Eine Nachzahlung in Höhe von ca 1000,- ist entstanden.
Mit dem Gasversorger ist eine Ratenzahlung vereinbart von 90,- plus 160,- Abschlag. Ein neuer Gasversorger ist gefunden, der aber erst wegen Kündigungsfrist im November liefert. Stellt man die Ratenzahlung aber ein, weil man in Verbraucherinsolvenz geht, und nun nur noch die Abschläge bezahlt, könnte der momentane Versorger die Leitung abklemmen?
Man darf in der Verbraucherinsolvenz ja keinerlei Ratenzahlungen leisten.
… Man darf in der Verbraucherinsolvenz ja keinerlei Ratenzahlungen leisten.
Ja und nun die Frage?
Eine Entschuldigung kann man sich daraus jedenfalls nicht basteln.
Wenn jemand seine Schuldner zunächst mit Ratenzahlungsvereinbarungen hinhält, um sich dann übers Privatinsolvenzverfahren von der Restschuld befreien lassen zu wollen, wäre ggf. der Straftatbestand Betrug sowie ein Ausschlussgrund für die Restschuldbefreiung gegeben.
Das sollte man mit seinem Verfahrensbetreuer besprechen!
Eine Nachzahlung in Höhe von ca 1000,- ist entstanden.
Bei den explodierenden Energiepreisen auch kein Wunder…
Mit dem Gasversorger ist eine Ratenzahlung vereinbart von 90,- plus 160,- Abschlag. Ein
neuer Gasversorger ist gefunden, der aber erst wegen Kündigungsfrist im November
liefert.
Wirklich ?? also schon einen Vertrag vom Neuen Versorger bekommen ??
Weil so recht kann ich das nicht glauben
Stellt man die Ratenzahlung aber ein, weil man in Verbraucherinsolvenz geht, und nun
nur noch die Abschläge bezahlt, könnte der momentane Versorger die Leitung
abklemmen?
Damit ist zu rechnen und damit das der alte Versorger natürlich den neuen auf das Insolvenzverfahren hinweisen wird.
Denn dieses ist ein öffentliches Verfahren und wird vom Amtsgericht im Insolvenzregister
veröffentlicht.