Gaubenausbau - was muss beachtet werden?

Hallo,

wir wollen im Schlafzimmer in der Dachschrägen eine Gaube ausbauen. Im parallel liegenden Wohnzimmer sind die Gauben schon vor Jahren ausgebaut worden. Die Schlafzimmergaube sollte somit nur angesetzt werden. Da die Fassade dieses Jahr neu gedämmt werden soll, würden wir gerne das dann sowieso vorhandene Gerüst mitnutzen wollen.

Ich habe nun mehrere Fragen bzgl. des Gaubenausbaus:

  1. Müssen wir einen Architekten/Statiker beauftragen?
  2. Wer führt solche Ausbauarbeiten durch (Zimmerei, Dachdecker…)?
  3. Was müssen wir bei dem Auftrag beachten?
  4. Hat jemand Erfahrungswerte bzgl. Dauer und Kosten?
  5. Muß die Teilungserklärung geändert werden?
  6. Inwiefern haben die Miteigentümer des Hauses Einspruchmöglichkeiten?

Hintergrundinfo:
Wir haben eine Eigentumswohnung in einem Haus (Baujahr 1930) das in 8 Wohnungen aufgeteilt wurde. In den 50iger Jahren wurde das Dach ausgebaut und somit zwei Dachwohnungen geschaffen, von der wir eine bewohnen.

Wir sind für jegliche Info dankbar.

Vielen Dank

Beate

Hallo

Da ihr eine erhebliche Veränderung an dem Haus vornehmt, ist als aller erstes die Eigentümergemeinschaft gefragt. Stimmt sie grundsätzlich dem Ausbau nicht zu, braucht ihr erst gar nicht über einen Architekten einen Bauantrag stellen. Alles weitere Vorgehen ist dann über den Architekten sinnvoll.

Viele Grüsse
Christian

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Hallo Christian,

die Eigentümergemeinschaft ist im Prinzip informiert - zwar nicht offiziell, jedoch bei ‚Hausflurgesprächen‘. Und da wurden von keiner Seite Bedenken geäußert.

Danke und viele Grüße

Beate

Hallo Beate
Ein Info reicht da nicht, alle mündlichen Absprachen sind das Gerede nicht wert.
Wenn ihr eigenmächtig am Dach rumfummelt, könnt ihr auch die nächsten Dachreparaturen oder auch die komplette Neueindeckung bezahlen, um es mal negativ auszudrücken. Das Dach gehört euch nicht, es ist im Besitz der Eigentümergemeinschaft und die muss schriftlich entscheiden. Einer von denen wartet solange bis alles fertig ist und sagt dann:" so habe ich mir das aber nicht vorgestellt, das muss wieder weg. Zu so etwas habe ich nie meine Einwilligung gegeben " und dann ?

Viele Grüsse
Christian

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Hallo Beate,

und da
wurden von keiner Seite Bedenken geäußert.

wenn Du zuviel Geld und noch mehr Nerven hast, mach es so, aber jeder, der nur halbwegs sicher gehen will, sollte eine Versammlung einberufen, die Pläne dort vorstellen und alles! schriftlich fixieren, sonst kriegst du mit einer Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit mehr oder weniger großen Ärger. Da braucht es sich nur einer plötzlich anders überlegen, weil irgend eine Kleinigkeit passiert ist und schon hast Du ein Problem.

Gandalf

Hallo Beate,

wenn ich mich recht erinnere muss zu Deiner Liste noch ein Bauantrag hinzugefügt werden. Das äussere Bild des Hauses wird verändert, da müssen auch die Nachbarn ihr o.K. geben; das weiss aber der Architekt, bzw. der Fachbetrieb (sowohl Zimmermann als auch Dachdecker, hängt von der Sezialisierung ab). Auf die schriftliche Zustimmung der Miteigentümer würde ich nicht verzichten, die Gründe wurden schon genannt.

Viel Spass
Sigrid

Hallo zusammen,
vielen Dank schonmal für die Infos und das ‚ins Gewissen reden‘. Uns ist schon klar, dass wir die Eigentümergemeinschaft mit einbeziehen müssen, dies ist in diesem Stadium aber erstmal nebensächlich. Wir würden vorab germe einfach erstmal alles rund um den Gaubenausbau wissen - vor allem an wen wir uns wenden müssten. Wenn dann Pläne entstehen, würden wir die Eigentümergemeinschaft natürlich einbeziehen. Die Optik des Hauses würden wir im Prinzip nicht verändern, nur die vorhandenen Gauben (die beinahe über die gesamte Front gehen) verlängern. Ähnliches ist vor Jahren beim angrenzenden Zwillingshaus geschehen - dort gab es keinerlei Einsprüche. Aber wie gesagt: die ETG werden wir alles schriftlich abnicken lassen.
Gibt es noch weitere wichtige Infos, die wir beachten müssen?
Danke nochmal und liebe Grüße
Beate