Hallo an die Wissenden.
Ich habe dem Amtsgericht per Notar 3 Löschungsanträge zu Abteilung III zukommen lassen. Alle 3 waren von Notaren des jeweiligen Gläuigers beglaubigt. Bei 2 Anträgen wurde die Löschung (wenn auch nach mehr als 4 Monaten !) durchgeführt. Bei dem dritten Antrag ist zur Zeit immer noch eine Aussetzung. Grund: Die Ursprungsbank hatte während der Darlehenslaufzeit eine Umnennung danach die Übertragung der Privatdarlehen an die Postbank abgetreten und diese hat einen eigenen Geschäftsbereich gegründet, in dem diese Darlehen betreut werden. Von diesem Geschäftsbereich ist auch in Zusammenarbeit mit dem Notariat der Bank die beurkundete Löschungsbewilligung ausgestellt worden. Lachhaft ist nun: die Rechtsplegerin verweigert zur Zeit die Löschung mit der Begründung, dass die Aktuelle Abteilung der Postbank erst einmal ihre Legitimation nachzuweisen hätte. Das Unternehmen inklusive allen Zusammenhängen steht logischerweise im Handelsregister. Bezeichnend ist noch, dass anscheinend nur bei einigen Rechtspflegern dieser Nachweis der Unternemensrechtsgültigkeit verlangt wird.
Ist dieses Vorgehen eigentlich nicht Schikane?
Muß man diese Vorgehensweise so dulden?
Gruß und Dank von
Unrechtsgegner