Hallo Michael,
es gibt keinen Auflösungsvertrag und es ist auch keiner Nötig
Es gilt das, was ihr im Gesellschaftervertrag festgelegt habt. Falls kein Gesellschaftervertrag vorliegt, dann kommt das bürgerliche Recht zur Anwendung. Deshalb heißt es ja auch Gesellschaft des bürgerlichen Rechts.
Jeder lose Zusammenschluss von Personen, die über einen bestimmten Zeitraum hinweg ein gemeinsames gewerbliches oder nichtgewerbliches Ziel verfolgen und keine andere Gesellschaftsform wählen, sind per Gesetz automatisch eine GbR. Selbst wenn sich 3 Kumpels jeden Samstag regelmäßig zum Skat treffen, dann sind sie bereits eine GbR, ob ihnen das bewusst ist, oder nicht. Spürbar wir des erst, wenn es zum Rechtsstreit kommt.
Die GbR ist ab dem Moment nicht mehr Existent, in dem sich entweder die Gruppe auflöst oder der gemeinsame Grund wegfällt. Also ist die GbR in der Sekunde rechtskräftig aufgelöst, in dem du bekannt gibst, dass du nicht mehr weitermachen möchtest. Mündlich reicht da völlig aus. Also ist eure GbR bereits faktisch nicht mehr existent.
Falls es jetzt noch Einzelheiten zu klären gibt, können wir die gerne Schritt für Schritt durchgehen, dafür kannst du gern noch ein paar Details posten, wenn du magst!
Lg, Mia
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]