Gazprom widerspruch preiserhöhung

Hallo Loitz.

Gazprom-Stromkunden haben dieser TageSchreiben bekommen, in denen eine Preiserhöhung zum 01.04.12 angekündigt wird, wg. einer neuen Umlage nach §19 Abs.2 StromNEV. ABER dieser Preiserhöhung, sorry, Preisanpassung, könne man nach §7 der AGBs von Gazprom widersprechen. Leider wurden die neuen AGBs den Kunden nach der Übernahme nicht zugeschickt und im Internet sind die auch nicht zu finden.

Hat hier eine eine Idee, wie das zu formulieren ist? Ist klar, das muß per Einschreiben geschickt werden, damit man sichergehen kann, es ist angekommen, aber mehr ist noch nicht eindeutig.

ODER hat jemand die AGBs von denen irgendwo gefunden?

Schonmal vielen lieben Dank für die Hilfe :o)

Leider wurden die neuen AGBs den Kunden nach der Übernahme nicht zugeschickt und im Internet sind die auch nicht zu finden.

Das ist tatsächlich wahr, auch ich konnte die AGB’s nicht finden.

Hat hier eine eine Idee, wie das zu formulieren ist?

Na ja, was von dieser Seite kommt ist immer vorsichtig zu genießen.

Allerdings nutz ein Einschreiben nicht viel, damit kann nie bewiesen werden was in dem Brief stand.

Hier ein Musterschreiben:
_—
Absender

Anschrift des Gasversorgers

Ort und Datum

Ihre erhöhten Energiepreise
Kundennummer: ………

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bezug nehmend auf die von Ihnen verkündete Gaspreiserhöhung widerspreche ich [wie auch in den Jahren zuvor– einfügen falls zutreffend] dem neuen erhöhten Preis und rüge die von Ihnen festgesetzten Gaspreise als unbillig gemäß § 315 Abs. 3 BGB und berufe mich auf deren Unverbindlichkeit. Ihr Wirtschaften und Ihre Preisgestaltung beruhen auf der Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung. Die marktbeherrschende Stellung ist zu vermuten, wenn das Unternehmen mehr als 35 % des Marktes abdeckt.

Ich fordere Sie auf, mir Ihre Berechtigung zur einseitigen Preisanpassung nachzuweisen. Ich verweise auf das Urteil des BGH vom 29 April 2008 (Az.: KRZ 2/07) und die weitere Rechtsprechung des BGH zur Unwirksamkeit von Preisklauseln, soweit diese unbestimmt sind, keine Beschränkungen der Höhe enthalten, eine nachträgliche Erhöhung des Gewinnanteils am Preis zulassen oder in irgendeiner Weise nicht den gesetzlichen Anforderungen an Preisklauseln entsprechen .

Ich fordere Sie weiter auf, die Erforderlichkeit und die Angemessenheit der geforderten Gaspreise durch eine nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlagen nachzuweisen.
Zur Wirkung des Unbilligkeitseinwandes verweise ich auf die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH Urteil vom 13 Juni 2007, Az.: VIII ZR 36/07; BGH Urteil vom 18 Oktober 2005, Az. KZR 36/04; BGH Urteil vom 15 Juli 2005 Az. X ZR 60/04 und X ZR 99/04; BGH Urteil vom 15 Februar 2003, Az. VIII ZR 111/02). Ferner berufe ich mich auf § 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), der bestimmt, dass eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas erfolgen muss.

Weil der Einwand der Unbilligkeit die Nichtfälligkeit des Anspruchs zur Folge hat, möchten Sie bitte von Mahnungen, Sperrandrohungen, Mahn- und Anwaltskosten als typischem Verzugsschaden etc. absehen. Die für den Kunden immer mit erheblichen Nachteilen verbundene Versorgungseinstellung und andere Druckmittel dürfen Sie nicht einsetzen, um unberechtigte Forderungen durchzusetzen. Wenn durch den Einwand der Unbilligkeit die Berechtigung einer Forderung gerade offen ist, ist schon die Androhung im Rahmen der geltenden Gesetze unzulässig und kann strafbar sein.
Solange nicht durch Gerichtsurteil die Billigkeit Ihres Preises rechtskräftig festgestellt oder ein anderer Preis bestimmt wurde, leiste ich ab sofort ohne Anerkennung einer Rechtspflicht auch die reduzierten Zahlungen nur noch unter Vorbehalt auf der Basis der bis zum … geforderten Preise [hier ein Datum einfügen, zu dem der Preis, der von Ihnen nun gezahlt wird, gegolten hatte; z. B. das Datum vor Ihrem ersten Widerspruch].

Die Abschläge dürfen von Ihnen allein aus dem Grund der bis auf weiteres unverbindlichen Preisbestandteile nicht erhöht werden, da dies im Falle der Unbilligkeit unweigerlich zu Überzahlungen führen würde. Mit einer Erhöhung der Abschlagszahlungen bin ich deshalb nicht einverstanden, so lange ich mein Verbrauchsverhalten (also die abgenommene Energiemenge) nicht wesentlich verändere. Sollten sich dennoch Überzahlungen ergeben, werde ich diese verrechnen.

Alle Zahlungen erfolgen nur auf die Hauptforderung in der von mir genannten Höhe. Eine anderweitige Verrechnung nach §§ 366, 367 BGB ist damit ausgeschlossen. Guthaben aus Minderverbrauch sind mir auszubezahlen.

Es ist Ihnen verboten, ein eventuelles Guthaben aus anderen Versorgungssparten (z. B. Strom) mit den von mir einbehaltenen Teilbeträgen aus den Gastarifen zu verrechnen. Über eventuelle Guthaben führe ich gesondert Buch und werde Sie zur Erstattung auffordern, sobald diese im entsprechenden Umfang durch Gerichtsurteil und damit Feststellung des billigen Preises geltend gemacht werden können.

Eine etwa geschuldete Nachzahlung werde ich von mir aus bewirken.

[… wenn der Vertrag in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen keinen Zwang zur Erteilung einer Einzugsermächtigung enthält:]

Entsprechend kündige ich hiermit die erteilte Einzugsermächtigung und gehe zur Zahlungsweise per Einzelüberweisung [oder Dauerauftrag] über.
[… wenn der Vertrag in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Erteilung einer Einzugsermächtigung vorschreibt:]

Die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung beschränke ich auf den Einzug von Entgelten, Abschlags- und Nachzahlungen auf Basis der o. g. Preise. Darüber hinaus gehende Buchungen sind von der Einzugsermächtigung mangels Fälligkeit nicht gedeckt.

Im Falle einer etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzung darf ich Sie bitten, dieses Schreiben
dem Gericht vorzulegen. Vorsorglich verweise ich auf die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes, wonach es Ihnen nicht gestattet ist, meine personenbezogenen Daten Dritten zu offenbaren.

Schließlich bitte ich darum, mir den Erhalt dieses Schreibens kurzfristig schriftlich zu bestätigen.

Mit freundlichem Gruß
—_

Gruß

Hallo,

Gazprom-Stromkunden

also vermutlich ehemals envacom?

AGBs von Gazprom widersprechen. Leider wurden die neuen AGBs

hat man die als Kunde nicht bekommen? Oder verbummelt? Dann vielleicht hier: http://envacom.de/agbundpreislisten/ nochmal anfordern?
Wobei ich mir nicht sicher bin, ob neue AGB einfach so gültig werden können…
Gruß
loderunner

Ja, ehemals Envacom - Betonung auf EHEMALS ;o)

Nein, die Unterlagen wurden NICHT verbummelt - das hätte ich schon erwähnt und meine Frage dementsprechend formuliert - Envacom IST jetzt GAzprom und man wurde lapidar per einseitigem Schreiben ohne irgendwelche Anlagen darüber informiert.

Es ist tatsächlich nicht möglich, die AGBs von Gazprom irgendwo online zu finden (mal probiert?) und auf emails reagieren die auch nicht. Hab ich logischerweise alles schon durch, hier zu fragen, wo man selektieren muß, da sich auch gerne Nicht-Wissende zu Wort melden, war meine vorletzte Idee, Hilfe zu finden.

Vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort. Ja, ich weiß - die Antworten hier müssen immer sorgfältig gelesen werden (in jeglicher Bedeutung des Wortes ^^).

Ich würde es per Fax vorab schicken und dann nur noch als Einwurfeinschreiben hinterher.

Habe auch parallel - als letzter Geistesblitz, bevor ich hier die Frage postete - noch an Verivox gemailt, wer weiß, vielleicht wissen die auch noch was.

Nochmal Danke :o)

Hallo,

Es ist tatsächlich nicht möglich, die AGBs von Gazprom
irgendwo online zu finden (mal probiert?)

Woher kommt der link wohl?

und auf emails reagieren die auch nicht.

Tja, das ist natürlich blöd. Ist immerhin die auf der verlinkten Seite genannte Möglichkeit. Anrufen evt.? Brief?

Anyway, imho müssten immer noch die AGB von früher gelten, also die vom alten Anbieter. Schließlich kann man nicht einfach so einseitig neue AGB beschließen.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo boogiebopdame,

ich habe genau das selbe Problem mit Gazprom Engergy (Strom) wie Du auch.
Keine AGBs aufzufinden. Mit dem urspünglichen Vertrag bei envacom wurden mir auch keine AGBs zugesendet.

Ich wäre auch sehr an einer Antwort interessiert, ob durch die „Preisanpassung“ ein Sonderkündigungsrecht besteht und was denn genau in §7 der AGBs drinsteht.

Kam von Verivox bereits eine Antwort zurück?
Ich werde nun auch ein Fax + Einschreiben an Gazprom Energy mit meinem Recht auf Sonderkündigung aufgrund der Preiserhöhung versenden. Darüber hinaus steht in diesem Brief noch, dass ich die Preisanpassung nach §7 nicht akzeptiere.

Ich hoffe irgendjemand kann uns weiterhelfen.

Danke!