gaszählerstand bei jährlicher gasdichtigkeitsprüfung an das wirtschaftsministerum

schornsteinfeger notiert gaszählerstand bei jährlicher gasdichtigkeitsprüfung, weil erangeblich zur abrechnung seiner dienstleistung, diese daten als nachweis an das wirtschaftsministerum abt. techn. regeln für gas schicken muß. wohl gemerkt die zählestände nicht die zählernummer. laut gasversorger ist das unzulässig. wer weiß genaues? und muß die prüfung jedes jahr vom fachmann durchgeführt werden? oder gilt noch die 12 jahres regel. dh. jährlich vom nichtfachmann zb eigentümer und alle 12 jahre vom fachmann? vielen dank für die hilfe gruß twk

Hallo,

schornsteinfeger notiert gaszählerstand bei jährlicher
gasdichtigkeitsprüfung, weil erangeblich zur abrechnung seiner
dienstleistung, diese daten als nachweis an das
wirtschaftsministerum abt. techn. regeln für gas schicken muß.

Merkwürdig. Hat mein Schorni noch nie Gemacht (NRW).
Lass dir mal die Rechtsgrundlage hierfür vorlegen.

Nur gut, dass er nicht auch noch deinen Kontosrtand an das Finanzministerium melden muß:wink:
Gruß:
Manni

Hallo!

Das wäre mir auch neu.
Vielleicht ist das Notieren des Gaszählerstandes für statistische Zwecke. Bei Stand X wurde Dichtheit geprüft und bei der nächsten Prüfung Y sieht man an Hand des Verbrauchs, ob es einen Zusammenhang zw. aufgetretener Undichtigkeit und Gasdurchsatz des Gasgerätes gibt.
Man könnte so das Prüfintervall ggf. anpassen oder auf Sinnhaftigkeit prüfen.

Für seine Rechnung ist ja nicht das Ministerium zuständig. Sein Geld bekommt er vom Kunden.

Gasgeräte müssen jährlich vom Fachmann gewartet werden ! Und da gehört die Dichtheitsprüfung doch als ein Punkt mit dazu, neben Reingung, Ersatz v. Verschleißteilen und Einstellung der Verbrennungswerte.
Nichtfachleute haben an Gasanlagen nichts zu schaffen.

MfG
duck313

hier ein beitrag des dvgw:

Sicherheit im Haus: Überprüfung alle zwölf Jahre…

Vor der ersten Inbetriebnahme müssen alle Gasleitungen im Haus auf Dichtheit geprüft werden - sonst wird der Anschluss nicht freigegeben. Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollen Eigentümer oder Mieter ihre Gasleitung alle zwölf Jahre auf Gebrauchsfähigkeit bzw. Dichtheit überprüfen lassen. Natürlich von einem eingetragenen Fachbetrieb - zum Beispiel im Rahmen der Maßname „Gas ganz sicher“.
… und „Hausschau“-Check einmal im Jahr.

Mit der richtigen Behandlung und der regelmäßigen Hausschau sorgen Sie dafür, dass Ihre Gasanlage intakt bleibt und Risiken gar nicht erst entstehen. Der Jahres-Check ist schnell gemacht, und Sie brauchen dafür auch keine besonderen technischen Kenntnisse und Fertigkeiten. Genau hinschauen genügt! Und wenn Sie den Jahres-Check nicht selbst machen wollen, können Sie ihn auch fremd vergeben.
gruß und dank twk