Liebe/-r Experte/-in,
Der Exfreund meiner Freundin hat zum damaligen Neubau 70.000 € zugesteuert. Nach erfolgter Trennung einigten sich beide per Vertrag darauf, das er das Geld mit 1% Zinsen zurückerhält, Tilgungsbeginn ist der 1.1.2020.Jetzt hat meine Freundin durch Post vom Grundbuchamt erfahren, das er dort eingetragen ist. Ist sowas überhaupt ohne Beteiligung bzw. Zustimmung möglich ?
Hier kann ich leider nicht helfen. Generell beantragt der Notar auf Antrag der „Parteien“ die Eintragung in das Grundbuch. Ob so etwas auch ohne Antrag geht weiß ich nicht. Ich nehme aber an, dass der von Beiden geschlossene Vertrag über die Rückzahlung der 70.000€ bei einem Notar geschlossen wurde und daraufhin ein bis dahin dingliches Recht dem Exfreund als Sicherheit im Grundbuch eingeräumt wurde. Leider bin ich hier kein absoluter Experte.
MfG
Mondmann
Die Grundbucheintragung wird durch den Notar veranlasst.
Wenn bei der Finanzierung durch das den Baupreis finanzierende Kreditinstitut eine solche Zahlung zur Gesammtfinanzierung beigetragen wurde, ist das durchaus möglich, da der Notarvertrag von beiden Parteien unterzeichnet wurde.
Genaue, rechtsverbindliche Auskunft kann der Notar oder auch das Grundbuchamt geben.
Hoffe geholfen zu haben.
LG
Jürgen Krupka
hallo Westfale1958,
ich bin hier kein experte. aber GB-Eintrag für schulden ist glaube ich rechtlich korrekt.
Aber besser frag doch beim GB - Amt einfach nach wer was warum.
Sorry, dazu kann ich nichts sagen.
Hallo, ich bin kein Rechtsanwalt o. ä. daher erfolgen meine Angaben ohen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Hier meine Ideen dazu, die Ihnen vielleicht weiterhelfen können.
Grundsätzlich können fremde Dritte natürlich nicht einfach Eintragungen im GB veranlassen. Dazu bedarf es eines Notars. Hat der fremde Dritte eine gerichtlichen Titel kann er natürlich im Rahmen der Zwangsvollstreckung einen Zwangseintrag versuchen zu erwirken - das geht aber nicht ohne das der Eigentümer im Grundbuch davon im Vorfeld Kenntnis erhält. Hat Ihre Freundin einmal beim Notar / Ortsgericht eine GB-Eintrag veranlasst z. B. als der Kreidtvertrag geschlossen wurde als Absicherung? Haben Sie sich schone eine GB-Auszug senden lassen? Dort müsste ja eigentlich alles dokumentiert sein?
Beste Grüße
Guten Tag Westfale,
ich denke es kommt auf den Inhalt der schriftlichen Vereinbarung an. Zur Sicherheiten kann ein Grundbucheintrag vereinbart werden. Vielleicht gibt es Info zum Inhalt des Vertrages.
Mit freundlichem Gruß
Keine Ahnung, das ist nicht mein Fachgebiet. Viel Erfolg !
Hi !
Sorry war im Urlaub daher erst jetzt meine Antwort.
Mit diesem Thema kenne ich mich leider auch nicht aus.
Ich weiss nicht wie „wer-weiss-was“ darauf kommt das ich hier Experte bin? Werde das klären.
Viel Glück bei der Lösung Ihrer Frage…
Gruß