GbR

Hallo zusammen,

Fallbeispiel:

Eine GbR mit 3 Gesellschaftern arbeiten zusammen in einem Büro, wobei 2 den Vertrieb machen und einer die Verwaltung. Der Gesellschafter in der Verwaltung bekommt einen Teil der Provision von den beiden andern ab und es bleibt nach allen Auszahlungen nichts übrig. Die Kosten für alles sollen gedrittelt werden und werden nach der Auszahlung der Provisionen wieder aufs Geschäftskonto überwiesen.

  1. Kann es bis hierher irgendwelche Probleme geben?

Weiterhin soll im Gesellschaftsvertrag geregelt werden, dass der Gesellschafter in der Verwaltung einen Anspruch auf seinen Anteil der Provision hat.

Bei einem Beschluss der beiden anderen Gesellschafter, die GbR zu schließen, würde dieser Anspruch doch verfallen und der Gesellschafter in der Verwaltung wäre ausgebootet worden.

  1. Wie kann er das verhindern?

Und sollte der Umsatz der GbR die Marke 250.000 Euro (hab ich mal gelesen) überschreiten,

  1. muss dann eine OHG gegründet werden oder kann ohne Probleme als GbR weitergearbeitet werden?

Vielen Dank vorweg!

Monaco

Hi !

  1. Kann es bis hierher irgendwelche Probleme geben?

So lange die Vorgänge in der Buchhaltung sauber erfasst werden, kann es keine Probleme geben. Der Buchhalter sollte die Unterschiede zwischen Gewinnvorab und Aufwand allerdings kennen.

  1. Wie kann er das verhindern?

Indem im Gesellschaftsvertrag geregelt wird, was in einem solchen Fall getan werden darf. Also Untergang der GbR nur, wenn alle zustimmen, Wettbewerbsverbot nach Schließung, wenn einer doch weitermacht, muss er Teile seiner Vergütung für eine bestimmte Zeit an die anderen weiterzahlen, etc.

  1. muss dann eine OHG gegründet werden oder kann ohne Probleme als GbR weitergearbeitet werden?

Gesellschaftsrecht hat mit Steuerrecht nur mittelbar etwas zu tun. Eine GbR wird dann zur oHG wenn sie „das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert“.
Wann ein solcher „kaufmännischer Geschäftsbetrieb“ vorliegt, hängt von vielen Faktoren ab. Nur einer dieser Faktoren ist der Umsatz. Es kommt also immer auf das Gesamtbild an. Hier noch ein paar Faktoren:

  • Umsatz
  • Gewinn
  • Anzahl Arbeitnehmer
  • Anzahl geschäftliche Transaktionen
  • eingerichtete Buchhaltung notwendig
  • Umfang des Maschinenparks

BARUL76

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Vielen Dank für die professionelle Antwort Barul!

Jetzt würde es gleich weitergehen :smile:

  1. Kann ein Gesellschafter seinen beruflich genutzten PKW nur über die GbR steuerlich absetzen oder auch über seine eigene Einkommensteuererklärung?

  2. Gleiche Frage bei einem Angestellten. Kann auch dieser nur bei einem Gesellschafter „abgesetzt“ werden?

Noch anders, falls ich es bescheiden formuliert habe:

  1. Kann jeder Gesellschafter seinen Kostenanteil ganz normal absetzen, als wäre er ein Einzelunternehmen oder geht das nur über die GbR?

Danke Barul!

Hallo,

ich gehe davon aus, dass in allen drei Fällen der Pkw nicht im Eigentum der GbR steht und dieser (Pkw) auch nicht an die GbR vermietet wird.

  1. Kann ein Gesellschafter seinen beruflich genutzten PKW nur
    über die GbR steuerlich absetzen oder auch über seine eigene
    Einkommensteuererklärung?

Er muss für den betrieblich genutzten Anteil eine gesonderte GuV erstellen, die dann in die GuV der GbR mit eingeht, ihm allerdings allein bei der Gewinnverteilung zugerechnet wird.

Bsp.: AB-GbR mit Ges. A u. B je 50% am Gewinn beteiligt, Gewinn 50.000, A hat 1.000 Pkw- Kosten, B keine

Gewinnfeststellung GbR: 49.000
Gewinnanteil A: 24.000
Gewinnanteil B: 25.000

  1. Gleiche Frage bei einem Angestellten. Kann auch dieser nur
    bei einem Gesellschafter „abgesetzt“ werden?

Es kommt darauf an, ob der Angestellte Arbeitnehmer der GbR oder des Gesellschafters ist.

AN der GbR = Betriebsausgaben der GbR
AN des Ges = Sonderbetriebsausgaben des Ges, Verfahren siehe 1.

  1. Kann jeder Gesellschafter seinen Kostenanteil ganz normal
    absetzen, als wäre er ein Einzelunternehmen oder geht das nur
    über die GbR?

Müsste mit 1. u. 2. beantwortet sein.

Gruß Hurz

Super Antwort!

Danke Hurz1!