wir haben ein Problem mit unserem Gaszähler. Bei uns ist die Gasrechnung doppelt so hoch wie bei unseren Nachbarn. Die Heizanlage wurde letzten Monat überprüft und ist in Ordnung.
Wir haben nun den Gaszähler im Verdacht, da dieser ein Datum von 1994 trägt.
Bei Mietwohnungen muss der Vermieter alle 5 Jahre den Wasserzähler austauschen.
Wie verhält es sich mit Gaszählern?
Wie können wir überprüfen lassen dieser Zähler richtig arbeitet, bzw. können wir zuviel bezahlte Gebühren von den Stadtwerken zurückverlangen?
nur zur Info… unabhängig Deiner örtlichen Bedingungen:
Ich war letztens (Januar, arschkalt) bei Bekannten in einem 6 Familienhaus und die hatten eine Bullenhitze in Ihrer Bude. Als ich sie darauf ansprach, meinten sie, das sei schon immer so und sie hätten eine horrende Gasrechnung und das, obwohl ein Raumtheromstat vorhanden war und die Heizung über Außenfühler arbeitet.
Ich ging in den Keller, wo die 6 Einzelthermen saßen und siehe da, alle Thermen waren auf „Vollgas“ gedreht, d.h. die Handwerker hatten zum prüfen der Thermen wegen der Abgaswerte, alle Regler hoch gedreht, sodaß die Heizung nicht mehr richtig arbeiten konnte und immer volle Pulle heizte.
das kann bei uns nicht der Fall sein, denn das Haus ist im gegensatz zu unseren Nachbarn kalt (18°C), es gibt nur zwei möglichkeiten, entweder ist der Kessel kaputt oder Zähler geht falsch. Selbst wenn wenn alle Heizkörper auf Frostschutz stellen hätten wir einen Gasverbrauch von 80€ pro Monat.
Die Heizung wurde überprüft und kein Fehler gefunden, morgen wird der Gaszähler ausgewechselt.
hast du dich wegen dieses Problems mit dem Gaszähler mal an die Stadtwerke gewandt? Das wäre mein erster Schritt gewesen, es kann ja auch ein Irrtum beim Ablesen o.ä. vorliegen.
Ich habe 16 Jahre in einer Mietwohnung mit Gasheizung gewohnt, dort ist in dieser Zeit exakt EINMAL der Gaszähler getauscht worden. Damals hieß es, daß das alle 10 Jahre gemacht würde. Ich weiß nun aber nicht, ob das nur in Frankfurt am Main so ist und ob das heute noch gilt.
An deiner Stelle würde ich den Stadtwerken höflich mitteilen, daß hier Unstimmigkeiten bei der Abrechnung vorliegen und dann auch gleich wegen des Zählertauschs bzw einer Zählerprüfung nachfragen. Nach Erhalt der Antwort kannst du dann immer noch ggfs per Anwalt dagegen vorgehen, sollte das dann noch nötig sein.