Ich habe meinen Gasvertrag am 14.5 widerrufen. Lieferbeginn sollte der 16.5 sein. Zunächst wollte der Gasanbieter den Widerruf nicht akzeptieren, was sie nun unter Androhung eines Anwalts aber doch gemacht haben. Aber nun meinen sie, der Vertrag müsse bis zum 7.6 laufen, weil sie die Abmeldung nicht vorher durchführen könnten…
Auf der Seite der Verbraucherzentrale habe ich jedoch gelesen, dass ein solcher Vertrag nichtig sei, wenn man ihn vor Lieferbeginn widerrufen würde.