder ob das der neue Anbieter machen soll.

Beides hat Vor- und Nachteile (nämlich dann, wenn irgendwas nicht klappt !)

mfG
duck313

Gekündigt ist bereits.
Dann suche ich mal :smile:

Danke!

Es besteht natürlich die Möglichkeit, dass nach dem 31.1.2017 die Gas- und Elektrozufuhr eingestellt wird, wenn es keinen neuen Lieferanten gibt.
Dein aktueller Lieferant weiss ja nicht ob du nur wechseln willst oder ob die Wohnung ab dem 31.2. verlassen ist.

Zudem benötigt suchen auch etwas Zeit und bis der vertrag rechtsgültig ist, auch nochmals.
Wenn der neue Anbieter einen gültigen Vertrag mit dir hat, muss der sich noch mit dem Besitzer deiner Gasleitung absprechen. Das dauert alles etwas …

…muss man den Vertrag nicht 6 Wochen vorher kündigen? Tut man dies nicht, läuft der Vertrag ein Jahr weiter…

Guten Tag Uweuwe,

Du hast also Deine Verträge bereits gekündigt und willst nun neue Lieferanten suchen.

Warum?

Wenn es „nur“ darum geht, günstiger einzukaufen – ein kleiner Tipp:

Ich hatte im Februar dieses Jahres mal wieder geprüft, ob es günstigere Gas-Lieferanten gibt und auch tatsächlich einen (sogar in unserer Nähe) gefunden.

Weil ich zu faul war, diese Umstellungsprozedur zum dritten Mal innerhalb von vier Jahren durchzuführen, fragte ich bei meinem bisherigen Lieferanten an („bevor ich kündigen werde…“), ob ich einen günstigeren Tarif bekommen könne.

Und siehe da, per 1. April 2016 bekam ich einen Tarif, der 18% (!!) günstiger ist als der bisherige und 7% günstiger als der in unserer Nähe gefundene Lieferant.

Kannst ja auch mal versuchen.

Gruß Walter VB

Die Gasversorgung ist gesetzlich geregelt / garantiert. Ein Wechsel ist daher ganz einfach: Einen neuen Anbieter suchen, anschreiben und darauf hinweisen das der bestehende Vertrag auf Datum XXXXXXX schon gekündigt wurde. Alles weiter regelt der neue Gaslieferant.
Das dir auf Grund der Vertragskündigung kein Gas mehr geliefert wird, das zu schreiben ist dummes Zeug.
Selbst wenn der Vertrag enden sollte bevor ein neuer Vertrag zum tragen kommt, bekommst du weiter Gas in die Heizung. Oder glaubt einer wirklich das nach Ende des Vertags einer kommt und im Haus oder vor dem Haus den Schieber schließt?

MfG kheinz

Hallo kheinz,
angenommen, ich habe meinem Gas- und Stromlieferanten gekündigt und keinen neuen beaufragt, weil ich z.B. für einige Monate verreise.
Heizung und Kühlschrank habe ich nicht abgestellt.
Muss ich jetzt nach meiner Rückkehr den zwischenzeitlichen Verbrauch bezahlen oder bleibt der Lieferant auf seinen Kosten sitzen? Wo ist rechtlich geregelt, wer in diesem Fall für die Kosten aufkommt?

Gruß
Pontius

Alle Anbieter, ob Strom, Wasser, Telefon usw. haben in ihren Verträgen einen Satz eingefügt der so oder ähnlich lautet:
Auch nach Vertragsende können Kosten enstehen die wir von ihrem Konto abbuchen bzw. ihnen in Rechnung stellen.
Es kann davon ausgegangen werden das sich die Anbieter ihr Geld wie auch immer schon holen werden.

MfG kheinz

Hallo Pontius,

In diesen Fall zahlst du.
In deinem Fall warst du die ganze Zeit Mieter und hattest die Verfügungsgewalt über die Wohnung und folglich auch über die Benutzung von Gas, Strom, Wasser usw.

Anders sieht es aus, wenn du die Wohnung gekündigt hast und ausgezogen bist! Dann hast du keine Kontrolle und Verantwortung mehr, was nach dem Ablauf des Mietvertrags mit deines ehemaligen Wohnung geschieht.

Der Energieversorger wird dann meistens versuchen das Geld bei dir oder deinem Nachmieter abzukassieren. Was aber nicht rechtens ist. Allenfalls bleibt noch der Eigentümer übrig oder sie bleiben auf den Kosten sitzen.

Hier in CH ist es mancherorts üblich, dass es für jede Wohnung einen verplombten Hauptschalter gibt. der wird dann tatsächlich beim Auszug abgeschaltet und erst nach Anmeldung des neuen Mieters wieder eingeschaltet.

MfG Peter(TOO)

Hallo Peter,
vielen Dank für deine Antwort, die mich aber irritiert, angesichts dessen, was du zuvor geschrieben hattest:
„Es besteht natürlich die Möglichkeit, dass nach dem 31.1.2017 die Gas- und Elektrozufuhr eingestellt wird, wenn es keinen neuen Lieferanten gibt.“
Du bist also jetzt der Meinung, dass in meinem Fall weiter geliefert wird, obwohl ich mit keinem Lieferanten darüber Verträge habe und ich das bezahlen muss.
Du sprichst zwar von Mieter und Wohnung, aber ich nehme an, deine Aussage gilt genauso für Eigentümer eines Hauses.
[/quote]

Ja, das stimmt. Vielen Dank für deine Antwort.
Ich habe zwischenzeitlich auch die rechtliche Grundlage dafür in der Gas- bzw. Stromgrundversorgungsverordnung gefunden.

Hallo,

Das Problem ist, dass das alles nicht auf Bundesebene geregelt ist, sondern jeder Anbieter da noch eigene Bestimmungen hat.
Das andere ist, das die Anbieter ihre Bestimmungen auch unterschiedlich rigoros umsetzen. Bei offenen Rechnungen soll Berlin recht schnell reagieren.

Ich hätte Bezüger oder Vertragspartner schreiben sollen, je nachdem ist das der Mieter oder der Eigentümer.

Hier in CH ist es auch sehr unterschiedlich. Wenn kleine Kinder im Haushalt sind, werden teilweise Münzzähler installiert. Dann gibt es nur Strom, wenn Münzen eingeworfen werden.

MfG Peter(TOO)